Corona
Im Mainzer Landtag viel Verständnis für den Frust der Gastronomen
Wie begründet Dreyer den Teil-Lockdown?
In Rheinland-Pfalz werden inzwischen über 600 Neuinfektionen pro Tag gemeldet. Und die Zahlen stiegen weiter in rasanter Geschwindigkeit, warnte die Regierungschefin. Derzeit würden mehr Menschen mit Covid-19 in Krankenhäusern behandelt als im März bei Beginn des ersten Lockdowns. Die Anzahl der Patienten, die mit Corona auf den Intensivstationen liegen, habe sich gegenüber dem Sommer verzehnfacht. Infektionsketten ließen sich nicht mehr unterbrechen. Es drohe eine Überlastung des Gesundheitswesens.
Sind die neuen Einschränkungen verfassungsgemäß?
In der öffentlichen Debatte sind Zweifel geäußert worden. Dreyer zeigte sich in ihrer Regierungserklärung jedoch überzeugt davon: Die von der Kanzlerin und den Regierungschefs der Länder verabredeten Eingriffe in die Freiheiten der Bürger seien geeignet, angemessen und erforderlich, um die zweite Welle der lebensbedrohenden Pandemie zu brechen. Ein anderer Vorwurf lautet, die Beschränkungen würden allein von den Regierungen ohne Beteiligung der Volksvertreter verfügt. Die oppositionelle AfD hatte deshalb eine Abstimmung über den Lockdown beantragt. 78 der 91 anwesenden Abgeordneten lehnten dies ab. Damit hat der Landtag darauf verzichtet, die Entscheidung an sich zu ziehen, wie es die Verfassung ermöglichen würde. Deshalb sieht Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) zumindest indirekt den Lockdown von den Volksvertretern legitimiert.
Trägt die CDU die Maßnahmen mit?
Die CDU hat an mehreren Stellen von Dreyers Rede applaudiert – ein klares Signal der Zustimmung. Der Debattenbeitrag von Fraktionschef Christian Baldauf klang zunächst so staatstragend wie eine zweite Regierungserklärung. Er zeigte Mitgefühl für die Betroffenen: „Ich weiß, dass bei manchen am Mittwoch Tränen geflossen sind.“ Dennoch stellte er sich ohne Wenn und Aber hinter die Beschlüsse: „Die Zeit zu Handeln ist jetzt – und keine Woche später.“
Was würde die CDU anders machen?
Bei aller Zustimmung sparte Baldauf doch auch nicht mit der Kritik. Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) forderte er auf, die Schulen „nicht schon wieder“ im Stich zu lassen. „Lüften bis der Arzt kommt“, sei keine Lösung für den Unterricht. Notwendig sei eine Kombination aus Lüften, einer CO2-Ampel und Luftreinigungsgeräten. Bei den Hilfen für die betroffenen Unternehmen forderte Baldauf erneut, das Land solle die Hilfen des Bundes aufstocken. Die Bundesregierung hat zugesagt, 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat zu erstatten.
Wie verhält sich die AfD?
Als einzige Partei im Landtag lehnt die rechtsgerichtete AfD die ab Montag geltenden Einschränkungen ab und argumentierte ähnlich wie der mit seiner Corona-Politik irrlichternde US-Präsident Donald Trump: Die Anzahl der positiven Corona-Tests sei allein nicht ausschlaggebend, sagte der Abgeordnete Michael Frisch. Es gebe derzeit keine Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems, und Covid-19 sei kaum tödlicher als die jährlich wiederkehrende Grippe.
War die Gastronomie Thema?
Besonders heftige Kritik am Teil-Lockdown kommt aus der Gastronomie, deren Interessenverband sogar mit Klagen droht. In der Landtagsdebatte bedauerten fast alle Redner, dass es gerade Hotels und Gaststätten heftig treffen werde. So sagte Christian Baldauf, viele Gaststätten hätten Geld investiert, um die Sicherheit der Gäste zu erhöhen. Jetzt werde zum zweiten Mal in diesem Jahr „der Stecker gezogen“. Er verstehe den Ärger. SPD-Fraktionschef Schweitzer sprach von einer Zumutung für die Gastronomie. Die geplanten Entschädigungen seien angebracht.
Wie positioniert sich die FDP?
Mit „enormen Grundrechtseinschränkungen“ gingen die neuen Maßnahmen einher, bedauerte die FDP-Fraktionschefin Cornelia Willius-Senzer. „Aber wir müssen jetzt handeln.“ Vom Bund forderte sie, die zugesagten Hilfen schnell und unbürokratisch auszuzahlen. Baldaufs Vorstoß, die Hilfen aufstocken, wies sie zurück. Der Bund zahle 75 Prozent des Umsatzes aus, dabei entgehe den Unternehmen nur Gewinn. „Herr Baldauf, Sie kennen wohl nicht den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn?“, stichelte Willius-Senzer.
Grenzen sich die Grünen von Dreyer ab?
Nein. Fraktionschef Bernhard Braun betonte, wie wichtig es sei, dass ein großer Nukleus von Demokraten hinter den Entscheidungen stehen und dass sie nicht in einer „Klein-Klein-Debatte“ zerrieben würden. Ob die Maßnahmen genau richtig seien, wisse er nicht. Aber der Versuch, die Welle zu brechen, sei notwendig. „Wir wollen nicht alles verbieten, was Spaß macht. Wir machen das, damit es hinterher wieder klappt.“
Nachgefragt: Klagen jetzt die Wirte?
Der rheinland-pfälzische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte der Landesregierung am Donnerstag mit einer Klage gedroht, falls sie nicht auf die geplanten Beschränkungen des Gastgewerbes verzichtet. Ministerpräsidentin Malu Dreyer bekräftigte am Freitag im Landtag den vierwöchigen Lockdown für die Gastronomie. Rollt jetzt die Klagewelle?
Dehoga-Präsident Gereon Haumann legte sich am Freitagabend nicht fest: „Wir stochern noch im Nebel.“ Bisher liege ihm die neue Landesverordnung, mit der die Beschränkungen ab Montag umgesetzt werden soll, noch nicht vor. Ebenso fehlten bisher die genauen Förderkriterien für die Wirtschaftshilfen der Bundesregierung. Von der Schließung betroffene Betriebe können danach bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 als Entschädigung für die jetzige vierwöchige Schließung erhalten. Dass sich damit einzelne Betriebe vielleicht sogar besser stellen könnten als im Normalgeschäft, wo sie für Löhne und Wareneinkauf aufkommen müssen, stellt Haumann nicht in Abrede. Andere hätten aber bestimmt Nachteile. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen müssten im Einzelfall betrachtet werden und man müsse dann sehen, wie hoch gegebenenfalls der Schaden sei. Haumann: „Das werden wir einer juristischen Prüfung unterziehen, um die Frage nach der Erfolgschance einer Klage beantworten zu können.“
Der Dehoga-Präsident wies darauf hin, dass der Verband selbst nicht klageberechtigt sei. Den Gang zum Gericht könnten nur Betriebe selbst antreten, die dann einen entsprechenden Schaden nachweisen müssten. Dass der Unmut in der Branche groß ist, daran lässt Haumann aber keinen Zweifel: „Die Klagebereitschaft ist da bei den Betrieben.“