Pfalz „Kohl-Protokolle“: Witwe Kohl-Richter und Autor Schwan gehen in Berufung

Maike Kohl-Richter
Maike Kohl-Richter

Der Rechtsstreit zwischen der Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl und dem Journalisten Heribert Schwan geht in die nächste Runde und muss letztlich vom Bundesgerichtshof geklärt werden: Sowohl Maike Kohl-Richter als auch Heribert Schwan, der Ghostwriter der Kohl-Memoiren, wollen das am Mittwochmorgen verkündete Urteil des Landgerichts Köln nicht akzeptieren. Beide Seiten kündigten in Stellungnahmen gegenüber der RHEINPFALZ an, in Berufung zu gehen.

Schwan muss Auskunft über Einnahmen erteilen

Kohl-Richter errang am Mittwoch einen Teilerfolg, indem das Gericht Schwans Nutzung von weiterem Material rügte, das er in seinem Buch „Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“ verwendet hatte. Sie stammten aus Interviews, die Schwan mit Kohl in dessen Bungalow in Ludwigshafen geführt hatte. Zu der Zeit war Schwan als Kohls Biograf engagiert.

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