Zweibrücken
Zwei Soldaten sollen Kameradin vergewaltigt haben
Für die heute Mitte 20-Jährige muss ihre Vernehmung gegen zwei Ex-Kameraden aus ihrer Bundeswehrzeit in Zweibrücken ein Martyrium sein. Einer der beiden Angeklagten, ein 29-jähriger ehemaliger Zeitsoldat aus Solingen, sitzt seit Montag mit seinem gleichaltrigen Ex-Kameraden bei der sechsten Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken auf der Anklagebank. Die beiden Angeklagten sollen die damals noch nicht 20 Jahre alte Kameradin laut Staatsanwalt Christian Heinekamp Mitte 2018 in Zweibrücken nach einem Gemeinschaftsabend vor ihrer Zweibrücker Wohnung vergewaltigt haben.
Die Frau sitzt nun als Zeugin erneut ihrem Ex-Kameraden aus Solingen im Gerichtssaal in Zweibrücken gegenüber. Der Soldat hatte sie im Frühjahr 2018 – also drei Monate vor dem jetzigen Vergewaltigungsvorwurf – am Bundeswehrstandort Baumholder gemeinsam mit einem anderen Kameraden, der aus Pirmasens stammt, vergewaltigt. Er wurde im Februar 2021 vom Landgericht Bad Kreuznach wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung zu drei Jahren Haft verurteilt.
Als dieses Urteil Rechtskraft erlangte, flüchtete er nach Berlin und versteckte sich, wurde dann aber festgenommen und sitzt nun die drei Jahre Haft aus dem Bad Kreuznacher Urteil ab. Seit dieser Woche muss er sich erneut mit einem anderen Kameraden aus der Zweibrücker Bundeswehrzeit vor Gericht wegen Vergewaltigung verantworten. Erneut soll er die Soldatin vergewaltigt haben. Diesmal mit einem anderen Kameraden.
In einer Juninacht in Zweibrücken
Sein Ex-Kamerad bestritt den Geschlechtsverkehr mit der Soldatin in jener Juninacht in Zweibrücken nicht. „Wir zogen an diesem Abend vom Standort aus in die Stadt und besuchten in der Nähe des Gerichtes das ,Irish Pub’ und eine weitere Kneipe. Nach Mitternacht fuhren wir zu sechst im Auto die Straßen weiter zur Wohnung der Kameradin“, sagte er aus. Dort seien er, seine Kamerad und die Soldatin ausgestiegen. Bereits im Auto sei „gefummelt“ worden. Zuvor habe man sich in den Kneipen über einen „Dreier“ unterhalten. Der Angeklagte schilderte Details über die Intimitäten. Er sagte, er sei überzeugt, dass das einvernehmlicher Sex war.
Die beiden Angeklagten hatten sich zu acht beziehungsweise sechseinhalb Jahren Dienst bei der Bundeswehr verpflichtet. Ihre Dienstzeit hätte Anfang 2023 geendet. Sie wurden jedoch suspendiert.
Am Montagnachmittag wurde die frühere Soldatin in den Zeugenstand gerufen. Da es um sehr intime Einzelheiten ging, wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Opferanwältin ausgeschlossen. Beim Landgericht in Bad Kreuznach musste sie sich 2021 demselben Prozedere als Zeugin stellen. Der Prozess ist mit fünf weiteren Verhandlungstagen bis Anfang Februar angesetzt.