Ludwigshafen / Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Der Willersinn-Mörder schweigt zur Tat

März 2020: Ermittler untersuchen den Tatort.
März 2020: Ermittler untersuchen den Tatort.

Eine 17-Jährige wurde im März 2020 schwer verletzt am Willersinnweiher gefunden, sie starb. Der Mann, der sie getötet hat, wurde am Dienstag verurteilt.

Fast zwei Jahre hat die Große Jugendkammer des Landgerichts Frankenthal den Fall verhandelt. Die Jugendkammer war zuständig, weil der Ludwigshafener zur Tatzeit ebenfalls erst 17 Jahre alt war. Das war auch der Grund dafür, dass unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde. Am Dienstag verkündete die Kammer ihr Urteil. Zehn Jahre Jugendstrafe, das ist die höchste Strafe, die im Jugendstrafrecht möglich ist. Verurteilt wurde der inzwischen 19-Jährige wegen Mord in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge sowie sexuellem Missbrauch von Kindern.

Die Kammer war davon überzeugt, dass der 17-Jährige die Gleichaltrige am 12. März 2020 am Ufer des Willersinnweihers vergewaltigt und dabei gewürgt hat. An den Folgen dieses Würgens ist die junge Frau, die aus Frankenthal stammte, einen Tag später gestorben. Der Mann habe zur „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ gehandelt, so die juristische Bezeichnung. Dies ist ein Mordmerkmal. Der Angeklagte habe den Tod der Frau in Kauf genommen.

Der 19-Jährige hat sich nach Informationen der RHEINPFALZ während der Verhandlung zu den Vorwürfen nicht geäußert, sondern nur Angaben zu seiner Person gemacht.

Mord oder Totschlag?

Staatsanwalt Stephan Hertwich hatte in der Anklage und auch in seinem Plädoyer in der vergangenen Woche die Tat ebenfalls als Mord gewertet. Anders sahen dies die Verteidiger Alexander Klein und Roman Schweitzer. Sie bestritten nicht, dass ihr Mandant die junge Frau getötet hat. Doch es sei nicht nachzuweisen, dass der Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich stattgefunden habe.

Wenn die beiden 17-Jährigen miteinander geschlafen hätten, würde das Mordmerkmal „Befriedigung des Geschlechtstriebs“ nicht zutreffen. Dann wäre die Tat juristisch als Totschlag zu werten. Die Verteidiger plädierten daher für eine Jugendstrafe von fünf bis sechs Jahren wegen Totschlags.

Keine Sicherungsverwahrung

Der Staatsanwalt forderte nicht nur zehn Jahre Jugendhaft, sondern auch die „Anordnung des Vorbehalts einer Sicherungsverwahrung“. Dies ist die härteste Sanktion im Jugendstrafrecht. Wenn dieser Vorbehalt angeordnet wird, muss nach Ablauf der Jugendstrafe geprüft werden, ob der Täter in Sicherungsverwahrung kommt. Nach Angaben einer Sprecherin des Gerichts sah die Große Jugendkammer die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt.

Eine wesentliche Bedingung ist, dass von dem Täter weitere schwere Straftaten zu erwarten sind. Nach Informationen der RHEINPFALZ hatte der psychiatrische Sachverständige, der den Ludwigshafener begutachtete, keine hohe „Rückfallwahrscheinlichkeit“ gesehen. Zudem war der Ludwigshafener nicht vorbestraft, auch das spielte beim Urteil eine Rolle.

Mädchen missbraucht

Allerdings stand der Ludwigshafener 2019 im Verdacht Mädchen aus Ludwigshafen und dem Rhein-Pfalz-Kreis vergewaltigt zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte es aber keine ausreichenden Beweise gegeben, um diesen Verdacht zu erhärten. Von dem Vorwurf der Vergewaltigung von drei Mädchen wurde der Angeklagte freigesprochen. Denn es habe nicht geklärt werden können, ob die drei Mädchen mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden gewesen seien oder nicht. Allerdings waren zwei der Mädchen zum Zeitpunkt des Geschehens noch keine 14 Jahre alt. Unabhängig davon, ob die Mädchen freiwillig mitgemacht haben, ist dies dann sexueller Missbrauch von Kindern. In diesem Anklagepunkt wurde der Ludwigshafener schuldig gesprochen.

Der psychiatrische Sachverständige sah bei dem Angeklagten keine Hinweise darauf, dass beispielsweise wegen einer psychischen Erkrankung, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit die Schuldfähigkeit vermindert oder aufgehoben war.

Opfer kannte den Täter

Zwischen dem Angeklagten und dem getöteten Mädchen hatte es bereits vor dem verhängnisvollen 12. März 2020 Kontakte gegeben. Beide stammten aus schwierigen sozialen Verhältnissen. Durch Auswertung der Telekommunikation geriet der 17-Jährige schnell ins Visier der Ermittler der Mordkommission und wurde bereits einen Tag nach der Tat festgenommen.

Umso länger dauerte der Prozess, der im September 2020 begonnen hatte. Ursprünglich waren 14 Verhandlungstage angesetzt. Bis zu einem Urteil dauerte die juristische Aufarbeitung fast zwei Jahre. Es hätten mehr Zeugen gehört werden müssen als geplant und die Beweisaufnahme sei umfangreich gewesen, nannte eine Sprecherin des Gerichts die Gründe für die lange Dauer. Verteidiger Klein betonte auf Anfrage, dass er und sein Kollege keine Beweisanträge gestellt hätten. Positiv sei aus Sicht der Verteidigung, dass die Androhung der Sicherungsverwahrung vom Tisch sei, allerdings sei die Strafe zu hoch. Deshalb wolle man Revision einlegen.

x