Coronavirus
Welche Urlaubsrückkehrer sich testen lassen müssen
Ab Samstag also werden die Tests zur Pflicht. Wer beispielsweise ab dem 8. August aus dem Urlaub aus einem Risikogebiet heimkehrt, muss sich verpflichtend auf das Coronavirus testen lassen. Für Heimkehrer per Flieger ist das in der Regel kein Problem. Sie können die Tests direkt am Flughafen machen lassen. Sie sind für den Bürger kostenfrei.
Alternative: Der Rückkehrer kann ein ärztliches Attest vorlegen aus dem Urlaubsland. Es muss bescheinigen, das nach einem Corona-Test im Urlaubsland „keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen“, wie die rheinland-pfälzische Landesregierung mitteilt. Der Test darf längstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland gemacht worden sein.
Das Robert Koch-Institut in Berlin stuft aktuell 127 Länder als Risikogebiete ein, darunter die USA, die Türkei oder Luxemburg. In zwei weiteren Ländern sind einzelne Landesteile als Risikogebiete ausgewiesen. In Spanien die Regionen Katalonien, Navarra und Aragón im Nordosten des Landes, in Belgien Antwerpen.
Die Tests sind zwar verpflichtend. Allerdings sind sie bei der Einreise nicht immer möglich. Beispielsweise dann, wenn der Grenzübertritt mit dem Pkw erfolgt. Dann muss sich der Reisende nach einer seit langem gültigen Regel unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Die Quarantäneregel gilt nicht für Durchreisende.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wies gestern erneut auf eine ebenfalls seit langem bestehende, aber offenbar wenig befolgte Regel hin. Wer aus einem Risikogebiet ohne negativen Corona-Test heimkehrt, muss sich unverzüglich beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Die Behörde kann dann einen Corona-Test anordnen und die Quarantäne gegebenenfalls aufheben.
Wer sich dem Test verweigert, kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro belegt werden. Allerdings, so schränkte der Minister am Donnerstag ein, es ist eher unwahrscheinlich, dass ein Testverweigerer sofort mit einem Bußgeld von 25.000 Euro bestraft wird. Bei der Bemessung der Bußgeldhöhe kommt es wohl auf die Kooperationsbereitschaft des Rückkehrer an. „Es hängt von den konkreten Umständen ab“, sagte Spahn.
