Zweibrücken
Windräder: Stadtrat weist zähneknirschend Flächen aus
Die Stadt schlägt dem Land drei Gebiete in Zweibrücken als sogenannte Vorrangflächen für Windräder vor: die Weiße Trisch bei Ernstweiler, rund zehn Hektar bei Oberauerbach sowie ein Gebiet bei Mittelbach-Hengstbach. Das beschloss der Stadtrat am Mittwoch bei einigen Gegenstimmen und vielen Enthaltungen. Damit ist das jahrelange, zähe und mit viel Widerstand verbundene Ringen um diese möglichen Windkraftflächen vorerst abgeschlossen.
In der Beschlussformulierung für Mittelbach-Hengstbach ist ausdrücklich vermerkt, dass der Stadtrat Bedenken wegen des Artenschutzes hat. Bei den beiden anderen Flächen heißt es „Die Stadt hat keine Bedenken (...), wenn die Belange des Artenschutzes gewahrt bleiben“. Dass für Mittelbach-Hengstbach eine andere Formulierung gewählt wurde, lag am dortigen Ortsbeirat. Stadtrat Kurt Dettweiler (FWG), der in Mittelbach wohnt, verlangte den alternativen Text für seinen Stadtteil, da man sich dort sicher sei, dass Windräder dem Artenschutz zuwiderlaufen würden.
Sonderfall Mittelbach-Hengstbach
Gegen die Vorrangfläche Mittelbach-Hengstbach gab es denn auch nur eine Nein-Stimme, sie kam von Erika Watson (FDP). Die Weiße Trisch wurde mit drei Nein-Stimmen und zehn Enthaltungen bedacht, Oberauerbach mit vier Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen.
Dass der Stadtrat sich mit der Ausweisung der Vorranggebiete schwer tut, wurde am Mittwoch im Stadtrat erneut deutlich. Es ging auch wieder um die grundsätzliche Frage, ob man Windräder überhaupt will oder nicht. Oberbürgermeister Marold Wosnitza betonte, dass hier nicht beschlossen werden sollte, ob Windräder gut oder schlecht sind und dass ein positiver Beschluss nicht automatisch bedeutet, dass in den genannten Gebieten auch Windräder gebaut werden. Das Land fordere aber nun mal von den Kommunen, dass sie bis Ende 2027 einen bestimmten Anteil ihrer Fläche als potenzielles Gelände für Windräder ausweisen.
Bauamtsleiter Christian Michels ergänzte, dass es hier ausschließlich um die Frage gehe, ob es Hinderungsgründe im Planungsrecht gibt, etwa weil Abstände zu Wohnbebauung nicht eingehalten würden. Andere Aspekte, darunter der Artenschutz, würden in gesonderten Verfahren betrachtet, und zwar erst dann, wenn es um die konkrete Errichtung konkreter Windräder gehe. Man dürfe auch nicht einfach Gebiete ausweisen, von denen man weiß, dass sie planungstechnisch nicht geeignet sind, um die Forderung des Landes zu umgehen, so Michels. „Wir können keine Verhinderungsplanung aufstellen, und noch mal: Von uns hier ist lediglich eine fachliche Einschätzung aus planungsrechtlicher Sicht gefordert.“
Vorranggebiete verhindern Wildwuchs
Michels wiederholte, dass das Nicht-Ausweisen von Vorranggebieten nicht verhindere, dass Windräder gebaut werden. Im Gegenteil sei es dann so, dass Windräder theoretisch überall gebaut werden dürfen. Lege man hingegen Vorranggebiete fest, können Windräder, wenn überhaupt, nur dort entstehen. Bevor dies passiere, müssten Betreiber aber noch etliche weitere Hürden nehmen, wie etwa den Artenschutz. „Das heißt also, es wäre für uns schlechter, wenn wir gegen die Ausweisung der Vorranggebiete stimmen“, meinte Julia Igel (Grüne). Das bejahten Michels und Wosnitza.
Fledermäuse auf der Weißen Trisch
Erika Watson (FDP) äußerte Bedenken wegen der Weißen Trisch, da dort die Bechsteinfledermaus heimisch sei. Der Deileisterhof bei Ernstweiler biete überdies heilpädagogisches Reiten an. „Der Schattenwurf von Windrädern würde dessen Existenz gefährden“, so Watson. Die vorgesehenen Abstände seien zu gering. Letzteres gelte auch für den Nonnenbuschhof. Beide Höfe hätten die Einordnung „Wohnen“, deshalb müsse der Abstand größer sein. Bauamtsleiter Michels sagte dazu, dass es sich nicht um allgemeine Wohngebiete handele, auch wenn dort Menschen wohnen, weshalb die vorgesehenen Abstände korrekt seien.
Dass die Bevölkerung bei der Frage um die Windräder viel zu wenig mitgenommen werde, kritisierte Sara-Kim Schneider (CDU). Auch sie äußerte Bedenken wegen der ihrer Meinung nach zu geringen Abstände zu Wohnbebauungen: „Das wäre eine Zumutung“. Statt in jeder Kommune kleinere Flächen auszuweisen, fände sie es sinnvoller, die Windräder auf wenigen großen Flächen zu konzentrieren, „damit die Landschaft nicht komplett verschandelt wird“, so Schneider.
