Zweibrücken
Warum Lidl in Zweibrücken keine Outlet-Ware verkaufen darf
In Niederauerbach gehe das Gerücht um, Lidl würde gerne ein Outlet in seinem alten Markt an der Sickingerhöhstraße einrichten, um dort einmal im Monat Elektrogeräte anzubieten, die nicht verkauft wurden. Das sagte Stadtratsmitglied Thorsten Gries (SPD) vergangene Woche in der Sitzung des Stadtrats. Er wollte wissen, wie es mit dem mittlerweile ungenutzten Gebäude weitergeht, nachdem Lidl Ende Januar nur 300 Meter weiter in der Pirmasenser Straße einen neuen Markt eröffnet hat.
Es gebe keine offizielle Anfrage von Lidl, antwortete Oberbürgermeister (OB) Marold Wosnitza. Ein Lidl-Outlet lasse sich an dem Standort aber sowieso nicht umsetzen. Grund ist die sogenannte „Zweibrücker Liste“, ein Teil des Zweibrücker Einzelhandelskonzeptes, das auf ein Gutachten aus dem Jahr 2000 zurückgeht. Ziel der Liste ist es, die Innenstadt zu schützen. Sie listet Waren auf, die nur in der Innenstadt und im Hilgardcenter verkauft werden dürfen – zwischen Hofenfels-, Saarland-, Landauer, Alte Ixheimer, Kaiser- und Bismarckstraße. Allerdings gilt ein Bestandsschutz für bereits bestehende Geschäfte. Die Liste wurde zwischendurch zwar leicht geändert, aber nie abgeschafft.
Zelte und Hamster gehen, Deo und Schuhe nicht
Zum Sortiment, das laut dieser Liste nur in der Innenstadt verkauft werden darf – zumindest in neuen Geschäften –, gehören unter anderem Elektro-Kleingeräte, Heimtextilien, Lebensmittel, Drogerieprodukte, Apothekenprodukte, Nahrungs- und Genussmittel, Dekoartikel, Sportbekleidung und Schuhe. Nicht dazu gehören Angler- und Jagdartikel und -waffen, Baustoffe, Matratzen, Büromaschinen, Campingartikel, Elektrogroßgeräte, Erotikartikel, Gartenartikel und -geräte, Kinderwagen, Kfz-, Caravan- und Motorradzubehör, Lampen, Möbel, Pflanzen, Teppiche, Reitsportartikel, Sportgroßgeräte, Heimtierbedarf und lebende Tiere. Im alten Lidl ließen sich demnach Zelte, Kinderwagen oder Hamster verkaufen. „Das, was Lidl vertreibt, eben nicht. Auch Drogerieartikel nicht“, sagte der OB in der Sitzung. Er deutete jedoch an, dass er durchaus dafür wäre, die Liste wieder einmal zu überarbeiten.
Deutlicher wurde er in einem Facebookbeitrag zwei Tage später. Dort sagte er: „Wir brauchen eine Liste, die die Innenstadt schützt, aber die darf nicht so rigoros sein, dass wir größere Ansiedlungen in der Stadt nicht ermöglichen können. Deswegen muss diese Liste dringend überarbeitet werden.“ Das könne aber nicht von jetzt auf gleich geschehen: „Man muss ja aufpassen, dass man dann nicht mehr Probleme erzeugt, als man sie vorher schon hatte.“ Er versprach, eine Überarbeitung der Liste noch in diesem Jahr anzugehen.
Was es mit dem Lidl-Outlet auf sich hat
Die Outlet-Verkäufe sind Sonderaktionen, bei denen Lidl an wechselnden Orten in Deutschland Produkte günstiger anbietet, ohne vorher anzukündigen, was verkauft wird. Auf die Nachfrage der RHEINPFALZ, ob es die Pläne für ein Lidl-Outlet in Zweibrücken tatsächlich gab und was Lidl mit dem Gebäude vorhat, antwortete die Pressestelle: „Wir können das Gerücht nicht bestätigen. Hinsichtlich der Nachnutzung der früheren Lidl-Filiale führen wir derzeit Gespräche mit dem Eigentümer.“ Einziger Nachbar des Lidl-Geländes zwischen Sickingerhöh- und Gewerbestraße ist der Baustoffhandel Niederer. Auf eine Anfrage der RHEINPFALZ, ob das Unternehmen möglicherweise Interesse an dem Gelände hat, antwortete Geschäftsführer Michael Niederer: „Ihre Frage ist schnell beantwortet. Aktuell besteht kein Interesse, die Lidl-Immobilie zu erwerben.“
Lidl hatte Ende Januar seine neue Filiale in der Pirmasenser Straße eröffnet und die vorherige, nur 300 Meter entfernte Filiale in der Sickingerhöhstraße geschlossen. Weil der neue Markt um die Hälfte größer ist, brauchte Lidl eine Sondergenehmigung. Die wurde auch nur erteilt unter der Voraussetzung, dass in dem alten Markt kein Einzelhandel einzieht, der vergleichbare Waren anbietet. Auch das ging auf das Einzelhandelskonzept und die „Zweibrücker Liste“ zurück.