Kriminalität RHEINPFALZ Plus Artikel Wie die Fußfessel für Gewalttäter Frauen besser schützen soll

Überwacht auf Schritt und Tritt: Die elektronische Fußfessel kann seit 2011 verurteilten Straftätern angelegt werden.
Überwacht auf Schritt und Tritt: Die elektronische Fußfessel kann seit 2011 verurteilten Straftätern angelegt werden.

Mehr Schutz für Frauen vor häuslicher Gewalt wird schon lange politisch gefordert. Als ein Mittel gilt die elektronische Überwachung von Kontaktverboten.

Sachsen hat die Vorreiterrolle in Deutschland übernommen. Zum ersten Mal wurde in Dresden eine Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell angewandt, um eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen. Das teilte Justizministerin Constanze Geiert (CDU) Anfang des Jahres mit. Gegen den vorbestraften Ex-Mann sei ein Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt worden, das mittels der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kontrolliert werde. Die Besonderheit: Auch das Opfer trägt einen Tracker. Bleibt der Täter nicht auf Distanz, wird automatisch ein Alarm ausgelöst und die Polizei informiert.

Spanien nutzt diese spezielle Variante der Fußfessel seit 2009 auf breiter Ebene im Kontext häuslicher Gewalt. Das geschah in bereits mehr als 10.000 Fällen mit guten Erfahrungen. Mittlerweile ist eine derartige dynamische Überwachung auch in Deutschland technisch möglich. Hessen hat dazu im vergangenen Jahr eine Fußfessel der neuen Generation eingeführt. Das Bundesland betreibt in Weiterstadt bei Darmstadt die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL). Rund um die Uhr werden aktuell bundesweit 183 Straftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe im Auge behalten. Es sind zumeist Männer, die schwere Sexual- oder Gewaltverbrechen begangen haben und bei denen die Justiz die Gefahr weiterer Taten sieht.

„Fast jeden Tag ein Femizid“

Ihnen kann unter anderem vorgeschrieben werden, ein gewisses Gebiet nicht zu betreten oder nicht zu verlassen. Die Fußfessel ist mit GPS ausgerüstet und steht per Mobilfunk ständig mit der GÜL in Kontakt. Eine dauerhafte Ortung der Person erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Nur wenn das System Alarm schlägt und von einem Verstoß gegen die Regeln auszugehen ist, können die Mitarbeiter der Zentrale den Standort des Trägers bestimmen.

Bei der Umsetzung des spanischen Modells kommt eine Komponente hinzu, denn es werden keine vordefinierten festen Verbotszonen überwacht. Die zu schützende Person kann sich frei bewegen. Daher trägt der Täter eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, die das potenzielle Opfer bei sich trägt. Das System überwacht dadurch beide Standorte und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn sich Aggressor und Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich begegnen. Das könne helfen, Fälle von häuslicher Gewalt zu vermeiden, zeigte sich der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) bei der Vorstellung des Systems im September überzeugt. Zwölf zu schützenden Personen wurde von der Überwachungsstelle bislang ein mobiles Geräte zur Verfügung gestellt, informiert das Innenministerium in Wiesbaden.

Es ist unstrittig, dass der Schutz von Frauen verbessert werden muss. Laut Bundeskriminalamt wurden 2023 mehr als eine Viertelmillion Menschen Opfer häuslicher Gewalt, 70 Prozent davon weiblich. Tendenz steigend. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. „Fast jeden Tag sehen wir einen Femizid in Deutschland. Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt“, sagte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im November bei der Vorstellung des ersten Lagebildes „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“.

Kein Allheilmittel

Opferschutzvereine wie der „Weiße Ring“ dringen schon lange auf den Einsatz der Fußfessel. Frauenrechtsorganisationen wie „Terre des Femmes“ sehen darin ebenfalls einen Betrag zu mehr Sicherheit, weisen aber darauf hin, dass es kein Allheilmittel sei. Gewalt gegen Frauen sei ein strukturelles Problem und erfordere umfassende Präventionsmaßnahmen.

„Wir als Gesellschaft haben da ein riesiges Problem“, sagt Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Er ist derzeit Chef der Innenministerkonferenz (IMK), die bis Freitag tagt, und er hat die Fußfessel für Gewalttäter auf die Tagesordnung gesetzt. Es ist nicht der erste politische Vorstoß dieser Art. Schon vor einem Jahr machte sich die IMK für diese Schutzmaßnahme stark, die Justizministerkonferenz wollte bereits 2023 die Möglichkeiten des Einsatzes der elektronischen Aufenthaltsüberwachung prüfen lassen. Der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hielt aber die gewünschte bundeseinheitliche Regelung für unnötig.

Rechtlicher Flickenteppich

So existiert aktuell ein Flickenteppich: Rund die Hälfte der Bundesländer erlaubt die Fußfessel bei häuslicher Gewalt; Hessen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen haben sie bereits eingesetzt. Rheinland-Pfalz hat im Januar das Polizeigesetz entsprechend geändert. Eine Verankerung darüber hinaus im Gewaltschutzgesetz wird dennoch für erforderlich erachtet, damit im Extremfall der Schutz nicht an Ländergrenzen endet.

Der Bundesrat forderte im vergangenen Dezember auf Initiative Hessens die Bundesregierung auf, einen Entwurf vorzulegen. Maßnahmen wie Kontaktsperren und Näherungsverbote wirkten nicht effektiv genug zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt, hieß es zur Begründung. Die Ampel brachte unter dem kommissarischen Justizminister Volker Wissing (parteilos) sogar noch eine Gesetzesänderung auf den Weg, die aber vor der Bundestagswahl nicht mehr beschlossen werden konnte.

Im Koalitionsvertrag von Union und SDP heißt es jetzt, man wolle „eine Rechtsgrundlage für die gerichtliche Anordnung der elektronischen Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell“ schaffen.

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