Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Kita-Notstand in der Pfalz: Warum Eltern immer öfter klagen

Ab einem Alter von zwei Jahren haben Kinder in Rheinland-Pfalz Anspruch auf einen kostenfreien Kita-Platz.
Ab einem Alter von zwei Jahren haben Kinder in Rheinland-Pfalz Anspruch auf einen kostenfreien Kita-Platz.

Seit mehr als elf Jahren gibt es in Rheinland-Pfalz einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab einem Alter von einem Jahr. Aber jedes Jahr suchen Tausende Eltern vergeblich nach einem Kita-Platz. In der Pfalz ist die Not in Ludwigshafen besonders groß. Viele werktätige Eltern schalten deshalb einen Anwalt ein. Ein Jurist erzählt, wie schnell die Städte dann reagieren.

Sie suchen verzweifelt nach einem Betreuungsplatz und holen sich in ihrer Not einen Anwalt. Immer mehr Eltern in Rheinland-Pfalz klagen erfolgreich gegen Städte und Kreise, um den gültigen Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer Kindertagesstätte (Kita) einzufordern. Eine Abfrage dieser Zeitung bei den rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichten hat ergeben: Seit dem Jahr 2021 steigt die Anzahl der eingereichten Eil- und Klageverfahren auf einen Kita-Platz sprunghaft.

In vielen Kommunen finde mittlerweile „eine Mangelverwaltung“ statt, wie es der Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Städtetages und Oberbürgermeister von Pirmasens, Markus Zwick (CDU), mit Blick auf das Thema Kinderbetreuung sagt. Am stärksten betroffen sind die Ballungszentren wie Mainz und ganz besonders die Stadt Ludwigshafen. Dort haben allein im vergangenen Jahr 115 Eltern einen Kita-Platz für ihr Kind erstritten. 2021 waren es erst 12 Fälle, in denen Eltern gegen die Stadt klagten, 2022 waren es 16 Fälle und 2023 bereits 58.

Über 3000 Betreuungsplätze fehlen in Ludwigshafen

In Ludwigshafen herrscht seit Jahren ein regelrechter Kita-Notstand. Die Stadtverwaltung rechnet auf Anfrage vor, dass für das kommende Planungsjahr 1422 Betreuungsplätze im Baubestand fehlen – hauptsächlich für Kinder im Alter über zwei Jahren. De facto fehlen aber noch viel mehr Kita-Plätze. Rechnet man unbesetzte Erzieherstellen und Langzeiterkrankte mit ein, kommt man auf ein Defizit von über 3000 Kita-Plätzen.

Ursachen seien laut Stadtverwaltung verschiedene Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre. Seit dem Kita-Gesetz von 2010 haben Kinder im Alter von zwei Jahren in Rheinland-Pfalz einen Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Betreuungsplatz. Einen kostenpflichtigen Betreuungsplatz muss Kindern bereits im Alter von einem Jahr gewährt werden. Mit dem neuen Kita-Gesetz der Landesregierung von 2021 sind noch weitere Regelungen hinzugekommen. Mittlerweile haben die Kinder auch einen Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden am Stück. In der Folge übersteige die Nachfrage deutlich das Betreuungsangebot. Gleichzeitig werde es immer schwerer, ausreichend Erzieherinnen und Erzieher zu finden, teilt eine Stadtsprecherin auf Anfrage mit. Die Ludwigshafener Stadtverwaltung zieht ein bitteres Fazit. Die Eltern würden zwar davon ausgehen, dass ihnen eine gesicherte Betreuung für Ihre Kinder zur Verfügung steht. Die Praxis zeichne jedoch oft ein anderes Bild. „Es zeigt sich auf absehbare Zeit kaum eine Chance, die Betreuungsbedarfe vollumfänglich zu decken.“

Doch viele Familien sind auf ihren Kita-Platz angewiesen, weil beide Elternteile arbeiten gehen müssen und somit für den Unterhalt sorgen. Was tun, wenn die Stadt den Antrag auf einen Kita-Platz ablehnt? In Ludwigshafen landen die meisten Eltern früher oder später bei Rechtsanwalt Thomas Schmit. Vor drei Jahren hat er mit seiner Kanzlei begonnen, Betreuungsplätze einzuklagen – auch aus eigener Betroffenheit, wie er sagt.

Klagen fast immer erfolgreich

Gibt es eine Aussicht auf Erfolg? Fast immer, sagt Schmit. Lediglich in speziellen Fällen, oder wenn von den Eltern Fristen nicht eingehalten wurden, könne das Verfahren verloren werden. „Ich war überrascht, wie kampflos die Stadt Ludwigshafen den Kita-Platz hergibt“, sagt Schmit. Aber am Rechtsanspruch gebe es nun mal nichts zu rütteln.

Das Verfahren sieht laut Schmit immer gleich aus. Die betroffenen Eltern haben sich zuvor im Kita-Portal der Stadt auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind beworben und gehen dennoch leer aus. Hier sei eines ganz besonders wichtig: Wenn das Kind keinen Kita-Platz erhält, sollen die Eltern unbedingt einen schriftlichen Ablehnungsbescheid per Post von der Stadt verlangen. Einen Ablehnungsbescheid erhalten die Eltern jedoch nur in den wenigsten Fällen. „Doch auch ohne Bescheid ist ein rechtliches Vorgehen gegen die Stadt möglich, entweder außergerichtlich oder vor dem Verwaltungsgericht“ so Rechtsanwalt Schmit. In der Pfalz ist das Verwaltungsgericht Neustadt zuständig.

Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es eigentlich nie. Das teilen die angefragten Verwaltungsgerichte Mainz und Koblenz auf Anfrage mit. Fast alle Fälle werden im Eilverfahren entschieden und das Kind bekommt innerhalb von einigen Wochen einen Betreuungsplatz zugewiesen. Dabei gilt: Jede Kita, die innerhalb von 30 Minuten mit Bus und Bahn erreichbar ist, wird vom Gericht als zumutbar angesehen. Eltern dürfen dann nicht mehr wählerisch sein und müssen den zugewiesenen Platz akzeptieren.

„Kinderspielplatz unser bester Werbekanal“

Die Nachfrage von betroffenen Familien in Ludwigshafen nach rechtlichem Beistand sei hoch, sagt Schmit. Allein im vergangenen Jahr dürften rund 100 Fälle – und damit fast alle Klagen gegen die Stadt Ludwigshafen – über seinen Schreibtisch gegangen sein, schätzt der Rechtsanwalt. Es habe sich inzwischen herumgesprochen, dass man eine Ablehnung bei der Kinderbetreuung nicht einfach so hinnehmen müsse, so Schmit weiter. „Mittlerweile ist der Kinderspielplatz unser bester Werbekanal.“

Dass mancherorts in Rheinland-Pfalz ein Defizit zwischen verfügbaren und benötigten Kita-Plätzen existiere, ist auch der Landesregierung bewusst. Die Bereitstellung von Plätzen in der Kindertagesbetreuung sei aber „in erster Linie eine Angelegenheit der dafür zuständigen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, also den kreisfreien Städten und Landkreisen“, schreibt das zuständige Bildungsministerium auf Anfrage. Den sprunghaften Anstieg der Klagen betrachtet man in Mainz nicht mit Sorge. Klagende Eltern würden schließlich genau dem entsprechen, was das Instrument eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz vorsehe.

Zur Folge habe dies jedoch, dass die Wartezeiten auf einen Betreuungsplatz für alle anderen Kinder steigen, wie die Stadt Ludwigshafen schreibt. Und etwas anderes bleibe aus der Sicht von Rechtsanwalt Schmit auch außer Acht. Wer den Rechtsanspruch nicht kenne, der geht weiterhin leer aus. „Wir schaffen mit unserer Arbeit keine neuen Kita-Plätze, sondern sorgen höchstens nur für eine Umverteilung.“

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