Landkreis Kaiserslautern
Kriegswaffen in Pizzeria verkauft: Verteidiger des Wirts kritisiert Kripo
Die Vorwürfe der Kriminalpolizei wiegen schwer: Sechsmal soll ein Sizilianer in seiner Pizzeria Waffen verkauft haben, darunter Maschinenpistolen und ein Sturmgewehr. Die Argumente seines Verteidigers wiegen ebenso schwer: Die Polizei habe die Waffengeschäfte selbst eingefädelt und dabei so getan, als habe sie „einen ganz dicken Fisch an der Angel“. Zum Beleg zeigte er einen Bericht der RHEINPFALZ mit der Überschrift „Palermo im Landkreis Kaiserslautern“. In Wirklichkeit, so der Anwalt, habe die Polizei ein Würmchen an der Angel gehabt. Zudem habe die Polizei „massiv in die Grundrechte meines Mandanten eingegriffen“.
Anwalt Marius Müller aus Saarbrücken sagte am Mittwoch vor dem Landgericht Zweibrücken, der Staat habe „die Aufgabe, Straftaten zu verhüten und nicht zu provozieren“. Er sprach von überzogenem Handeln: Die Polizei habe seinen Mandanten anderthalb Jahre observiert, sein Telefon und damit privateste Nachrichten abgehört, verdeckte Ermittler auf ihn angesetzt – und am Ende ein 30 Mann starkes Sondereinsatzkommando in die Pizzeria geschickt, um diese links zu machen.
Anwalt fordert Urteil mit Signalwirkung in Richtung Polizei
Der Anwalt forderte das Gericht auf, ein Urteil mit Signalwirkung in Richtung Polizei zu sprechen: „Es muss deutlich werden, dass sich auch die Ermittlungsbehörden an Recht und Gesetz halten müssen.“
Die Strafkammer des Landgerichts zeigte sich offen für die Argumente des Verteidigers. Nach den Plädoyers am Morgen sollte ursprünglich am Nachmittag das Urteil fallen. Doch der Vorsitzende Richter teilte statt dessen mit, dass der Prozess fortgesetzt wird. Am 31. Oktober soll der Ermittler der Kripo Kaiserslautern, der vor einer Woche schon einmal befragt wurde, noch einmal aussagen. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger hatten in ihren Plädoyers anklingen lassen, dass sie die Aussagen des Polizisten als nicht ausreichend erachten. Der Verteidiger formulierte es so: „Der Zeuge hat auf jede konkrete Frage nichts Konkretes geantwortet. Es wird verheimlicht, was vor dem ersten Waffengeschäft war, und es wird verheimlicht, wie es dazu kam, dass mein Mandant ins Visier der Ermittler geriet.“
Richter will „Verfahren nicht künstlich beschleunigen“
Der Vorsitzende Richter Andreas Herzog sagte schließlich: „Wir werden sehen, ob wir am 31. Oktober klare Antworten bekommen.“ An dem Tag werde auch entschieden, ob Zeugen, die man ausgeladen haben, doch noch geladen werden. Der Vorsitzende Richter argumentierte: „Wir wollen das Verfahren nicht künstlich beschleunigen.“
Fakt und unbestritten ist, dass der Wirt der Pizzeria einmal eine illegale Waffe besaß, die er im Keller aufbewahrte. Irgendwann wurde ihm das zu heiß, und er sprach einen Mann aus dem Ort, der oft in der Pizzeria Kunde war und den er für seinen Freund hielt, mit dem Ansinnen an, die Waffe loszuwerden. Der Wirt sprach genau diesen Mann an, weil er vermutete, dass dieser sich mit „krummen Geschäften“ auskennt und Kontakt in die kriminelle Szene hat.
Nebenberuflich als Polizeispitzel tätig
Vermutlich traf das auch zu. Was der Wirt aber nicht wusste: Der Mann arbeitete nebenberuflich als Polizeispitzel. Die Polizei nennt einen solchen Informanten Vertrauensperson, Kürzel VP, und bezahlt diese in der Regel für ihre Zuträgerleistungen. Der Spitzel informierte vermutlich die Polizei über das sich anbahnende Waffengeschäft. Und nach Monaten meldete sich plötzlich ein Unbekannter bei dem Wirt, der beiläufig erwähnte, dass er Interesse am Kauf einer bestimmten Waffe habe. Der Wirt ging nicht darauf ein. Aber der Unbekannte ließ nicht locker, meldete sich immer wieder in der Pizzeria und drängte offenbar. Bei diesem Unbekannten handelte es sich, das ist inzwischen so gut wie erwiesen, um einen Polizisten, der verdeckt arbeitet. Irgendwann bat der Wirt dann seinen „Freund“, den Polizeispitzel, um Hilfe beim Besorgen der von dem verdeckten Polizisten bestellten Waffe. So geriet der Wirt an zwei ältere Männer aus dem saarpfälzischen Grenzland, Waffennarren, die die bestellte Ware lieferten. So ging das noch ein paarmal: Der verdeckte Polizist bestellte eine bestimmte Waffe, drängte und drängte, der Wirt lieferte irgendwann. Bis die Polizei mit dem SEK anrückte und der Wirt aufflog.
„Sämtliche Taten, die auf staatlicher Provokation beruhen“, hinfällig
Unstrittig in der Verhandlung ist das erste Waffengeschäft, das vom Wirt ausging. Dafür beträgt die Mindeststrafe ein Jahr Gefängnis. Der Verteidiger sah mildernde Umstände und beantragte eine Haftstrafe von acht Monaten für seinen Mandanten, ausgesetzt zur Bewährung. Alle anderen Waffengeschäfte indes seien von der Polizei angezettelt worden. Anwalt Marius Müller berief sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das wiederum eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berücksichtigte. Demnach verstoße es gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens, wenn der Staat Straftaten provoziere, und zwar über das normale Maß hinaus. Das sei im vorliegenden Fall geschehen, so Müller: „Wäre der verdeckte Ermittler nicht immer wieder gekommen und hätte gedrängt, dann hätte es keine einzige weitere Straftat gegeben.“ Der Bundesgerichtshof habe in einem vergleichbaren Verfahren entschieden, dass „sämtliche Taten, die auf staatlicher Provokation beruhen, nicht bestraft werden“.
Die Staatsanwaltschaft beantragte zwei Jahre Haft auf Bewährung und stellte eine Geldbuße ins Ermessen des Gerichts.
