Zweibrücken
Warum der Besuch beim Tierarzt jetzt teurer ist
„Die neue bundesweite Gebührenordnung ist ein Gesetz“, erklärt Liana Meisel-Gehl, die die Zweibrücker Tierklinik in den Speckgärten betreibt. „Am 22. November ist sie in Kraft getreten, was ja schon ein etwas merkwürdiges Datum ist. Klar, für die Tierhalter wird die Behandlung teurer“, räumt sie ein. Die alljährliche Routine-Kontrolluntersuchung mit Impfung für eine Katze etwa verteuere sich um etwa 25 Prozent.
Meisel-Gehl gibt zu bedenken, dass auch Tierärzte nicht erst seit der Energiekrise heute deutlich höhere Betriebskosten zu verkraften hätten. „Und unsere Angestellten, die ja eine dreijährige Fachausbildung vorweisen können, sollen ordentlich bezahlt werden.“ Genauso wie die Tierärzte selbst, deren Ausbildung doppelt so lange dauert und von denen nicht wenige einen Doktortitel erworben haben – wie auch Liana Meisel-Gehl selbst. Zuletzt sei in Deutschland die Gebührenordnung 1999 verändert worden – „mit seitdem zwei kleineren Anpassungen“, so die Zweibrücker Tierärztin.
Neue Abrechnungssoftware
In der Nacht auf 22. November sei automatisch die neue Abrechnungssoftware auf die Computer in ihrer Praxis aufgespielt worden. „Da sind wir noch lange nicht soweit, bis wir all die 1006 Parameter, die sich da geändert haben, voll überblicken können“, gibt Meisel-Gehl zu. Obwohl die Gebührenordnung bindend ist, bleibe den Tierärzten immerhin noch ein gewisser Spielraum bei der Frage, in welchen Fällen sie den einfachen Mindestsatz oder den zwei- oder dreifachen nehmen. „Aber den einfachen Satz unterschreiten, das dürfen wir auf keinen Fall“, stellt die Zweibrückerin klar.
Beschwerden aus der Kundschaft über die gestiegenen Gebühren sind Liana Meisel-Gehl bislang noch nicht zu Ohren gekommen. „Wir sagen vor Eingriffen auch ganz klar, was das kosten wird“, ist sich die Tierärztin andererseits noch nicht sicher, ob sie und ihre Branchenkollegen mit den neuen Gebührensätzen wirklich auf ihre Kosten kommen. „Die Änderung wurde eingeführt, weil zuletzt immer mehr Praxen – meist kleinere – wegen finanzieller Probleme aufgeben mussten.“
Grüning: „Erhöhung kommt zur Unzeit“
Tierhaltern rät sie, dem Beispiel der Franzosen und Engländer zu folgen, die nach Gebührenerhöhungen der vergangenen Jahre in ihren Ländern im großen Stil Versicherungen für die Haustiere abgeschlossen hätten. „Je besser das Tier versichert ist, desto besser ist es für seine medizinische Versorgung.“
Wie seine Kollegin in Ernstweiler muss sich auch Georg Grüning, Tierarzt an der Parkvilla in der Hofenfelsstraße, erst mal einen Überblick über die vielen Neuheiten in der Gebührenordnung verschaffen. „Die ist erst eine Woche in Kraft, im Moment sind wir immer noch in der Umsetzung.“ Das Ausfüllen der digitalen Formulare werde auch deshalb komplizierter, „weil viele Details, für die es all die Jahre bestimmte feste Begriffe gab, jetzt auf einmal neue Bezeichnungen haben“. Dass die Tierarztgebühren erhöht wurden, hält Grüning grundsätzlich für gerechtfertigt. „Allerdings kommt das jetzt absolut zur Unzeit – mitten in der Hochphase der allgemeinen Preissteigerungen. Jetzt im Moment hätte ich das nicht gebraucht. Wir müssen die Änderung aber mittragen, da haben wir überhaupt keine Diskussionsgrundlage.“ Georg Grüning: „Ich denke schon, dass sich künftig nicht mehr jeder Patientenbesitzer alles leisten kann. Bei weniger gut Betuchten wird da die tiermedizinische Versorgung leiden.“
Bonitz: „Auch für Tierärzte wird alles teurer“
Der Hornbacher Tierarzt Arnold Bonitz bittet um Verständnis für die erste Gebührenanpassung seit über 20 Jahren. „Auch für Tierärzte wird alles teurer. Und zum Beispiel hat die Gewerkschaft IG Metall für ihre Mitglieder ja auch eine Tariferhöhung von 8,5 Prozent ausgehandelt, über drei Jahre.“ Dass die Änderung ausgerechnet in einem Herbst der Energieknappheit und Inflation in Kraft tritt, habe der Gesetzgeber beim Ausarbeiten der Regelung nicht ahnen können.
Für einen Besuch beim Tierarzt geht Arnold Bonitz jetzt von einer Preiserhöhung um etwa 20 Prozent aus. Aber auch der Hornbacher Veterinär konnte sich bis jetzt noch nicht durch alle Feinheiten des Tarifpakets hindurchkämpfen. „Dass jetzt weniger Besucher in meine Praxis kämen, kann ich noch nicht behaupten“, berichtet Bonitz. „Die Leute fragen aber schon, was das jetzt alles so kostet.“
Bei Verstößen drohen bis zu 5000 Euro Strafe
„An das neue Gebührenwerk sind wir absolut gebunden“, bestätigt Arnold Bonitz, „dass wir mindestens den einfachen Satz verlangen müssen. Bei Feiertags- und Notdiensten wird zumindest der zweifache Satz fällig.“ Und bei Behandlungen im Notdienst sei ohnehin eine Grundpauschale von 50 Euro fällig. Nach oben, so Bonitz, sei meist beim dreifachen Gebührensatz Schluss. Halte man sich nicht an die Vorschriften, drohten eine Anzeige bei der Landestierärztekammer und bis zu 5000 Euro Strafe. Ausnahmen von den strengen Regeln seien möglich, wenn die Veterinäre Dienstleistungen für Tierheime übernehmen. „Aber auch in dieser Frage bin ich bei den Gebührendetails im Moment noch nicht so ganz firm.“
Katzenbesitzer müssten für einen Standard-Impfbesuch mit ihrem Haustier heute um die 85 Euro hinlegen – 20 Euro mehr als zuvor. „Klar, dass sich das läppert, wenn jemand zum Beispiel fünf Katzen hat“, sagt der Hornbacher Mediziner.
Auch Arnold Bonitz verknüpft mit der neuen Gebührenordnung die Hoffnung, „dass unser Beruf für den Nachwuchs jetzt wieder attraktiver wird. Bislang war es ja so, dass ein junger Tierarzt nach dem Studium sofort viele Stunden für wenig Lohn ran muss. Wir brauchen einfach mehr Kollegen – auch um die Notdienst-Zeiten abzusichern. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir hier in einer nicht so ganz einfachen Region wohnen. In München, Berlin oder Hannover ist es sicherlich leichter als in Hornbach oder Wallhalben, geeignete Mitarbeiter zu finden.“
Stichwort: Gebühren
Laut Bundestierärztekammer stehen den praktizierenden Veterinären Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu, einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift. Die GOT wurde zum 22. November durch Bundesverordnung erstmals seit 1999 umfassend geändert. So sollen auch neuere medizinische Verfahren Berücksichtigung finden. Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis dreifachen Satz vor, keine Festpreise. Die Höhe der Gebühr kann je nach Fall variieren und ist etwa in Spezialkliniken in der Stadt meist höher als in einfachen Landpraxen. Medizinische Gründe, Zeitaufwand und besondere Umstände wie etwa Notdienst rechtfertigen einen höheren, bis zu dreifachen Satz.
