Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Lindners Steuerpläne: Was die Bürger davon haben

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erläutert sein Steuerkonzept.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erläutert sein Steuerkonzept.

Kalte Progression, hohe Inflation – die Bürger haben zunehmend weniger Kaufkraft im Geldbeutel. Daher will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) jetzt auch an der Steuerschraube drehen.

Was ist die kalte Progression?
Die kalte Progression ist eine schleichende Steuererhöhung. Beispiel: Ein Arbeitnehmer bekommt eine Gehaltserhöhung. Doch die wird von der Inflation aufgefressen. Gleichwohl führt die Gehaltserhöhung zu einer höheren Besteuerung. Ganz einfach ausgedrückt: Obwohl der Lohn gestiegen ist, hat der Arbeitnehmer aufgrund von Inflation und aufgrund der höheren Besteuerung weniger Kaufkraft und weniger Geld in der Tasche.

Was plant Lindner?
Um die kalte Progression auszugleichen, will der Finanzminister den steuerlichen Grundfreibetrag ab Januar 2023 von derzeit 10.347 Euro um 285 Euro auf dann 10.632 Euro erhöhen. Im Jahr darauf steht eine weitere Erhöhung an: um 300 Euro von 10.632 Euro auf 10.932 Euro.

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Was bewirkt das?
Im Einkommensteuertarif werden die sogenannten Tarifeckwerte nach rechts verschoben. Das bedeutet konkret: Der Spitzensteuersatz greift derzeit bei einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro. Dieser Betrag erhöht sich im kommenden Jahr auf 61.972 Euro, im Jahr 2024 auf 63.515 Euro.

Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent beginnt derzeit bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 10.348 Euro zu greifen, ab Januar 2023 bei 10.633 Euro.

Anderes Beispiel: Bei Wenigverdienern beginnt der Steuersatz von 24 Prozent im Jahr 2024 erst ab einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von jährlich 16.179 Euro statt 14.926 Euro zu gelten.

Was haben die Bürger davon?
Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums haben Arbeitnehmer im nächsten Jahr durchschnittlich 193 Euro netto mehr im Geldbeutel. Wenn einzelne Verdienstgruppen betrachtet werden, ergibt sich folgendes Bild: Wer jährlich 20.000 Euro verdient, hat 115 Euro mehr. Weitere Verdienstgruppen:

  • 30.000 Euro Verdienst – 172 Euro
  • 40.000 Euro Verdienst – 250 Euro
  • 50.000 Euro Verdienst – 352 Euro
  • 60.000 Euro Verdienst – 471 Euro
  • 70.000 Euro Verdienst – 479 Euro

Ab der Einkommensgruppe 70.000 Euro und mehr ändert sich bei der Einzelveranlagung nichts mehr. Es bleibt bei 479 Euro im Jahr. Lediglich beim Ehegattensplitting erhöht sich die Ersparnis auf 958 Euro bei einem Einkommen von 130.000 Euro und mehr.

 

An dieser Stelle finden Sie ein Video via Glomex.

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Wird das Kindergeld erhöht?
Ja. Der Bundesfinanzminister hat eine Erhöhung des monatlichen Kindergeldes ab dem 1. Januar 2023 angekündigt. Für das

  • erste Kind von 219 auf 227 Euro
  • zweite Kind von 219 auf 227 Euro
  • dritte Kind von 225 auf 227 Euro
  • vierte und jedes weitere Kind weiterhin 250 Euro.

Ab dem 1. Januar 2024 kommt eine weitere Erhöhung. Für das

  • erste, zweite und dritte Kind um sechs Euro auf einheitlich 233 Euro
  • vierte und jedes weitere Kind weiterhin 250 Euro

Was ist mit dem Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend für das Jahr 2022 von 2730 Euro auf 2810 Euro angehoben. Im kommenden Jahr steigt der Betrag von 2810 Euro auf 2880 Euro, im Jahr 2024 von 2880 Euro auf 2994 Euro.

Mehr Unterhalt absetzen?
Wer Angehörige oder andere begünstigte Personen finanziell oder materiell unterstützt, kann das steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Derzeit ist der Unterhalthöchstbetrag auf 9984 Euro festgelegt. Bereits für dieses Jahr wird er angehoben auf 10.347 Euro.

Müssen weniger Bürger eine Steuererklärung abgeben?
Ja, sagt Lindner. Weil die Eckwerte im Steuertarif nach rechts verschoben, also weniger Menschen überhaupt steuerpflichtig werden, fällt damit die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für 270.000 Bürger weg, darunter 75.000 Rentner.

Was sagt die Opposition dazu?
„Die kalte Progression ist unsozial und trifft sprichwörtlich diejenigen, die den Laden am Laufen halten“, sagt das Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, Johannes Steiniger (CDU, Bad Dürkheim). Deshalb fordere die CDU seit Monaten, dass die Ampel „diese heimliche Steuererhöhung endlich komplett ausgleicht, indem sie den Einkommensteuertarif anpasst“. Lindners jetziger Vorschlag sei überfällig.

Allerdings sieht Steiniger den „Webfehler“ schon im Koalitionsvertrag angelegt: Es sei bis heute unverständlich, dass die FDP im Koalitionsvertrag den Ausgleich der kalten Progression nicht verankern konnte. Hier habe Lindner wohl schlecht verhandelt, denn für SPD und Grüne sei der Ausgleich schon in der Vergangenheit kein großes Anliegen gewesen. Das mache die Umsetzung der Vorschläge aus dem Finanzministerium nun besonders schwer. Steiniger: „Die Leidtragenden dieses Hin und Her sind die Steuerzahler!“

Der Linken-Finanzpolitiker Christian Görke nannte die Pläne Lindners „einen Witz“. So würden bei dem Konzept „die unteren 70 Prozent der Bevölkerung fast komplett leer ausgehen, da sie kaum Einkommensteuer zahlen“. In absoluten Zahlen profitierten dagegen „Spitzenverdiener nach Lindners Vorschlag sogar am stärksten“. Görke warb für einen höheren Steuersatz bei der Reichensteuer, um damit Entlastungen „für die Ärmsten“ zu finanzieren.

Der AfD-Finanzpolitiker Peter Boehringer sagte, der Inflationsausgleich für die Bürger hinke der tatsächlichen Inflation hinterher. Er bewege sich in einer Größenordnung, die die Preisexplosion der letzten Monate ignoriere. Die „reine Symptombehandlung der Bundesregierung kaschiert die eigentlichen Ursachen der Inflation“. Boehringer: „Wollte man tatsächlich eine Politik im Interesse der Bürger betreiben, müsste umgehend die vor allem Deutschland schädigende Sanktionspolitik gegen Russland aufgegeben werden, man müsste North Stream II nutzen, den Ausstieg aus der Kernenergie rückgängig machen und auch die Corona-Pandemie endlich abmoderieren.“ (mit afp)

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