Meinung
Wehrdienstgesetz: Verteidigung fordert alle
Die sicherheitspolitische Lage Deutschlands hat sich dramatisch verschärft. Die Bundeswehr unternimmt enorme Anstrengungen, um überhaupt wieder verteidigungsfähig zu werden. An Geld mangelt es inzwischen nicht mehr. Eines der größten Sicherheitsprobleme dieses Landes bleibt allerdings die gewaltige Personallücke der Bundeswehr. Bei der Lösung des Problems ist leider schon gefährlich viel Zeit vergeudet worden.
Jetzt sorgt ein Streit zwischen Teilen der SPD und der Union um Freiwilligkeit und Pflicht eines neuen Wehrdienstes wieder für Verzögerungen. Ohne eine Wehrpflicht wird es allerdings nicht gehen. Das zeigt alleine schon die Tatsache, dass es der Bundeswehr in den vergangenen fünfzehn Jahren nicht gelungen ist, eine zuvor viel kleinere Personallücke über Freiwilligkeit zu füllen. Ein neues Wehrdienstgesetz, das nun hoffentlich sehr schnell verabschiedet wird, stößt eine überfällige Debatte an. Unser Grundgesetz sieht vor, dass sich unser Land mit Streitkräften verteidigt und dass Männer zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden können. Aber Verteidigung ist Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Die Wehrpflicht des Grundgesetzes schließt deshalb auch die Verpflichtung für den Zivilschutz im Verteidigungsfall ein. Und hier können auch Kriegsdienstverweigerer und Frauen verpflichtet werden. Die Debatte um eine Dienstpflicht sollte sehr viel breiter als derzeit geführt werden.