Pfalz
Feuerwerk aus Frankreich: Worauf die Polizei achtet
„Wir warnen vor illegaler Pyrotechnik“, sagt Gino Stobrawe, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern. Diese ist unter anderem für die Grenze der Pfalz zu Frankreich zuständig, grob gesprochen vom südwestpfälzischen Städtchen Hornbach im Westen bis zum Rhein im Osten. Insbesondere an den letzten beiden Tagen des zu Ende gehenden Jahres sind Stobrawes Kollegen im Grenzgebiet unterwegs und kontrollieren.
Wer sich auf den Weg ins benachbarte Frankreich macht, um sich dort mit Böllern und Raketen einzudecken, müsse dabei auf die Kategorisierung achten, sagt Stobrawe. Denn: Generell verboten ist die Einfuhr von Silvesterfeuerwerk aus dem Ausland nicht. Dennoch gelten einige Spielregeln.
Vier Kategorien
Feuerwerk ist in vier Kategorien eingeteilt, je höher die Zahl, desto gefährlicher. Unter F1 fallen laut Stobrawe so genanntes Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, F2 umfasse das klassische Silvesterfeuerwerk, also Raketen und Böller. Für die beiden Kategorien darüber sei ohnehin ein spezieller Nachweis notwendig, der dem Käufer den gelernten Umgang mit dieser Art von Feuerwerk bescheinigt. Heißt: F1 und F2 dürfen eingeführt werden, das Einführen der anderen beiden Kategorien ist an strenge Auflagen gekoppelt. „Das ist eher was für Pyrotechniker und Großfeuerwerke.“
„Wichtig ist, dass das Feuerwerk ein CE-Zeichen besitzt“, sagt der Bundespolizist. Dieses weise nach, dass das Feuerwerk geprüft sei, erklärt Stobrawe. Dieses Zeichen diene vor allem der eigenen Sicherheit, es weise etwa nach, dass die Zündschnur eines Knallkörpers lange genug brennt, dass ein gefahrloses Anzünden möglich ist.
Verbote auch ein Frankreich
Mit dem Verkaufsverbot in Deutschland, das Bund und Länder erlassen haben, sollen Verletzungen verhindert werden, die auf das unsachgemäße Abbrennen von Feuerwerk zurückzuführen sind. Die ohnehin durch die Corona-Pandemie stark belasteten Krankenhäuser soll so nicht noch zusätzliche Arbeit beschert werden.
Auch die französischen Behörden haben in einigen Regionen Frankreichs den Verkauf von Knallkörpern, analog zu Deutschland, untersagt. Im Departement Moselle, das an das Saarland und an die Südwestpfalz grenzt, ist der Handel mit Feuerwerk erlaubt. Im an die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim angrenzenden Departement Bas-Rhin dagegen ist der Verkauf untersagt, teilt die Bundespolizei mit.
Zum Jahreswechsel 2020 auf 2021 galten ähnliche Spielregeln wie zu diesem Silvester. Auch im vergangenen Jahren kontrollierte die Bundespolizei verschärft um den Jahreswechsel – und registrierte laut Stobrawe auch den ein oder anderen Verstoß.