Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Weihnachtsmarkt-Anschlag: Prozess mit besonderen Dimensionen

700 Plätze: Für den Prozess wurde eigens eine Halle in Leichtauweise errichtet.
700 Plätze: Für den Prozess wurde eigens eine Halle in Leichtauweise errichtet.

Ab Montag steht ein 51 Jahre alter Arzt aus Saudi-Arabien vor Gericht. Er raste mit dem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt und tötete sechs Menschen.

Worum dreht sich der Prozess vor dem Landgericht Magdeburg ?
Am 20. Dezember 2024 fuhr gegen 19 Uhr ein Mann mit seinem Auto über den stark besuchten Weihnachtsmarkt im Zentrum von Magdeburg. Genau eine Minute und vier Sekunden dauerte das laut Generalstaatsanwaltschaft. Sechs Menschen wurden dabei getötet – fünf Frauen im Alter zwischen 45 und 57 Jahren sowie ein neunjähriger Junge. 338 Menschen wurden verletzt. Angeklagt ist ein zum Tatzeitpunkt 50 Jahre alter Arzt aus Saudi-Arabien. Vorgeworfen werden ihm Mord, versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Was weiß man über den Angeklagten?
Taleb A. stammt aus Saudi-Arabien und lebt seit 2006 in Deutschland. Er war für ein Studium nach Hamburg gekommen, 2016 erhielt er Asyl als politisch Verfolgter. Wegen seiner Kritik an der Herrscherfamilie und am Islam habe ihm bei einer Rückkehr ins Heimatland Verfolgung gedroht, sagte er in seiner Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wie vor dem Untersuchungsausschuss des sachsen-anhaltinischen Landtags informiert wurde. Der heute 51-Jährige arbeitete an einer Klinik als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Er war zuletzt arbeitsunfähig gemeldet. Taleb A. wurde noch in Tatortnähe festgenommen, in dem von ihm gemieteten Leihwagen fand sich ein Testament.

Welches Motiv hatte der Täter?
Laut Staatsanwaltschaft handelte Taleb A. „offenbar aus Unzufriedenheit und Frustration über den Verlauf und den Ausgang einer zivilrechtlichen Streitigkeit sowie die Erfolglosigkeit diverser Strafanzeigen“. Sein Ziel sei es gewesen, eine möglichst große Anzahl von Personen zu töten. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen habe er die Tat mehrere Wochen in Einzelheiten geplant und vorbereitet, ohne dass er sich der Hilfe von Mittätern bediente oder es Mitwisser gegeben habe. Er stand nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Der Arzt war der Polizei bekannt wegen Auseinandersetzungen mit Behörden. Er fiel immer wieder auf durch wirre und radikale Äußerungen, verachtete den Staat. Auf seiner Arbeitsstelle galt er als verschlossener Einzelgänger und unzuverlässig. Taleb A. passte aber in keine gängige Gefährderkategorie.

Ein politisches Motiv wird mittlerweile ausgeschlossen. Im September hatte das Landgericht Magdeburg das Verfahren dem insbesondere für Terrorismus zuständigen Generalbundesanwalt vorgelegt. Die Strafkammer war nach Auswertung der Akten zu der Überzeugung gelangt, „dass die dem Angeschuldigten zur Last gelegten Straftaten des mehrfachen Mordes den Umständen nach geeignet sind, die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen und besondere Bedeutung aufweisen“. Ein solches Staatsschutzverfahren wäre Sache der obersten Anklagebehörde in Karlsruhe gewesen. Der Generalbundesanwalt sah indes in dem Anschlag von Magdeburg keine staatsgefährdende Gewalttat.

Warum hat der Prozess besondere Dimensionen?
Um die 150 Nebenkläger wurden für die Hauptverhandlung zugelassen. Eine ihrer Vertreterinnen ist die Magdeburger Rechtsanwältin Petra Küllmei. Ihre Mandanten wollten dem Menschen ins Gesicht blicken, der so etwas tut, sagt sie. Fast alle Betroffenen seien wegen der psychischen Folgen in Behandlung. Andere litten nach wie vor unter körperlichen Beeinträchtigungen, etwa beim Gehen.

Wegen des zu erwartenden Interesses der Öffentlichkeit und der Medien und um ein sicheres Verfahren zu gewährleisten, wurde im Osten von Magdeburg eigens eine fast 5000 Quadratmeter große Halle in Leichtbauweise errichtet. Sie bietet Platz für 700 Menschen. Bestehende Gerichtssäle könnten die erhöhten Anforderungen nicht erfüllen, hieß es vom Justizministerium.

Das Verfahren hat noch größere Dimensionen als der Prozess um die Katastrophe bei der Love Parade 2010. Damals gab es 60 Nebenankläger und 40 Anwälte, verhandelt wurde ab 2017 in einer Messehalle in Düsseldorf mit Platz für 500 Personen.

Vorerst wurden für den Magdeburger Prozess bis März 41 Fortsetzungstermine angesetzt.

Gibt es auch eine politische Aufarbeitung des Anschlags?
Ja, der Landtag von Sachsen-Anhalt hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt zur parlamentarischen Aufarbeitung des Vorfalls. Er soll klären, ob und inwiefern bestehende Genehmigungsverfahren, Sicherheits- und Einsatzkonzepte sowie deren praktische Umsetzung für den Weihnachtsmarkt in der Stadt Magdeburg die Durchführung des Anschlags begünstigt oder ermöglicht haben. Oberbürgermeisterin Simone Borris räumte als Zeugin vor dem Ausschuss Fehler der Stadtverwaltung ein: So hätten die zuständigen Behörden es im Vorfeld der Veranstaltung versäumt, die Position der aufgestellten Betonsteine als Zufahrtsschutz zu kontrollieren. Der Attentäter konnte offenkundig ohne Hindernis mit seinem Auto auf das Weihnachtsmarktgelände fahren.

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