Politik Regelungen zu Arbeitsplatzgarantien haben Bestand

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Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Tarifeinheitsgesetz überwiegend als verfassungsgemäß beurteilt. Das Gesetz muss aber nachgebessert werden, sodass Minderheitsgewerkschaften mit ihren Tarifverträgen nicht ganz hinten runterfallen. Nicht nur die Materie ist sehr kompliziert, auch das 70-seitige Urteil ist es. Antworten auf die grundsätzlichen Fragen:

Was bezweckt das Tarifeinheitsgesetz (TEG) von 2015?

Im Grundsatz will das Gesetz das Prinzip herstellen „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“. Gibt es in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften, die verschiedene Tarifverträge für dieselben Belegschaftsgruppen aushandeln, soll im Konfliktfall der Tarifvertrag jener Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Der Tarifvertrag der Minderheit wird verdrängt. Beispiel: Bei der Deutschen Bahn sind ein Großteil der Lokführer, aber auch ein kleinerer Teil der Zugbegleiter bei der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) organisiert; ein anderer Teil der Zugbegleiter ist Mitglied in der Eisenbahnergewerkschaft. Stellt die GdL für die Zugbegleiter andere Lohn- und Urlaubsforderungen als die Eisenbahnergewerkschaft und handeln sie unterschiedliche Verträge aus, besteht eine Kollision – und das Tarifeinheitsgesetz greift. Für die Zugbegleiter gelten also nicht unterschiedliche Tarife je nach Gewerkschaftszugehörigkeit. Vielmehr gilt der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Werden damit die kleinen Gewerkschaften machtlos? Im Konfliktfall kann das passieren. Aber es ist nicht immer und für alle Zeit klar, wer in einem Betrieb die Mitgliedermehrheit hat. Es gibt auch nicht immer Konflikte. Wenn etwa die Ärztegewerkschaft Marburger Bund Arbeitszeitbeschränkungen für Ärzte fordert und Verdi für diese Berufsgruppe keine eigenen Forderungen erhebt, kommt es gar nicht zum Konflikt und das TEG nicht zum Tragen. Das ist laut Bundesministerin Nahles auch das Ziel. Die Gewerkschaften, so betonte sie in der Verhandlung in Karlsruhe immer wieder, sollen sich auf Forderungen einigen und im Vorfeld kooperieren statt innerhalb der Arbeitnehmerschaft auf Konfliktkurs zu gehen. Dieses Ziel wurde jetzt von den Bundesverfassungsrichtern anerkannt. Aber der Erste Senat setzte dem Mehrheitsprinzip auch Grenzen. Welche Grenzen gelten für das Mehrheitsprinzip? Hat eine Spartengewerkschaft beispielsweise die Altersgrenze von 55 Jahren für Piloten tarifvertraglich durchgesetzt, wie die Pilotenvereinigung Cockpit, könnte Verdi auch als Mehrheitsgewerkschaft bei der Lufthansa die Altersgrenze nicht mit einem eigenen Tarifvertrag auf 60 hochsetzen. Das wird im Urteil ausdrücklich festgestellt. Regelungen, die die Lebensplanung oder Arbeitsplatzgarantien betreffen, müssen Bestand haben. Genau in diesem Punkt muss das Gesetz bis Ende 2018 nachgebessert werden. Darf eine kleine Gewerkschaft für Tarifverträge streiken, die sie gar nicht durchsetzen kann? Das war ein zentraler Kritikpunkt am Gesetz. Hier stellt das Urteil klar, dass das Streikrecht gilt und keine Gewerkschaft – unabhängig von ihrer Mitgliederzahl – wegen eines Streiks für Tarifforderungen in Haftung genommen werden darf. Wieso sah die Bundesregierung erst 2015 Handlungsbedarf für ein Tarifeinheitsgesetz? Bis zum Jahr 2010 wurde die Tarifeinheit in einem Betrieb durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hergestellt. Die Arbeitsgerichte entschieden im Streitfall, welcher Tarifvertrag im Betrieb gelten soll. Dann änderte das höchste Arbeitsgericht in Erfurt seine Rechtsprechung: Es ließ für gleiche Arbeitnehmergruppen eines Betriebs unterschiedliche Tarifverträge zu. Die dann einsetzende Tarifpluralität – Kritiker sehen es als Zersplitterung der Arbeitnehmer – wollte das 2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz der schwarz-roten Koalition wieder beseitigen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist vielfach vorgeworfen worden, sie schaffe ein verfassungswidriges Gesetz. Ist das Urteil eine Überraschung? Für diejenigen, die im Januar bei der mündlichen Verhandlung zugehört haben, nicht. Doch kampagnenmäßig wurde sodann das Verdikt „verfassungswidrig“ verbreitet. Dabei bewegte man sich mit dem Gesetz auf Neuland. Das jetzige Urteil fiel mit sechs gegen zwei Richterstimmen eindeutig aus.

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