Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel AfD und Verfassungsschutz treffen sich vor Gericht

Im Fokus nicht nur der Medien, sondern auch des Geheimdienstes: die AfD.
Im Fokus nicht nur der Medien, sondern auch des Geheimdienstes: die AfD.

Es ist ein Verfahren mit politischer Brisanz. Diese Woche verhandelt das Verwaltungsgericht Köln darüber, ob der Verfassungsschutz die AfD als Ganzes beobachten darf. Die Zukunft der Partei steht auf dem Spiel.

Wogegen wehrt sich die AfD?
Vier Klagen beziehungsweise Eilanträge der Partei werden ab Dienstag verhandelt: Es geht um die schon länger erfolgte Einstufung der Gruppierung „Flügel“ und der Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ als sogenannte Verdachtsfälle sowie um die Behauptung, der inzwischen aufgelöste „Flügel“ habe 7000 Mitglieder gehabt. Schließlich wehrt sich die AfD gegen die Einstufung der Gesamtpartei als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bewegung. Das ist der zentrale Punkt. Gefordert wird, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz es unterlässt, diese Einordnungen vorzunehmen und darüber öffentlich zu informieren.

Was bedeutet das: Verdachtsfall?
Der Verfassungsschutz versteht sich als Frühwarnsystem der Demokratie und beobachtet verfassungsfeindliche Bestrebungen. Das kann auch Parteien betreffen wie in der Vergangenheit NDP, Republikaner oder Linke, obwohl sie unter besonderem grundgesetzlichen Schutz stehen. In einer ersten Stufe werden nur öffentlich zugängliche Quellen ausgewertet, wenn es entsprechende Hinweise gibt. Verdichten die sich, wird eine Gruppierung als Verdachtsfall oder Beobachtungsobjekt eingestuft. Dann dürfen – unter bestimmten Voraussetzungen – auch nachrichtendienstliche Mittel angewendet werden: Observation, Abhören der Telekommunikation, Einsatz von V-Leuten.

Muss die Arbeit des Verfassungsschutzes nicht geheim bleiben?
Auch wenn mit verdeckten Methoden gearbeitet wird, sind die Erkenntnisse für die Öffentlichkeit bestimmt. Sie soll erfahren, von wem Bedrohungen für die innere Sicherheit ausgehen. Dazu dienen unter anderem die jährlichen Verfassungsschutzberichte. Zudem unterliegt das Vorgehen des Bundesamtes und der 16 Landesämter – wie jeder Verwaltungsakt – der gerichtlichen Kontrolle. Denn die Einstufung etwa eines Verdachtsfalls ist keine politische Entscheidung. Wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gibt, müssen die Behörden gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag tätig werden. Ob die Anhaltspunkte im Fall der AfD hinreichend gewichtig sind, wird eine Kernfrage des Verfahrens sein. Sollte die Partei als verfassungsfeindlich gelten, könnte das zum Beispiel für Beamte unter den Mitgliedern Konsequenzen haben.

Ging die AfD schon vor Gericht?
Ja. Im Januar 2019 informierte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang auf einer Pressekonferenz über die Einstufung von „Flügel“ und Junger Alternative als Verdachtsfälle. Dabei führte er aus, dass die Gesamtpartei zu dem Zeitpunkt noch ein „Prüffall“ war. Dagegen klagte die AfD und bekam Ende Februar 2019 vom Verwaltungsgericht Köln recht: Dem Bundesamt wurde diese Äußerung untersagt. Sie sei im politischen Wettbewerb stigmatisierend – unabhängig davon, ob sie inhaltlich richtig ist. Denn es handelt sich eben zunächst um eine Vorstufe der Beobachtung.

Wird die Partei bislang überwacht?
In vier östlichen Bundesländern stehen AfD-Landesverbände unter Beobachtung: in Thüringen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Um den Jahreswechsel 2020/21 deutete sich an, dass es auch die Gesamtpartei treffen könnte. Das war Anlass zur jetzt verhandelten Klage.

Daraufhin gab das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage: Man werde bis zur gerichtlichen Entscheidung keine Abgeordneten oder Wahlbewerber überwachen und sich auch nicht mehr öffentlich über eine Einstufung zu äußern. Im März 2021 allerdings berichteten Medien, die AfD werde als Verdachtsfall betrachtet. Das Verwaltungsgericht sah dadurch die Zusage gebrochen und untersagte dem Bundesamt vorläufig, die AfD als solchen einzustufen, sie so zu behandeln und das erneut bekanntzugeben. Eine endgültige Entscheidung wurde wegen der Komplexität des Verfahrens auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben.

Wie läuft die Verhandlung ab?
Zuständig ist das Verwaltungsgericht Köln, weil hier das Bundesamt seinen Sitz hat. Wegen des großen öffentlichen Interesses findet die auf zwei Tage angesetzte mündliche Verhandlung auf dem weitläufigen Kölner Messegelände statt. Allein 60 Medienvertreter sind akkreditiert. Ob bereits am Mittwoch Entscheidungen verkündet werden, ist allerdings noch nicht abzusehen.

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