Fragen und Antworten
Öffentlicher Dienst: Was hinter der Schlichtungsempfehlung steckt
Was bedeutet die Empfehlung konkret?
Die 2,5 Millionen Tarifbeschäftigten beim Bund und in den Kommunen sollen laut Empfehlung zunächst ein steuer- und abgabenfreies „Inflationsausgleichsgeld“ in Höhe von insgesamt 3000 Euro erhalten. Die erste Zahlung von 1240 Euro wäre im Juni fällig. Von Juli bis einschließlich Februar 2024 sollen die Beschäftigten dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro erhalten.
Ab 1. März 2024 sollen die dauerhaft wirksamen sogenannten Tabellenentgelte zunächst um einen Sockelbetrag von monatlich 200 Euro und direkt anschließend um 5,5 Prozent erhöht werden. In den Fällen, in denen die Summe aus Sockelbetrag und prozentualer Erhöhung unter 340 Euro liegt, wird auf diesen Wert aufgestockt.
Studierende, Auszubildende sowie Praktikanten sollen laut Empfehlung im Juni ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 von monatlich 110 Euro erhalten. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten, rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres.
Was unterscheidet den „Sockelbetrag“ vom „Mindestbetrag“, den die Gewerkschaften forderten?
Den Sockelbetrag erhalten alle Beschäftigen, unabhängig vom Einkommen. Ihm schließt sich dann unmittelbar die prozentuale Entgeltsteigerung an. Beispiel: Ein Mitarbeiter mit einem Monatseinkommen von 2000 Euro erhält zunächst 200 Euro als „Sockel“, was einem Plus von zehn Prozent entspricht. Darauf kommt dann sofort noch die prozentuale Erhöhung von 5,5 Prozent. Beim Kollegen mit 4000 Euro Einkommen entspricht der Sockelbetrag hingegen einem Plus von fünf Prozent. Dieses zweistufige Verfahren – zuerst Sockel, dann prozentuale Erhöhung – unterscheidet sich von einem Mindestbetrag, der quasi in der prozentualen Steigerung drinstecken würde. Dabei wird geschaut, ob die prozentuale Erhöhung mindestens diesem Betrag in Euro entspricht. Wenn nicht, greift der Mindestbetrag mit der Folge, dass das Einkommen des jeweiligen Mitarbeiters prozentual überproportional steigt.
Wie bewerten Arbeitgeber und Gewerkschaften die Empfehlung?
Offiziell gibt es vorerst keine Stellungnahmen. Dieses Stillschweigen dient dazu, die kommenden Samstag beginnenden Verhandlungen nicht mit verbalen „Positionskämpfen“ zu belasten. Interessant ist, dass laut Mitteilung der Schlichtungskommission eine „überwiegende Mehrheit“ des Gremiums, dem neben den zwei Schlichtern je zwölf Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber angehörten, der Empfehlung zugestimmt hat. Das heißt, mutmaßlich hat sich eine Seite komplett hinter die Empfehlung gestellt, hinzu dürften einige Vertreter der anderen Seite gekommen sein. Hätte eine Seite die Empfehlung angenommen, die andere diese abgelehnt, hätte die Stimme des stimmberechtigten Schlichters, des von den Gewerkschaften benannten Hans-Henning Lühr, den Ausschlag gegeben.
Welche Seite stimmte wie?
Auch darüber lässt sich nur spekulieren, da über all das Stillschweigen vereinbart wurde. Denkbar ist, dass die Gewerkschaften Verdi und Beamtenbund die Empfehlung billigten. Ihnen könnte sich ein Teil der Arbeitgeberseite angeschlossen haben, mutmaßlich die Vertreter des Bundes, während einige Vertreter der Kommunen der Empfehlung nicht folgten. Vor allem die Kommunen hatten sich in den bisherigen Verhandlungen strikt gegen die Forderungen der Gewerkschaften ausgesprochen.
Wie geht es nun weiter?
In den kommenden Tagen werden die zuständigen Gremien der Gewerkschaften und der Arbeitgeber die Empfehlung beraten. Am Samstag beginnen dann die Tarifverhandlungen über die Empfehlung. Stimmen beide Seiten der Empfehlung zu, war die Schlichtung erfolgreich, die Empfehlung würde umgesetzt. Theoretisch möglich, aber wenig wahrscheinlich ist eine Einigung über ein Ergebnis, das substanziell von der Empfehlung abweicht. Lehnt eine Seite die Empfehlung ab, ist die Schlichtung gescheitert.
Welche Folgen hätte ein Scheitern?
Dann werden die Gewerkschaften ihre Mitglieder zu einer Urabstimmung über einen (unbefristeten) Streik aufrufen.