Meinung Bestechung und Bestechlichkeit: Anfällige Abgeordnete

Der ehemalige CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein hat gut an Masken-Deals verdient – und das völlig legal.
Der ehemalige CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein hat gut an Masken-Deals verdient – und das völlig legal.

Abgeordnete dürfen ihr Mandat nicht für zwielichtige Deals missbrauchen. Gut, dass die Ampel dem endgültig einen Riegel vorschiebt.

Wer 10.000 Euro im Monat bekommt, verdient mehr als die meisten Deutschen. Dass Bundestagsabgeordnete mit so viel Geld entschädigt werden, hat gute Gründe. Unter anderem soll so ihre Unabhängigkeit gesichert werde. Die Idee dahinter: Wer so viel hat, lässt sich nicht so leicht bestechen. Nur funktioniert das nicht immer.

Für solche Fälle gibt es Regeln im Strafgesetzbuch. Doch die haben Lücken, wie sich immer wieder zeigt, wenn ehemalige Abgeordnete wegen Bestechlichkeit vor Gericht stehen. Wie zum Beispiel Georg Nüßlein, der fast 20 Jahre für die CSU im Bundestag saß. Obwohl er 660.000 Euro kassierte, indem er einen Deal mit einem Maskenhersteller einfädelte, konnte man ihn dafür nicht verurteilen. Was er tat, war zwar verwerflich. Aber nach bisheriger Gesetzgebung nicht strafbar. Um das zu ändern, will die Ampelregierung die Regeln jetzt verschärfen. Das ist überfällig.

Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in die Demokratie wegen Verschwörungsmythen und Desinformation ohnehin angegriffen ist, ist es wichtig, dass die Vertreter in den Parlamenten umso integrer sind. Es ist deshalb richtig, dass die Ampelkoalition sich selbst und allen anderen Mandatsträgern strengere Regeln auferlegt. Gebraucht werden sie offenbar – obwohl die Abgeordneten 10.000 Euro im Monat bekommen.

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