Pfalz Brisanter Brief nach Betreuungspanne: Staatssekretärin erklärt die Einzelheiten
Der Fall des 13-jährigen Bombenbastlers aus Ludwigshafen, der versehentlich rund zehn Wochen von einem mutmaßlichen Salafisten betreut wurde, schlägt politisch hohe Wellen und wirft die Frage nach Zuständigkeiten auf. Die Staatssekretärin im Mainzer Jugendministerium, Christiane Rohleder (Grüne), die derzeit Ministerin Anne Spiegel (Grüne) vertritt, sieht sich offenbar unter Erklärungsdruck. In einem sechsseitigen Brief an die Abgeordneten ausschließlich der Regierungsfraktionen SPD, FDP und Grüne, aber nicht an die Parlamentarier der Opposition von CDU und AfD geht sie detailliert auf den Fall des Deutsch-Irakers ein und erklärt, wie es zur Panne gekommen ist.
Jugendamt bat um Hilfe
„Medien und die Oppositionsparteien versuchen, das Jugendministerium dafür verantwortlich zu machen. Das ist entschieden zurückzuweisen“, heißt es auf Seite vier des Briefes, der der RHEINPFALZ vorliegt. Das Jugendministerium habe das Jugendamt frühzeitig unterstützt, heißt es. Den Angaben nach hat sich das Ludwigshafener Jugendamt erstmals am 8. Dezember 2016 an das Jugendministerium und das Landesjugendamt gewandt, drei Tage nach dem Auffinden der – funktionsuntüchtigen – Nagelbombe auf dem Weihnachtmarkt und der Unterbringung des Jungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Das Jugendamt bat um Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Unterbringung. Die Klinik hatte dem Jugendamt nämlich eine Frist von einem Tag gesetzt, nachdem das Landeskriminalamt dem Krankenhaus die Gefährdungseinschätzung über den Jungen mitgeteilt hat. „Hieraus nun, wie es in der aktuellen Berichterstattung anklingt, den Vorwurf abzuleiten, das Ministerium trage deshalb für jeden einzelnen operativen Schritt (Mit-)Verantwortung, ist absurd.“
Kein Fall für Psychiatrie
Weil der damals Zwölfjährige strafunmündig war und noch ist, war er kein Fall für die Justiz. Rohleder führt weiter aus, dass er „nach einer Odyssee durch verschiedene Einrichtungen“ schließlich mit Unterstützung des Sozialministeriums am 14. Dezember im Jugendmaßregelvollzug untergebracht wurde. Ein Beschluss des Familiengerichts, wonach der Junge zwar ein Fall für eine geschlossene Einrichtung, aber keiner für die Psychiatrie sei, brachte ihn Ende Februar, an Rosenmontag, nach Hause zurück. Das Landeskriminalamt observierte die Wohnung in Ludwigshafen. Weil dies nur eingeschränkt möglich war, vereinbarten Stadt und die beteiligten Behörden, dass er Ludwigshafen verlassen sollte. Anfang März wurde er zusammen mit seinen Eltern in eine „weitere Zwischenlösung“ gebracht. „Hier begann auch eine intensivere sozialpädagogische Betreuung durch einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe“ – dem einzigen Träger, der bereit war, mit dem Kind und der Familie zu arbeiten.
Einsatz des Psychologen „nicht akzeptabel“
Rückblickend wird deutlich, dass in dieser Zeit auch der 30 Jahre alte Psychologe seine Arbeit aufgenommen hat, der sich zehn Wochen - und einen weiteren Umzug – später als Salafismus-Verdächtiger herausstellte. Zu dem Betreuer schreibt Rohleder: „Wie sich bei den Sicherheitsüberprüfungen aller in der Betreuung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendhilfeträgers und des Sicherheitsdienstes herausstellte, stand einer der Mitarbeiter, der aufgrund einer Initiativbewerbung bei dem Träger ab dem 1.3.2017 eingesetzt war, der salafistischen Szene nahe. Gesicherte
Erkenntnisse dazu lagen dem LKA am 19.5.2017 vor.
Nachdem das LKA uns darüber informiert hat, haben wir gemeinsam über das Jugendamt sofort veranlasst, dass der Betreffende von der Betreuung abgezogen wird. Dies geschah am selben Tag binnen einer Stunde.“ Sein Einsatz sei „selbstverständlich nicht akzeptabel“, schreibt Rohleder an anderer Stelle.
Weiterer Betreuer ohne Sicherheitsüberprüfung
Als Konsequenz daraus habe das Ministerium zusammen mit dem Innenministerium und dem LKA dem Jugendamt empfohlen, den Vertrag mit dem Jugendhilfeträger so zu erweitern, dass künftig alle Betreuerinnen und Betreuer des Jungen vor ihrem Einsatz sicherheitsüberprüft und erst dann
eingesetzt werden, wenn diese Überprüfung keine Erkenntnisse enthält. Über die zweite Panne schreibt Rohleder: „Bei der Umsetzung ist es dann bedauerlicherweise erneut dazu gekommen, dass
ein Betreuer für fünf Tage eingesetzt war, ohne dass die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen war. Dies haben wir erst gestern (Mittwoch, Anmerkung der Red.) erfahren. Das LKA und wir haben daher das Jugendamt Ludwigshafen gebeten, den Maßnahmeträger aufzufordern, die Verpflichtung einzuhalten, nur sicherheitsüberprüfte Personen mit der Betreuung zu befassen.“
„Wäre Bankrotterklärung“
„Das Jugendamt der Stadt Ludwigshafen ist Handelnder und nimmt diese Verantwortung auch wahr“, schreibt Rohleder und weist die Forderung des stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Christian Baldauf zurück, der gefordert hatte, das Land solle die Auswahl von Betreuern und Psychologen steuern. „Das wäre eine Bankrotterklärung für das CDU-geführte Jugenddezernat der Stadt Ludwigshafen“, schreibt Rohleder weiter, um doch versöhnlich zu schließen. Die „enge und vertrauensvolle“ Zusammenarbeit aller Beteiligten habe dazu geführt, dass schnell Lösungen für die „Herausforderungen in diesem Einzelfall“ gefunden werden konnten.