Zweibrücken
Warum Kirche und Gewerkschaft nicht gegen das Outlet klagen
Steffen Jost, ein Modehaus-Chef aus Grünstadt, geht gerichtlich gegen die erweiterten Sonntagsöffnungszeiten im Zweibrücker Outlet vor. Der 63-jährige Betriebswirt ist zugleich Präsident des Handelsverbands Textil Schuhe Lederwaren (BTE) mit Sitz in Köln – und vor allem in dieser Funktion bestreitet er den Rechtsweg. Stellvertretend für andere Unternehmen. Der Verband hat nach eigenen Angaben bundesweit 20.000 Mitglieder. Jost wehrt sich gegen eine Sonderregelung aus dem Jahr 2007, die dem Outlet erlaubt, in den Oster-, Sommer- und Herbstferien sonntags von 11 bis 20 Uhr zu öffnen, um Waren zu verkaufen, „die üblicherweise von Reisenden mitgeführt werden können“.
Am 7. Juli ist die Verhandlung vorm Zweibrücker Oberlandesgericht (OLG), vorher wollte sich Steffen Jost nicht näher äußern. Rund 90 Kilometer liegen zwischen Zweibrücken und Grünstadt, wo er sein Haupthaus hat. Eine seiner fünf Filialen aber ist deutlich näher: die in Landau mit 65 Kilometern Distanz. Verlieren Jost und der Verband BTE vor dem OLG, gehen sie vermutlich in die nächsthöhere Instanz. Die vorherige Instanz, das Landgericht, hatte die Klage abgewiesen. Sie ging davon aus, dass die Sonntagsöffnungszeiten des Outletcenters auch nach der Umwidmung des Zweibrücker Flugplatzes in einen Sonderlandeplatz noch rechtens sind.
Gewerkschaft: Wir klagen nicht aus Eigennutz“
Für seine Klage hat Modehändler Jost den Weg über das Wettbewerbsrecht gewählt. Er klagt gezielt gegen eine Filiale im Outlet. Gegen die Landesverordnung an sich könnten Kirchen und Gewerkschaften vorgehen. Das haben sie in den vergangenen 15 Jahren nicht getan, und sie werden es auch jetzt nicht tun. Dabei gibt die Gewerkschaft Verdi unumwunden zu, dass ihr Sonntagsöffnungen ein Dorn im Auge sind: „Sind sie total, absolut“, sagt Monika Di Silvestre, Landesfachbereichsleiterin Handel, im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Aber sie schränkt ein: „Wir klagen nicht aus Eigennutz.“ Zwar habe Verdi auch Mitglieder, die in Geschäften des Outlets arbeiten, aber von denen habe sich bisher niemand über die Sonntagsarbeit beschwert. „Am Ende klagen wir, und dann sagen die: Sind die verrückt? Wir wollen da arbeiten“, schildert Di Silvestre. Zwar seien die Mitglieder „in der Mehrheit nicht begeistert“, wenn sie sonntags arbeiten müssen, aber dass das auf sie zukommt, sei schon klar, wenn sie den Vertrag unterschreiben.
Auch die Kirche sieht verkaufsoffene Sonntage kritisch, aber sie hätten sich nun mal allerorten etabliert: „Das Bedürfnis nach Shopping-Erlebnissen nimmt zu, die Bedeutung des Sonntagsgottesdienstes und der Sonntagsruhe ab“, erläutert Pfarrerin Mechthild Werner vom Pressereferat der Evangelischen Kirche der Pfalz. Die Kirchen hätten dieser Entwicklung nicht nachhaltig gegensteuern können, ihr Einfluss schwinde. Dennoch versuche man, „die Bedeutung des arbeitsfreien Sonntags wieder und weiter zu stärken“. Jeder Mensch brauche Auszeiten.
Kirche: Jetzt ist es zu spät
Dass die Landeskirche jetzt nicht mehr gegen die Landesverordnung vorgeht, dafür hat Pfarrerin Werner eine einfache Begründung: Dafür sei es zu spät. „Eine Klage, genauer ein ,verwaltungsrechtlicher Normenkontrollantrag’, hätte frühzeitiger erfolgen müssen. Die Frist ist demnach versäumt.“ Dem Grünstadter Modehausbesitzer gehe es nicht um die Sonntagsruhe sondern um den Wettbewerb. Er klage in einem Zivilverfahren gegen Mitbewerber, erläutert Mechthild Werner den Unterschied: „Jenseits der juristischen Sachverhalte wären die Ziele sehr unterschiedlich. Wettbewerb und Besitzstandswahrung auf der einen Seite. Wahrung der Sonntagsruhe auf der anderen.“ Beide Ziele seien sicher legitim, sagt sie.
Die Pressestelle des katholischen Bistums in Speyer hat für kommende Woche eine Antwort zugesagt.
