Cannabis Regierungsbeauftragte für Straffreiheit bei kleinen Mengen
Damit wären nur noch Bußgelder, aber keine Freiheitsstrafen mehr möglich. „Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm – und zwar bundesweit“, sagte die CSU-Politikerin dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND/Montag). „Ein Grenzwert, über dem der Besitz von Cannabis auch in Zukunft als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte, muss mit Bedacht festgelegt werden, denn er hat eine gewisse Signalwirkung und einen Einfluss auf das Konsumverhalten.“
In den meisten Bundesländern wird schon jetzt beim Besitz von bis zu sechs Gramm Cannabis auf eine Strafverfolgung verzichtet. In einigen Ländern gelten höhere Obergrenzen. Rechtlich handelt es sich aber um eine Straftat. Grundlage ist das Betäubungsmittelgesetz. Dort sind die Substanzen aufgeführt, die außer mit speziellen Genehmigungen nicht angebaut, hergestellt, in Verkehr gebracht oder besessen werden dürfen. Cannabis gehört dazu. Bis zu fünf Jahre Haft können theoretisch drohen. Ludwig empfahl der CDU/CSU, nach der Bundestagswahl mit möglichen Koalitionspartnern einen Kompromiss bei Cannabis zu suchen. Es sei nicht so gefährlich wie Kokain oder Heroin.
Gewerkschaft der Polizei für bundesweite Regelung
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die Empfehlung Ludwigs einer bundeseinheitlichen Eigenbedarfsregelung für den Cannabis-Konsum. „Eine bundesweit gleiche Regelung sorgt für klare rechtliche Grundlagen für unsere Kolleginnen und Kollegen bei ihren Einsätzen“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schiff. Zudem werde die Justiz entlastet und damit auch die Polizei.