Pfalz
Willersinn-Mord: Richter wegen Befangenheit ausgeschlossen
173 Prozesstage und 84 Befangenheitsanträge hatte der Vorsitzende Richter im ersten großen RAF-Prozess überstanden, doch im Januar 1977 musste er seinen Chefsessel im fensterlosen Stammheimer Justiz-Bunker doch noch räumen. Einer seiner Fehler: Er hatte Unterlagen an einen befreundeten Kollegen beim Bundesgerichtshof weitergereicht, der später im Revisionsverfahren das Urteil gegen die Linksterroristen hätte prüfen sollen. Und auch für diesen Juristen hatte die Kungelei Folgen: Er wurde versetzt, auf dass er mit dem Fall nicht mehr in Berührung käme.
Zu zehn Jahren verurteilt
Mit so viel Härte gegen die eigenen Leute reagiert die Justiz in derartigen Fällen, weil unzulässige Kontakte zwischen den nacheinander zuständigen Stellen Kontrollmechanismen aushebeln könnten. Die Befürchtung: Am Ende überprüfen Richter vermeintliche Kollegen-Entscheidungen, die eigentlich ihre eigenen sind – weil sich die verschiedenen Instanzen hinter den Kulissen schon abgestimmt hatten. So ein Verdacht überschattet nun das Verfahren gegen einen 19-Jährigen, der im März 2020 am Ludwigshafener Willersinnweiher eine damals 17-Jährige vergewaltig und getötet hat.
Zur Erinnerung: Frankenthaler Richter haben den Teenager-Verbrecher Anfang August zu zehn Jahren Haft verurteilt. Doch rechtskräftig wird dieser Schuldspruch erst, wenn ihn der Bundesgerichtshof überprüft hat. Das kann noch monatelang dauern. Vorläufig inhaftierte Verdächtige haben aber das Recht, dass die Justiz zügig über ihr weiteres Schicksal entscheidet. Im Fall des 19-Jährigen befand das Oberlandesgericht in Zweibrücken Anfang Oktober daher: Sein Verfahren hat sich jetzt schon so lang hingezogen, dass er vorerst freigelassen werden muss.
Fessel-Fantasien im Sex-Chat
Am 11. November allerdings haben Polizisten den Teenager wieder ins Gefängnis gebracht, nun wegen Wiederholungsgefahr. Denn er hatte mit einer Frau gechattet, in den Online-Nachrichten ging es um Gewalt- und Fesselfantasien. Ermittler befürchten: Wenn die beiden sich zum Sex treffen, könnte das erneut tödlich enden. Sein Verteidiger Alexander Klein aus Ludwigshafen hingegen hat erneut gegen die Inhaftierung seines Mandanten protestiert – weshalb das Oberlandesgericht in Zweibrücken wieder prüfen muss, ob der 19-Jährige zurecht hinter Gittern sitzt.
Doch diesmal bleibt ausgerechnet der Vorsitzende jenes Senats außen vor, der dafür zuständig ist: Seine Kollegen haben ihn wegen Befangenheits-Verdachts von dem Fall ausgeschlossen. Der Jurist hatte zuvor selbst darauf aufmerksam gemacht, dass es Zweifel an seiner Neutralität geben könnte. Denn: Die Frankenthaler Richter hatten ihn angerufen, bevor sie den 19-Jährigen erneut verhaften ließen. Und dabei hat der Zweibrücker Jurist den Kollegen nicht nur zugehört, sondern mit ihnen auch über seine eigene juristische Bewertung der Situation gesprochen.
Anwalt spricht von Justiz-Skandal
Für Verteidiger Klein ist damit klar: Der Kontrolleur hatte sich vorab mit jenen abgestimmt, die er eigentlich überwachen soll – ein Fehler, der auch mit seinem Rückzug nicht mehr aus der Welt geschafft werden könne. Schließlich müssten sich seine Zweibrücker Senatskollegen jetzt erkennbar gegen ihn stellen, wenn sie den von ihm beeinflussten Frankenthaler Richtern erneut widersprächen und den 19-Jährigen freiließen. Der Ludwigshafener Anwalt zeigt sich daher fassungslos, spricht sogar von einem Justiz-Skandal: „Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas nach dem RAF-Prozess noch einmal möglich ist.“
Ein krasser Richter-Fehler: zu einem Meinungsbeitrag über den Fall geht es hier.
