Fragen und Antworten
Wie künftig geheizt werden darf
Wie darf ich künftig heizen?
Solange die Heizung problemlos läuft, gilt bis 2045: so wie bisher auch. Das Gesetz gilt nur für den Einbau neuer Heizungen. Die müssen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die wohl bekannteste ist die elektrische Wärmepumpe, die Wärme aus der Umluft herauszieht und damit heizt. Aber auch ein Anschluss an das Fernwärmenetz ist möglich. Auch Stromdirektheizungen oder hybride Systeme sind erlaubt sowie Geräte, die mit Wasserstoff laufen – was aber bislang noch ein theoretisches Szenario ist, weil der noch nicht verfügbar ist. Das Gesetz sieht auch Gasheizungen vor, die Wasserstoff oder Biogas nutzen. Altbauten dürfen außerdem mit Biomasse wie Holz oder Pellets geheizt werden.
Wann muss ich meine alte Heizung austauschen?
Wenn sie kaputt geht und nicht repariert werden kann – oder spätestens bis zum Jahr 2045. Bei irreparablen Heizungen sieht das Gesetz allerdings Übergangslösungen vor, sodass drei Jahre Zeit bleibt, bevor man auf erneuerbare Energien umsteigen muss. Ab 2045 dürfen dann keine Heizungen mehr laufen, die mit fossiler Energie betrieben werden.
Wie werden Hauseigentümer beim Umstieg auf neue Heizsysteme unterstützt?
Schon jetzt gibt es ein Programm, das bestimmte Umbauten unterstützt: die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das soll an das neue Gesetz angepasst werden. Wenn Eigentümer ihre fossil betriebene Heizung durch eine klimafreundliche ersetzen, bekommen sie eine Unterstützung von 30 Prozent. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, gibt es außerdem verschiedene Arten von Klimaboni. Den ersten von zusätzlichen 20 Prozent bekommen Menschen, die finanzielle Unterstützung benötigen – zum Beispiel, wer Bürgergeld oder den Kinderzuschlag erhält. Das gleiche gilt, wenn jemand nach dem Gesetz eigentlich nicht zum Austausch der Heizung verpflichtet wäre, aber es trotzdem tut. Extra 10 Prozent Förderung gibt es außerdem dafür, wenn man seine besonders alte Heizung vor Ablauf der Frist austauscht – oder nach dem Kaputtgehen einer Heizung sich schneller eine klimafreundliche Alternative einrichtet, als man müsste.
Was ist mit denen, die sich den Umstieg trotzdem nicht leisten können?
Wer nicht genug Geld hat, um den Umstieg zu finanzieren, kann beantragen, von dem Gesetz ausgenommen zu werden. Und zuletzt gilt: Wer älter als 80 Jahre ist, ist ohnehin von den Regeln befreit.
Wieso wird noch immer gestritten?
Für neuen Streit sorgt eine Protokollerklärung, die Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) dem Beschluss des Bundeskabinetts beigefügt hat. Dort ist festgehalten, dass das Ministerium dem Entwurf zustimme, weil klar sei, „dass die Fraktionen des Deutschen Bundestages im parlamentarischen Verfahren diesen Gesetzentwurf intensiv beraten und auch weitere notwendige Änderungen vornehmen werden“. Bedenken gebe es besonders in Hinsicht auf Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Außerdem weist das Ministerium darauf hin, dass eine Befreiung von Über-80-Jährigen möglicherweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Weiter heißt es: „Bei allem müssen wir auf die Wahrung der Haushaltsdisziplin besonderen Wert legen.“
Bundesfinanzminister Robert Habeck (Grüne), der neben Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), für das Gesetz zuständig ist, zeigte sich bei der Pressekonferenz am Mittwoch davon irritiert: „Das Bundeskabinett verabschiedet immer einstimmig. Mehr ist dazu nicht zu sagen.“ Die Finanzierung sei durch den Klima- und Transformationsfonds gesichert, so Habeck. Mit wie viel Kosten er konkret rechnet, wollte Habeck nicht sagen.
SPD-Chefin Saskia Esken versprach, beim Heizungstausch würden weder Eigentümer noch Mieter überfordert. „Die Wärmewende und die Mobilitätswende müssen kommen, denn alle Bereiche müssen mithelfen, um die Klimakatastrophe abzuwenden“, sagte sie dieser Zeitung.
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