Energieversorgung Wem wird im Notfall zuletzt der Gashahn zugedreht?

Mehr als die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Erdgases kommt bisher aus Russland.
Mehr als die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Erdgases kommt bisher aus Russland.

Mit der Ausrufung der Frühwarnstufe des Notfallplans Gas setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen – die Lage ist ernst. Private Verbraucher müssen sich vorerst um ihre Gasversorgung dennoch keine Sorgen machen, anders als die Industrie. Ein Überblick:

Was ist der Notfallplan Gas?
Der Notfallplan Gas beruht auf einer europäischen Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung aus dem Jahr 2017. Drei Eskalationsstufen eröffnen der Regierung dabei unterschiedliche Handlungsspielräume. Die erste Stufe ist die Frühwarnstufe, es folgen die Alarmstufe und die Notfallstufe. Bisher wurde in Deutschland noch nie Gebrauch von dem Notfallplan gemacht.

Was bedeutet die Ausrufung der Frühwarnstufe?
Die Frühwarnstufe bedeutet, dass die Bundesregierung unter Leitung des Wirtschaftsministeriums die Lage am Gasmarkt genau beobachtet. Ein Krisenteam aus Behörden, Energieversorgern, Fernleitungsnetzbetreibern und Vertretern der Bundesländer tritt regelmäßig zusammen und berät die Regierung. Gasversorger und Netzbetreiber liefern der Bundesregierung regelmäßige Lageeinschätzungen.

Noch greift der Staat allerdings nicht aktiv in den Gasmarkt ein – vielmehr müssen Gaslieferanten und Netzbetreiber im Rahmen sogenannter marktbasierter Maßnahmen mehr Gas beschaffen, die Speicher bestmöglich füllen und Gasflüsse optimieren.

Was sind die nächsten Schritte?
Auch bei der Alarmstufe greift der Staat noch nicht aktiv in das Marktgeschehen ein. Die Frequenz der Krisengespräche wird jedoch erhöht, Spediteure und Gaskunden können von den Behörden gebeten werden, freiwillig mehr Gas zu liefern beziehungsweise weniger Gas zu verbrauchen. Ruft die Bundesregierung die Notfallstufe aus, kann aktiv ins Marktgeschehen eingegriffen werden: Die Bundesnetzagentur entscheidet dann, wer noch wie viel Gas geliefert bekommt. Besonderen Schutz genießen dabei private Verbraucher, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser sowie Gaskraftwerke, die auch der privaten Wärmeversorgung dienen – sie müssen „möglichst bis zuletzt“ mit Gas versorgt werden, so das Wirtschaftsministerium.

Wie ist die aktuelle Versorgungslage in Deutschland?
„Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet“, betonte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch. Die Ausrufung der Frühwarnstufe sei eine Maßnahme, „um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein“. Aktuell sind die Gasspeicher in Deutschland zu 26,5 Prozent gefüllt und verzeichnen einen täglichen Nettozufluss von 0,21 Prozent.

Ist die Versorgung von Verbrauchern gesichert?
Privatkunden genießen auch in der Notfallstufe besonderen Schutz. Laut Energiewirtschaftsgesetz ist Privatkunde, wer Energie für den eigenen Verbrauch im Haushalt nutzt oder wessen Jahresverbrauch für berufliche oder gewerbliche Zwecke bis zu 10.000 Kilowattstunden beträgt. Gasversorger müssen die Erdgasversorgung dieser Kunden für mindestens 30 Tagen gewährleisten und dafür Vorsorgemaßnahmen treffen.

Inwiefern sind Unternehmen betroffen?
Die Entscheidung über die Priorisierung der Gasversorgung von Unternehmen im Falle der Notfallstufe trifft die Bundesnetzagentur. Das Ziel dieser Priorisierung ist die Sicherung des lebenswichtigen Bedarfs an Gas unter der Berücksichtigung der geschützten Kunden und einer Minimierung der Folgeschäden – eine genaue Reihenfolge, welche Unternehmen oder Branchen als erstes vom Gasnetz abgeschnitten werden, ist nicht festgelegt. Aufgrund der Komplexität der Situation würden von der Bundesnetzagentur „immer Einzelfall-Entscheidungen getroffen“.

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