Ingelheim / Koblenz RHEINPFALZ Plus Artikel Neonazi-Demo: Wieso Richter ein Verbot gekippt haben

Um den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß geht es immer wieder, wenn Neonazis demonstrieren. Dieses Bild stand 2017 in Berlin, am
Um den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß geht es immer wieder, wenn Neonazis demonstrieren. Dieses Bild stand 2017 in Berlin, am Samstag findet eine Kundgebung in Ingelheim statt.

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat ein Verbot gekippt, mit dem die Stadt Ingelheim eine Neonazi-Demo an diesem Samstag verhindern wollte. Dabei hatte die Kommunalverwaltung am Ende sogar die Rechte der Rechten angeführt, um deren Veranstaltung untersagen zu können.

Um den einstigen Hitler-Stellverteter Rudolf Heß soll es gehen, wenn die Partei Die Rechte an diesem Samstag ihre Anhänger in Ingelheim aufmarschieren lässt. Doch das wollte sich die Stadtverwaltung nicht bieten lassen. Sie argumentierte: Wenn ausgerechnet dieser Mann mit einer Kundgebung gewürdigt werden soll, ist mit NS-Propaganda zu rechnen. Und mithin mit strafbarer Volksverhetzung. Belegen konnte sie das zum Beispiel mit einer Lieder-Liste, die ihr die Veranstalter vorab präsentiert hatten.

In zwei Instanzen gescheitert

Denn in den Gesängen wird Heß als Held und Vorbild gefeiert. Weshalb auch die Justiz befindet: Wo so etwas vorgetragen werden soll, droht tatsächlich eine Verherrlichung des nationalsozialistischen Unrechtssystems. Doch wenn sich solche Gesetzesverstöße vorab unterbinden lassen, darf die Veranstaltung trotzdem stattfinden. Und so ist die Stadt Ingelheim mit ihrem Komplett-Verbot der Demonstration gleich zweimal gescheitert: erst vor dem Mainzer Verwaltungsgericht und dann vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz.

Stattdessen sollen die Veranstalter nun mit Auflagen zum Beispiel dazu verpflichtet werden, die anstößigen Lieder zu streichen. Dabei hatte die Stadt argumentiert, dass sie gerade mit solchen Vorgaben die Rechte der Rechten verletzen würde. Denn wenn schlussendlich Behörden festlegen, welche Botschaften Demonstranten verkünden dürfen, verändert das den Charakter dessen, was diese Leute geplant hatten. Und das kann für die Meinungsfreiheit noch schwerwiegender sein, als wenn ihre Kundgebung einfach nur verboten wird.

Richter rechnen mit Heuchelei

Doch auch dieses Argument haben die Juristen vom Tisch gewischt. Denn die Extremisten haben inzwischen beteuert: Sie wollen Heß gar nicht für seine Rolle im NS-Staat rühmen. Ihnen gehe es nur darum, mehr über die Umstände seines Todes im Kriegsverbrecher-Gefängnis zu erfahren. Dass da Heuchelei mitschwingen könnte, ist den Richtern offenbar bewusst. Denn sie sagen: Demonstrieren darf auch, wer dabei seine eigentliche Meinung versteckt, weil er sich eine Strafe ersparen will.

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