Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Windrad-Standorte: Zweibrücken stellt Bedingungen

In der Nähe des Wahlerhofs bei Hengstbach könnte sich die Planungsgemeinschaft Westpfalz ein Windkraft-Vorranggebiet vorstellen.
In der Nähe des Wahlerhofs bei Hengstbach könnte sich die Planungsgemeinschaft Westpfalz ein Windkraft-Vorranggebiet vorstellen.

Der Zweibrücker Bauausschuss rät dem Stadtrat, die jüngsten Gedankenspiele für ein Windräder-Baugebiet bei Mittelbach-Hengstbach zurückzuweisen.

Noch bis einschließlich Freitag, 26. September, liegen im Zweibrücker Rathaus und hier im Internet die Unterlagen zum Thema Windenergie in Zweibrücken zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Zurzeit stellt der Kommunalverbund Planungsgemeinschaft Westpfalz (PGW) seinen Raumordnungsplan neu zusammen. Darin legt er unter anderem fest, an welchen Stellen in Zweibrücken der Neubau von Windrädern theoretisch möglich sein kann und wo nicht. Noch bis 15. Oktober kann man Bedenken und Anregungen bei der PGW einreichen. Gehen dort bis dahin keine Stellungnahmen ein, zieht die Planungsgemeinschaft den Schluss, dass weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen werden. Eine Wortmeldung aus Zweibrücken wird es aber geben:

Auf Empfehlung des Bauausschusses an den Stadtrat wird die Rosenstadt ihre Stellungnahme zu möglichen Windkraft-Standorten nur unter Vorbehalt abgeben.

Die PGW ist zuständig für Fragen der regionalen Raumplanung. Ihre Mitglieder sind die Städte Zweibrücken, Kaiserslautern und Pirmasens, die Kreise Südwestpfalz, Donnersberg, Kaiserslautern und Kusel sowie einige Kammern und Verbände.

Denkbar sind drei Gebiete bei Zweibrücken

Im Bauausschuss stellte Oberbürgermeister Marold Wosnitza klar, dass es hier nicht darum gehe, heute schon konkret den Bau von Windkraftanlagen in Zweibrücken zu beschließen. Es werde lediglich festgelegt, wo so etwas eines Tages zulässig sein könnte. Nach Abzug aller Flächen, die zu nah an der Wohnbebauung liegen, die aus wirtschaftlichen, militärischen oder anderen Gründen zu verwerfen sind oder auf denen es viel schützenswerte Natur gibt, bleiben auf Zweibrücker Territorium laut PGW nur noch drei mögliche Windräder-Standorte übrig.

Gegen zwei davon hat der Bauausschuss wenig einzuwenden: Das sind zwei Parzellen auf der Weißen Trisch bei Ernstweiler sowie eine 9,9 Hektar große Fläche bei Oberauerbach in Richtung Großbundenbach. Deutlich umstrittener sind die beiden Flächen mit dem Projektnamen „Cluster 69 Hornbach“ bei Mittelbach-Hengstbach, deren erstes Teilstück vier Hektar und das zweite 7,2 Hektar Fläche umfasst. Im Bauausschuss sagte Kurt Dettweiler (FWG), der selbst in Mittelbach wohnt, dass der dortige Ortsbeirat sich gegen die Ausweisung des Windräder-Vorranggebiets bei Hengstbach ausgesprochen hat. Denn jenes Gebiet in der Nähe des Wahlerhofs sei ein besonders artenreicher Lebensraum für allerei Vögel und Wildkatzen.

Zustimmung nur, wenn Naturschutz gesichert ist

„Wenn das wirklich zutrifft, schließe ich mich der Ablehnung sofort an“, sagte Oberbürgermeister Marold Wosnitza und ließ den Bauausschuss über jedes der drei von der PGW vorgeschlagenen Zweibrücker Vorranggebiete einzeln abstimmen. Eine Mehrheit im Ausschuss rät dem Stadtrat, dass Zweibrücken ein Nein zum Vorranggebiet Hengstbach in seine Stellungnahme schreibt. Gegen die beiden anderen Vorschläge Weiße Trisch und Oberauerbach werden grundsätzlich keine Einwände erhoben. Allerdings verlangt die Stadt Zweibrücken, dass die Obere Naturschutzbehörde auch in diesen beiden Gebieten nachprüft, ob der Bau von Windrädern dort wirklich nicht dem Artenschutz zuwiderläuft.

Martina Bieg vom Stadtbauamt stellte klar, dass die Ausweisung von Vorranggebieten „lediglich die Reservierung von Flächen“ bedeute: Ein solches Areal dürfe mit nichts anderem mehr als Windkraftanlagen bebaut werden. Aber wer dort eines Tages wirklich so etwas errichten wolle, müsse sich dafür trotzdem erst eine gesonderte Baugenehmigung besorgen.

Stadtwerke als Windrad-Investor?

Künftige Zweibrücker Windrad-Vorhaben würde OB Marold Wosnitza gerne in lokaler Hand sehen, möglichst mit Gewinnausschüttungen für die Bürger. Etwa mit den Stadtwerken als Bauherr. Vor dem Bauausschuss ließ der Rathauschef durchblicken, dass Stadtwerke-Chef Werner Brennemann in dieser Frage durchaus aufgeschlossen sei.

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