Corona-Regeln Ausnahme für Kinder bis einschließlich sechs Jahren in Rheinland-Pfalz
Die Verschärfungen waren am Dienstag zwischen den Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin vereinbart worden. Die Mainzer Landesregierung hat die entsprechende Rechtsverordnung am Freitag beschlossen. Die strengeren Regeln gelten zunächst bis Ende Januar.
Demnach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum ab Montag nur alleine oder mit Angehörigen des gleichen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands erlaubt. Allerdings gestattet Rheinland-Pfalz Ausnahmen, die in der Corona-Gipfelvereinbarung so nicht vorgesehen sind: Kinder bis einschließlich sechs Jahre werden bei den Treffen nicht mitgezählt. Die Kleinsten könnten nicht ohne Begleitung der Mutter andere Kinder treffen, sagte Dreyer zur Begründung. Die Landesregierung habe sich für eine „lebensnahe Regelung“ entschieden. Für Treffen im privaten Bereich gelten die Regeln als „dringende Empfehlung“. Treffen sollten möglichst vermieden werden oder allenfalls im Freien stattfinden, appellierte Dreyer.
Testpflicht für Reiserückkehrer
Auch die von den Ländern vereinbarte Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf den Umkreis von 15 Kilometern um die eigene Wohnung für Menschen in besonderen Hotspot-Regionen wird Rheinland-Pfalz nicht eins zu eins umsetzen. Allerdings wird diese Einschränkung in den Katalog von möglichen Schutzmaßnahmen aufgenommen, die das Land und die betroffenen Kommunen ab einer Inzidenz von 200 anordnen können.
Weitere Einschränkungen: Kantinen dürfen nur noch Speisen zum Mitnehmen ausgeben, wann immer die Arbeitsabläufe dies zulassen. Für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten gilt ab Montag neben der Quarantäne- auch eine Testpflicht. In den Schulen wird es vor dem 25. Januar keinen Präsenzunterricht geben. Dreyer appellierte an die Seniorenheime, rasch die notwendigen Formalitäten zu erledigen, damit alle Bewohner geimpft werden können.
Kommentar: Kühle köpfe nötig