Völklinger Polizistenmord
War das Holster der Pistole geschlossen, als Ahmet G. sie ergriff?
Im Prozess wegen der Tötung eines 34 Jahre alten Polizisten ging es am Donnerstag um das Holster der Tatwaffe. Ob es offen oder geschlossen war, als Ahmet G. einem Polizeianwärter die Pistole abnahm, um danach den Polizisten Simon B. zu erschießen.
Das ist deshalb von besonderem Interesse, weil nach der Tat vom August schnell die Frage aufgeworfen wurde, wie es dem unscheinbaren 19-jährigen Tankstellenräuber gelingen konnte, sich gegen zwei bewaffnete Polizisten durchzusetzen und einem sogar die Waffe abzunehmen.
Am Donnerstag nun sagte der 20-jährige Kommissaranwärter vor Gericht aus. Er sagte, er sei sich sicher, dass das Holster seiner Waffe geschlossen gewesen sei, als er mit seinem Kollegen Simon B. die Verfolgung von Ahmet B. aufnahm. Er habe bei Dienstbeginn seine Pistole ins Holster gesteckt und den Verschluss geschlossen. Er prüfe immer, „dass alles zu ist“. Das habe er sich so angewöhnt. Nach der Tat sei der Verschluss seines Holsters noch immer geschlossen gewesen.
Am Vortag hatte der Angeklagte seinen Anwalt aussagen lassen, das Holster sei offen gewesen. Er habe die Waffe ohne Schwierigkeiten an sich nehmen können. Möglicherweise wird ein Sachverständiger klären müssen, ob es leicht möglich ist, diese Pistole aus einem geschlossenen Holster zu ziehen.
Der Anwärter sagte, er habe gesehen, wie der Räuber über seinem am Boden liegenden Kollegen gestanden und mehrfach abgedrückt habe.
Der Kommissaranwärter und eine Polizistin, die das Tatgeschehen beobachtet und dann dem Sterbenden die Hand gehalten hatte, sagten per Video-Zuschaltung aus. Das Gericht hatte einem entsprechenden Antrag der Nebenklage entsprochen, die argumentiert hatte, es bestehe die Gefahr der Retraumatisierung, wenn die Polizisten im Gerichtssaal aussagen müssten. Der Polizist in Ausbildung sagte, er sei nach der Tat gut zwei Monate krankgeschrieben gewesen, das Geschehen verfolge ihn bis heute. Er sei in psychotherapeutischer Behandlung. Die 30 Jahre alte Polizistin kann ihren Beruf nach eigener Aussage „so nicht mehr“ ausüben. Sie sei bis heute krankgeschrieben.
In dem Prozess wird einem bald 20 Jahre alten Deutschen mit türkischen Wurzeln vorgeworfen, nach einem Überfall auf eine Tankstelle im August in Völklingen den Polizisten Simon B. aus Mordlust grausam getötet zu haben und versucht zu haben, auch den Kommissaranwärter zu ermorden.
Nie Drogen, aber unvermittelt aggressiv
Im Gerichtssaal wirkt der Angeklagte abwesend. Sein Verteidiger spricht von „Verdacht auf Autismus“. Nach eigener Aussage und der seines Bruders konsumierte Ahmet G. nie Alkohol und nie Drogen. Er erhielt aber Medikamente gegen seine Stimmungsschwankungen. Sein Bruder sagte vor Gericht aus, dass der Angeklagte manchmal aus dem Nichts heraus aggressiv werden könne. Er habe manchmal auch unvermittelt geschlagen. Er habe unter vielen Ängsten gelitten: Angst vor der Schule, vor den Mitschülern und deren Urteil über ihn, Angst vor Sirenen, in der Türkei Angst vor Erdbeben und im Flugzeug Angst vor einer Bombe an Bord.
Die Rolle der Schwester
Unklar blieb, wer – von Essen und Unterkunft abgesehen – sich innerhalb der Familie um Ahmet G. kümmerte, um seine schulischen Probleme, um seine Gesundheitsversorgung und darum, dass er die Medikamente, die ihm verschrieben wurden, auch einnahm. Viel deutet darauf hin, dass sich nicht die Eltern, sondern die ältere Schwester um das alles kümmerte. (mit dpa)
