Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Warum der Streit um die Parkbrauerei nur fast beendet ist

In die Causa Brauereigelände kommt Bewegung – ganz allmählich. Das Bild ist vom Mai 2022.
In die Causa Brauereigelände kommt Bewegung – ganz allmählich. Das Bild ist vom Mai 2022.

Bald soll öffentlich verkündet werden, dass der Rechtsstreit um das Zweibrücker Parkbrauerei-Gelände zu Ende ist. Doch noch immer stehen einige juristische Hürden im Weg.

Kann das seit fünf Jahren brach liegende Gelände der früheren Parkbrauerei in Zweibrücken bald bebaut werden? „Wir sind so weit wie nie zuvor“, hatte Oberbürgermeister Marold Wosnitza Anfang März eine Einigung zwischen dem Investor Manfred Schenk und den Brauerei-Nachbarn kommentiert, die lange gegen die geplante Art der Bebauung mit Wohnungen, einem Pflegeheim und womöglich einem Hotel geklagt hatten. Der Pirmasenser Unternehmer Schenk verkündete, man habe einen Vergleich mit den Klägern erzielt, und diese zögen ihre anhängige Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz bald zurück. Zum Beispiel hätten beide Seiten vereinbart, so Schenk, dass die geplanten Mehrfamilienhäuser mit 54 Wohnungen mit nur noch zwei Vollgeschossen errichtet werden dürfen.

Eine Rücknahme der Normenkontrollklage stehe keineswegs zur Debatte, sagt jedoch Walter Dury, dessen Sohn Marcus als Rechtsanwalt die klagenden Anwohner vor Gericht vertritt. Zwar sei die Aussage zutreffend, dass Kläger und Beklagte eine Übereinkunft erzielt hätten. Doch : „Wer Klage erhebt und diese später zurücknimmt, muss hinterher automatisch die Kosten tragen“, so Walter Dury. Korrekt sei vielmehr die Formulierung, dass die Klägerseite den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt habe: „Damit obliegt es dem Gericht, darüber zu entscheiden, wie die Kosten aufgeteilt werden.“

Kläger haben Dokument nach Koblenz geschickt

In diesen Tagen müsse der Schriftsatz, in dem die Anwohner die Erledigung erklären, beim OVG Koblenz eintreffen. „Anschließend haben sich die Beklagten noch zu äußern, ob sie der Erledigungserklärung zustimmen“, schildert Walter Dury das juristische Prozedere. Für den Zeitraum, bis diese Formalitäten erfüllt sind, „haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart“, lässt Dury wissen.

Beim Oberverwaltungsgericht Koblenz, so dessen Sprecher Thomas Stahnecker auf Anfrage, sei im Normenkontrollverfahren zum Brauerei-Bebauungsplan „noch keine Rücknahmeerklärung“ der Klägerseite eingegangen. Eine solche, sagt Walter Dury dazu, habe man ja auch gar nicht abgegeben – aus den oben genannten rechtlichen Gründen. Allerdings habe man sehr wohl einen Schriftsatz, in dem die Klage für erledigt erklärt wird, nach Koblenz geschickt.

Der Vater des Klageführers geht davon aus, dass der Rechtsanwalt Marcus Dury die Einigung im Streit um das Brauereigelände „bald in einer Presseerklärung öffentlich verkündet. Vielleicht macht er das ja zusammen mit dem Oberbürgermeister.“ Der OB sagte am Mittwoch auf Anfrage: „Entscheidend ist, dass wir nun gemeinsam Fortschritte erzielen und die Entwicklung unserer Stadt konstruktiv voranbringen.“

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