Politik Kinderspielplätze dürfen geöffnet werden
Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz hat das Mainzer Gesundheitsministerium noch am Donnerstagabend eine neue Rechtsverordnung erlassen. Sie gilt ab Sonntag. Demnach dürfen Kinderspielplätze wieder geöffnet werden. Allerdings liegt das letzte Wort bei den Kommunen. Städte und Gemeinden können vor Ort alle oder auch einzelne Plätze weiterhin sperren, wenn dies zur Eindämmung der Pandemie notwendig erscheint. Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) hat die Öffnung der seit Mitte März abgeriegelten Spielplätze begrüßt. Das werde vor allem Kindern helfen, deren Familien keinen eigenen Außenbereich haben.
Restaurants, Kinos und Sportstätten bleiben zu
Generell geöffnet werden dürfen nach der neuen Verordnung alle Einzelhandelsbetriebe. Die Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern gibt es nicht mehr. Allerdings müssen weiterhin detaillierte Abstands- und Hygienevorkehrungen beachtet werden. Auch Friseursalons und Fußpflegeeinrichtung dürfen nach der neuen Verordnung unter strengen Auflagen wieder öffnen.
Restaurants, Kneipen und Cafés bleiben ebenso wie Theater, Kinos, Sportanlagen und Schwimmbäder weiterhin zu. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat Gastronomen und die gesamte Tourismusbranche um Geduld gebeten. Bund und Länder arbeiteten an Konzepten für erste vorsichtige Schritte zur Öffnung. Perspektiven würden möglicherweise in der übernächsten Woche aufgezeigt.
Opposition fordert Hygienepläne
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag, Christian Baldauf, hat die Landesregierung aufgefordert, verbindliche Hygienepläne für alle Bereiche aufzustellen. So könnte Planungssicherheit für den Neustart in Gastronomie und anderen Branchen geschaffen werden. Mit präzisen Regeln für Abstand, Maskentragen und Hygienevorkehrungen könnte es Mittelständlern ermöglicht werden, ihre Betriebe wieder hochzufahren, sagte Baldauf.
Kein Gesang in Gottesdiensten
Hoffnung hat Dreyer den Museen und Galerien im Land gemacht. Sie dürften möglicherweise ab dem 11. Mai öffnen. Grundsätzlich untersagt sind auch nach der neuen Verordnung „Zusammenkünfte von Religions- oder Glaubensgemeinschaften, insbesondere in Kirchen, Moscheen und Synagogen“. Zulässig ist aber ab Sonntag „die stille Einkehr in Gotteshäusern oder Gebetsräumen“ sowie Gottesdienste mit höchstens einem Teilnehmer oder einer Teilnehmerin je 10 Quadratmeter Grundfläche. Auch müssen die Gemeinden Vorkehrungen treffen, dass Infektionsketten nachvollzogen werden können. Unter anderem auf Gesang soll in den Gottesdiensten verzichtet werden.