Katholische Kirche Kardinal Woelki: Ermittlungen in einem zweiten Fall
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln, Ulf Willuhn, mitteilte, geht es – wie bereits im ersten Fall – um den Vorwurf, Woelki habe im Zuge eines presserechtlichen Verfahrens möglicherweise eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben. In diesem Rechtsstreit, in dem der Kardinal Aussagen der „Bild“-Zeitung untersagen lassen will, hatte vergangene Woche die langjährige Sekretärin von Woelkis Vorgänger Joachim Meisner ausgesagt. Sie berichtete von ihren Erfahrungen mit einem befreundeten Priester, dem Missbrauch angelastet wird.
All dies habe sie Woelki in einem von ihm erbetenen Telefongespräch erzählt. Dieses habe stattgefunden, nachdem sie die Freundschaft mit dem Priester im Mai 2009 beendet habe und bevor der damalige Weihbischof Woelki im Juni 2011 zum Erzbischof von Berlin ernannt wurde. Später – als Kölner Erzbischof – beförderte Woelki den Priester.
Versicherung an Eides statt
Die „Bild“-Zeitung schreibt, Woelki habe zum Zeitpunkt der Beförderung im Jahr 2017 belastende Inhalte aus der Personalakte des Geistlichen sowie eine Polizeiwarnung gekannt. Diese Darstellung weist der Kardinal jedoch zurück. An Eides statt versicherte Woelki, die Personalakte damals nicht gekannt zu haben.
Auch das jetzt in die Wege geleitete zweite Ermittlungsverfahren dreht sich um eine eventuell falsche eidesstattliche Versicherung. Woelki erklärt darin, erst Ende Juni mit Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren „Sternsinger“-Chef Winfried Pilz befasst worden zu sein. Dem widersprach eine Kirchenmitarbeiterin in einem Zeitungsinterview. Sie habe den Kardinal bereits 2015 mit dem Fall befasst durch eine von ihr erstellte Liste, auf der die Namen beschuldigter Priester standen – darunter der von Pilz.