Pfälzerwald RHEINPFALZ Plus Artikel Rote Karte für Windräder im Biosphärenreservat

Das Biosphären-Komitee erteilt den Windrad-Plänen der Landesregierung eine Absage.
Das Biosphären-Komitee erteilt den Windrad-Plänen der Landesregierung eine Absage.

Will die Landesregierung die Anerkennung des Pfälzerwaldes als Biosphärenreservat nicht gefährden, sollte sie dort ihre Windradpläne begraben. Dies geht aus einem Schreiben des deutschen Nationalkomitees hervor, das im Auftrag der Unesco über die Einhaltung der für solche Schutzgebiete geltenden Regeln wacht.

Die nach den Landtagswahlen im März neu gebildete Landesregierung hat die bisher gültige Windrad-Position für den Pfälzerwald über den Haufen geworfen: In der im August 2020 in Kraft getretenen Verordnung für das Biosphärenreservat hatte das Land solche Anlagen ausdrücklich ausgeschlossen – und zwar für den gesamten Pfälzerwald. Doch schon wenige Monate später machten SPD und Grüne im Landtagswahlkampf überraschend klar, dass sie im Falle eines Wahlsieges Teile des Pfälzerwaldes für Windräder öffnen werden.

Die Pläne der neuen Landesregierung

Diese Ankündigung wurde dann auch Bestandteil der Koalitionsvereinbarung der neuen Landesregierung: Entlang von Autobahnen und Bahntrassen sowie auf vorbelasteten Konversionsflächen solle in der Entwicklungszone des Pfälzerwaldes die Gewinnung von Strom aus Windkraft erlaubt werden.

Zum Verständnis: Die Entwicklungszone macht 70,5 Prozent der Fläche des Biosphärenreservates aus. In diesem Papier hieß es aber auch: „Der Unesco-Welterbestatus im Biosphärenreservat Pfälzerwald ist für uns von zentraler Bedeutung und darf nicht gefährdet werden.“

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Solche Ansichten dürften dem Pfälzerwald nun erspart bleiben.
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„Zentrale Bedeutung von unzerschnittenen Waldgebieten“

Genau das wäre aber der Fall, wie aus einem Schreiben hervorgeht, das das deutsche MAB-Nationalkomitee der Unesco mit Datum 7. September an Umweltministerin Anne Spiegel (Grüne) geschickt hat (die Abkürzung MAB steht für „Mensch und Biosphäre“). Ausdrücklich lobt darin das Gremium die im August 2020 in Kraft getretene Landesverordnung, „die ausnahmslos Windkraftanlagen im gesamten Biosphärenreservat ausschließt“. Und dann wird in aller Klarheit die Windkraft-Kehrtwende der Landesregierung missbilligt: Zunächst wird auf die „zentrale Bedeutung von unzerschnittenen Waldgebieten im Pfälzerwald“ hingewiesen. „Mit größter Besorgnis“ verfolge das Nationalkomitee daher Bestrebungen, „den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf waldfreien Konversionsstandorten, auf Kalamitätsflächen und an Bahn- und Autobahntrassen im bewaldeten Teil des Biosphärenreservates wieder zu ermöglichen“.

Das Komitee zählt also genau jene Standorte auf, auf denen nach der Koalitionsvereinbarung künftig Windkraftanlagen wieder erlaubt werden sollen. „Mit Nachdruck“, so heißt es weiter, fordert das Gremium die Landesregierung auf, „Windkraftanlagen und ihre Infrastruktur in Ausnahmefällen nur außerhalb bewaldeter Flächen des Unesco-Biosphärenreservates ... zuzulassen, um dessen Unesco-Anerkennung nicht zu gefährden“. Im Klartext kann das nur bedeuten: Der ehemalige Militärstützpunkt Langerkopf südwestlich von Johanniskreuz und weite Bereiche entlang der A6 sollen für Windräder tabu bleiben, weil sie sich im bewaldeten Teil des Biosphärenreservates befinden. Langerkopf und die A6 waren vor Ort von Grünen-Politikern immer wieder als mögliche Windkraft-Standorte ins Gespräch gebracht worden.

„Biosphären-Status darf nicht gefährdet werden“

Bisher hat die Landesregierung die Öffentlichkeit noch nicht über diese brisante Stellungnahme unterrichtet. In der Vergangenheit haben Vertreter der Koalitionsparteien mehrfach bekräftigt, den Biosphärenstatus nicht gefährden zu wollen. So beispielsweise am 14. Mai in einer Antwort auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Christof Reichert: „Der Status beziehungsweise das international verliehene Prädikat ,Unesco-Biosphärenreservat’ ist für die Landesregierung von zentraler Bedeutung und darf nicht gefährdet werden“, hat damals Ministerin Spiegel fast wortgleich mit der entsprechenden Passage in der Koalitionsvereinbarung geantwortet. Ähnlich hat sich auch Bernhard Braun, Chef der Grünen-Fraktion im Landtag, Ende Mai gegenüber der RHEINPFALZ geäußert. Auch Umwelt-Staatssekretär Erwin Manz hat noch am 30. September diese Position der Landesregierung in seiner Antwort auf eine Große Windkraft-Anfrage der AfD bekräftigt.

Stellungnahme auch zum B10-Ausbau

Bei dem zitierten Papier des Nationalkomitees handelt es sich um eine Stellungnahme dieses Gremiums „zur Entwicklung des Biosphärenreservates Pfälzerwald“. Im Auftrag der Unesco wird das Schutzgebiet alle zehn Jahre auf seine Fortschritte hin überprüft. Nun steht noch eine abschließende Bewertung durch den Internationalen Koordinierungsrat, das höchste Entscheidungsgremium des MAB-Programmes der Unesco, aus. Nach den bisherigen Erfahrungen gilt es als wahrscheinlich, dass die Stellungnahme des Nationalkomitees gebilligt wird.

In dem Komitee-Papier findet sich auch eine kurze Bewertung des weiteren B10-Ausbaus: Danach nimmt das Gremium „die unterschiedlichen Positionen zum Ausbau der B10 im Pfälzerwald zur Kenntnis, betrachtet den Umfang zumindest einzelner Ausbauabschnitte allerdings mit großer Sorge“. Von einer drohenden Aberkennung des Biosphären-Status ist hier aber nicht die Rede.

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