Politik Bomben auf Syrien: Laut Gutachten völkerrechtswidrig

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«Berlin/Damaskus». Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat den von Deutschland unterstützten Militärschlag der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien als völkerrechtswidrig eingestuft. „Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar“, heißt es in einem elfseitigen Gutachten, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben und das gestern bekannt wurde. In dem Papier wird auch die rechtliche Begründung Großbritanniens für den Vergeltungsschlag als Reaktion auf einen mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatz durch die syrischen Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad als „nicht überzeugend“ verworfen. Die Briten hatten argumentiert, dass das Völkerrecht in Ausnahmefällen Maßnahmen zulässt, um überwältigendes menschliches Leid zu verhindern. Die Bundestags-Wissenschaftler argumentierten hingegen, es sei fraglich, „ob die Militärschläge wirklich geeignet sind, weiteres Leid zu verhindern“. Der Militärschlag vor gut einer Woche war ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrats erfolgt.

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