Polizistenmord von Völklingen RHEINPFALZ Plus Artikel Angeklagter gesteht und sitzt ganz entrückt im eigenen Prozess

Rechtanwalt Michael Rehberger mit dem Angeklagten.
Rechtanwalt Michael Rehberger mit dem Angeklagten.

Aus Mordlust soll ein 19-Jähriger mit türkischen Wurzeln einen Polizisten erschossen haben. Warum sein Anwalt glaubt, dass sein Mandant schwer psychisch krank ist.

Sechs Menschen in unserer Region sind in jüngerer Zeit in Ausübung ihres Dienstes für die Allgemeinheit getötet worden: zwei Polizisten bei Kusel, einer in Mannheim, einer in Völklingen, ein Gerichtsvollzieher in Bexbach und vorige Woche ein Schaffner im Zug bei Landstuhl.

In Saarbrücken hat am Mittwoch der Prozess gegen einen jungen Mann begonnen, der in Völklingen getötet haben soll. Und schnell wird klar, dass sich all diese Tötungsdelikte anders darstellen, wenn sie vor Gericht ausgeleuchtet werden. Bei Kusel tötete ein fanatischer saarländischer Wilderer, der nicht auffliegen wollte, grausam und mit voller Absicht. In Mannheim tötete ein fehlgeleiteter religiöser Fanatiker aus dem Ausland. Für die Tat von Völklingen steht wiederum ein ganz anderer Tätertyp vor Gericht.

Die Anklage wirft Ahmet G. vor, erst eine Tankstelle ausgeraubt und dann den Polizeibeamten Simon B. aus Mordlust grausam erschossen und versucht zu haben, einen zweiten Polizisten zu ermorden. Der Angeklagte räumt die Tötung sofort ein.

In Saarbrücken sitzt an diesem verregneten Mittwochmorgen ein in sich versunkener, bald 20-Jähriger stoisch auf der Anklagebank, der es nicht schafft, den Blick zu heben. Weder zur Richterbank noch zu seinem Verteidiger und erst recht nicht zur Witwe des Polizisten, die ihm direkt gegenüber sitzt. Ahmet G., mit schwarzgewelltem Haupthaar, aber noch ohne Flaum im Gesicht, sieht in seinem grauen Hoody nicht aus wie ein Mann, sondern wie ein zu groß geratener Bub.

Die Vorsitzende Richterin bittet ihn zunächst, etwas über sich, seine Kindheit und seinen schulischen Werdegang zu erzählen. Der Angeklagte erzählt keine zusammenhängende Geschichte. Aus seinem Mund kommen nur ein paar Brocken, ganz leise, kaum zu verstehen. Also hakt die Richterin nach, zieht ihm, wie man umgangssprachlich sagt, die Würmer einzeln aus der Nase, sehr geduldig. Auf jede Frage erhält sie ein Wort als Antwort, auch mal zwei oder drei Worte, aber selten mehr. Die Vernehmung dauert schon lange an, aber zur Tat selbst hat sich der Angeklagte bis dahin noch immer nicht geäußert.

Das übernimmt schließlich sein Anwalt Michael Rehberger. Er schildert die Tat ruhig, sachlich, in nüchternen Worten. Das Geständnis steht auf zwei Blatt Papier, Rehberger liest es vor. Vermutlich wäre sein Mandant dazu gar nicht in der Lage gewesen.

Ahmet G. hat nach eigener Aussage zwar einen Hauptschulabschluss gemacht, sogar einen guten. Das passt aber nicht zu den Aussagen von Mitschülern und von Familienangehörigen. Diese treten als Zeugen auf und berichten davon, dass Ahmet G. sehr, sehr oft in der Schule gefehlt habe. Auch er sagt bei anderer Gelegenheit, er sei mehrfach sitzengeblieben und habe wegen „schlechter Gefühle“ vor allem im letzten Jahr vor der Tat die Schule immer seltener besucht.

Völklingen am Abend der Tat. Hier in der Innenstadt erschoss Ahmet G. nach eigener Aussage den Polizisten Simon B., der 34 Jahre
Völklingen am Abend der Tat. Hier in der Innenstadt erschoss Ahmet G. nach eigener Aussage den Polizisten Simon B., der 34 Jahre alt wurde und eine Frau und zwei Kinder hinterließ.

Offensichtlich fühlte er sich in der Schule nicht wohl. Er selbst und Zeugen zeichneten das Bild eines in sich gekehrten, äußerst schweigsamen Schülers, möglicherweise Autist, der gemobbt und wohl auch geschlagen wurde. Ahmet G. selbst sagt, er habe einen richtigen Freund, sonst sei er viel allein, auch Hobbys nennt er kaum. Er habe bisher auch nie eine Freundin gehabt. Von seinen Eltern habe er zuletzt zehn Euro Taschengeld pro Woche erhalten. Zudem habe er ein paar Hundert Euro gespart. Diese befänden sich aber auf einem Konto der Eltern, er selbst verfüge über kein Bankkonto.

Michael Rehberger, ein erfahrener Strafverteidiger aus Saarbrücken, geht davon aus, dass sein Mandant die Schüsse aus Panik und Angst abfeuerte. Nach dem Überfall auf die Tankstelle hatte ein Kommissaranwärter Ahmet G. auf dessen Flucht zu Fuß eingeholt und von hinten gepackt. „Als ein zweiter Polizist auf ihn zielte, hatte er Angst, erschossen zu werden“, sagt Rehberger.

Dieser Zweite war der später getötete Simon B., der den Räuber mit einem Elektrodistanzgerät außer Gefecht setzen wollte. Der Taser funktionierte aber nicht, und Ahmet G. „hatte gedacht, es sei eine Schusswaffe“, so sein Rechtsanwalt. Also habe er „ohne Mühe“ die Dienstwaffe aus dem Holster des angehenden Polizisten gezogen und dann geschossen. Weil sein Mandant psychisch krank sei, könne es geschehen, dass er „Dinge tut, die ein normaler Mensch in diesem Moment nicht tut“.

Der Oberstaatsanwalt hielt dem 19-Jährigen vor, 17 Schüsse auf Polizeibeamte abgegeben zu haben. Dabei seien die Mordmerkmale Mordlust, Grausamkeit und Tötung zur Verdeckung einer Straftat gegeben.

Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Jennifer Klingelhöfer (unterm Kreuz) zu Prozessbeginn am Mittwochmorgen.
Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Jennifer Klingelhöfer (unterm Kreuz) zu Prozessbeginn am Mittwochmorgen.

Sollte das Gericht den Argumenten der Anklage folgen und den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht verurteilen, drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft. Sollte das Gericht am Ende aber zu der Auffassung kommen, dass eine schwere psychische Erkrankung vorliegt, könnte am Ende auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung stehen.

Der psychiatrische Sachverständige stellt schon am ersten Prozesstag eine ganze Reihe von Fragen.

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