Coronavirus RHEINPFALZ Plus Artikel Wie Bund und Länder die Lage in den Griff bekommen wollen

Schärfere Regeln gelten nun auch für die Gastronomie.
Schärfere Regeln gelten nun auch für die Gastronomie.

Die Kanzlerin ist beunruhigt. Die massiv steigenden Infektionszahlen bereiten Sorgen. Einen zweiten Lockdown, sagt Angela Merkel, könne sich das Land nicht leisten. Nun gibt es neue Beschlüsse. Hier die wichtigsten.

Stunde um Stunde haben sie verhandelt, die Kanzlerin, Bundesminister und die 16 Länderchefs. Es muss zäh gewesen sein, mitunter auch kontrovers, wie Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) erklärte. Wie immer prallten die unterschiedlichsten Interessen und Bewertungen in dieser Corona-Lage aufeinander.

Die Kanzlerin war beunruhigt. Zwischendurch soll Angela Merkel gemahnt haben: Die Beschlüsse gingen nicht weit genug, um Unheil abzuwenden. Und am Donnerstagmorgen stellte sich Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) vor die Kameras der ARD und beklagte: Die Beschlüsse seien ein wichtiger Schritt, „aber sie werden vermutlich nicht ausreichen“.

Die Skepsis der Städte

Auch der Städtetag äußerte sich skeptisch. „Es wird jetzt etwas mehr einheitliche Regeln bei steigenden Infektionszahlen geben. Aber ob das reicht und die Menschen besser durchblicken können, was gilt, müssen wir erst noch sehen“, so Städtetagspräsident und Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD).

Zufriedenheit hört sich anders an. Zumal nach einem Treffen, das Braun schon vor Gesprächsbeginn mit Begriffen wie „historische Dimension“ aufgeladen hatte. Der Kanzleramtsminister hatte die Latte ziemlich hochgehängt, was offenbar nicht in allen Landeshauptstädten gut angekommen ist. Nun taucht in dem verabschiedeten Papier der Begriff wieder auf: „In diesen Tagen entscheidet sich die Frage, ob wir in Deutschland die Kraft haben, den Anstieg der Infektionszahlen wieder zu stoppen. (…) Diese Aufgabe hat auch eine historische Dimension: Die Staaten, denen es gelingt, die Infektionskontrolle zu erhalten, werden wirtschaftlich und sozial besser durch die Krise kommen und damit auch eine erheblich bessere Ausgangslage nach der Krise haben.“

Merkel und die Finanzen

Die Kanzlerin treibt eine weitere Sorge um: dass bei einem Kontrollverlust Wirtschaft und Arbeitsmarkt erneut massiv leiden würden. Merkel sagte nach dem Treffen: „Wir haben auf der Bundesebene einen Haushalt mit einer Neuverschuldung von über 250 Milliarden Euro allein in diesem Jahr verabschiedet. Deshalb können wir uns auch ökonomisch eine zweite Welle mit den Folgen, wie es sie im Frühjahr gab, nicht leisten.“ Es müsse folglich alles getan werden, um die Infektionszahlen im Griff zu behalten.

Nachstehend die wichtigsten Beschlüsse von Bund und Ländern:

Bei 35 und mehr neuen Infektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen

Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis:

– Teilnehmerbegrenzung auf 25 Personen im öffentlichen und 15 im privaten Raum.

Bayern geht über diesen Beschluss hinaus. Es dürfen sich nur zehn Personen oder zwei Hausstände treffen.

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen sehen wie bisher in der Teilnehmerbegrenzung einen „erheblichen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung.“ Daher wird die Regelung in diesen Ländern auch nicht rechtlich verbindlich festgeschrieben, sondern als „dringende Empfehlung“ ausgesprochen.

Niedersachsen ist noch unentschieden und will das Gebot zunächst prüfen.

Sachsen geht eigene Wege. Bei Feierlichkeiten im privaten Kreis sind in öffentlichen oder angemieteten Räumen maximal 50 Teilnehmer zugelassen. In privaten Räumen will die Landesregierung empfehlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

– Maskenpflicht: Wenn Menschen dichter und/oder länger im öffentlichen Raum zusammenkommen, soll eine ergänzende Maskenpflicht gelten.

– Gastronomie: Einführung einer generellen Sperrstunde sowie zusätzliche Auflagen und Kontrollen.

Bayern legt die Sperrstunde auf 23 Uhr fest.

– Veranstaltungen: Anzahl der Teilnehmer wird weiter begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.

Bei 50 und mehr neuen Infektionen pro 100.000 Einwohner in der letzten sieben Tagen

– Mund-Nasen-Bedeckung: Die Pflicht, eine Maske zu tragen, wird erweitert.

– Veranstaltungen: Zahl der Teilnehmer wird auf 100 Personen begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.

– Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zehn Personen gemeinsam aufhalten.

– Gastronomie: Es wird eine verbindliche Sperrstunde um 23 Uhr eingeführt sowie ein generelles Abgabeverbot von Alkohol.

Sachsen und Bayern wollen das Vekaufsverbot von Alkohol auf 22 Uhr vorziehen.

– Feierlichkeiten: Beschränkung der Teilnehmer auf zehn Personen im öffentlichen Raum sowie auf zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum.

Auch an diesem Punkt schert Sachsen aus. Das Land empfiehlt bei Feierlichkeiten im privaten Kreis in öffentlichen oder angemieteten Räumen maximal 25 Teilnehmer, in privaten Räumen höchstens zehn.

Bayern will strengere Regeln einführen. Erlaubt sind künftig nur Treffen von fünf Personen oder von zwei Hausständen.

– Weitere Beschränkungen: Wird der Anstieg der Infektionszahlen in zehn Tagen nicht gestoppt, werden weitere Beschränkungen eingeführt. So soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum auf fünf Personen oder den Angehörigen von zwei Hausständen beschränkt werden.

– Reisen: Bund und Länder fordern alle Bürger eindringlich auf, nichterforderliche innerdeutsche Reisen in Risikogebiete zu vermeiden.

– Beherbergungsverbot: Diese Regelung für Reisende aus besonders betroffenen Gebieten wird „im Lichte der Erfahrungen und des weiteren Verlaufs des Infektionsgeschehens zum Ende der Herbstferien am 8. November neu bewertet“, heißt es im Beschluss.

Das Verbot ist am 7. Oktober von Bund und Ländern beschlossen worden. Allerdings ist es nicht flächendeckend in Kraft. Es ist ohnehin fraglich, ob es juristisch Bestand haben wird. So hat beispielsweise der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das dortige Verbot als „unverhältnismäßig“ gekippt. Die Landesregierung in Stuttgart habe nicht darlegen können, dass das Beherbergungsgewerbe die Corona-Zahlen nennenswert nach oben treibe, so die Mannheimer Richter am Donnerstag. Einen ähnlichen Beschluss verkündete Niedersachsens Oberverwaltungsgericht.

– Das Beherbergungsverbot gilt in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Bremen.

– Es gilt nicht in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Niedersachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Das Saarland und Sachsen haben angekündigt, das Verbot aufheben zu wollen.

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