Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Vergewaltigungsprozess: Wie ein Vorgesetzter der beteiligten Soldaten den Fall erlebt hat

Der Hauptmann hat alle, die an den fraglichen Abend dabei waren, verhört.
Der Hauptmann hat alle, die an den fraglichen Abend dabei waren, verhört.

Beim Bundeswehr-Vergewaltigungsprozess vor dem Zweibrücker Landgericht stand ein Hauptmann im Fokus der Richter. Er hatte die Beteiligten damals verhört und die Polizei eingeschaltet.

Im Prozess gegen die beiden ehemaligen Soldaten (29) der Zweibrücker Kaserne, die ihre Kameradin im Juni 2018 vergewaltigt haben sollen, trat am Donnerstag der damalige stellvertretende Kompaniechef der beiden Angeklagten in den Zeugenstand. Der Hauptmann war damals Vorgesetzter der beiden Angeklagten und der damals 19-jährigen Soldatin, die auf dem Geschäftszimmer der Kompanie beschäftigt war. Er sei am 19. Juni 2018, sechs Tage nach der mutmaßlichen Tat, über die angebliche Vergewaltigung der Kameradin von einem Soldaten der Kompanie informiert worden. Diesem habe sich die Kameradin am Tag danach, am 14. Juni, anvertraut. Der Soldat, der in der Kompanie Vertrauen genießt, habe sich zu der Meldung an den Kompaniechef entschieden. „Das war eindeutig zu spät“, sagte der Hauptmann bei der Verhandlung. Nachdem er alle Beteiligten vernommen hatte, habe er den Vorgang an die Staatsanwaltschaft Zweibrücken und an die Polizei geschickt.

Die Richter interessierten sich für die Vernehmungen durch den Hauptmann, insbesondere für das, was die Soldatin gesagt habe. „Die Soldatin war sehr ruhig und schilderte, dass sie an diesem Abend gegen 21 Uhr von der Kaserne gemeinsam mit Kameraden in der Stadt, in zwei Lokalen, gewesen seien. Sie hätten zusammengesessen und Karten gespielt. Gegen 1 Uhr seien sie von einem Kameraden in dessen Auto nach Hause gefahren worden.“ An ihrer Wohnung in der Landstuhler Straße, die auf der Strecke zur Kaserne liegt, sei sie ausgestiegen, gab der Hauptmann die Aussagen der Soldatin wider. Die beiden Kameraden seien mit ausgestiegen. Sie hätte beide gefragt, warum sie nicht mit zur Kaserne fahren und wollte ihnen klarmachen, dass sie „definitiv nicht wolle, was sie wollten“. Die beiden Soldaten hätten dann gesagt: „Du willst es doch auch“. Als sie sich umgedreht habe und zur Tür habe gehen wollen, habe einer der beiden sie zurückgezogen. Sie sei auf den Boden gefallen und dann an die Mauer gezogen worden. Der eine hätte ihre Hose runter gezogen und sich an ihr vergangen. Gegenüber des Hauptmanns habe sie ausgesagt, dass es „definitiv zum Geschlechtsverkehr“ gekommen war.

Ein Angeklagter schweigt seit Prozessbeginn

Die beiden Soldaten sollen ihre Kameradin im Juni 2018 nach einer feuchtfröhlichen Kneipentour in Zweibrücken vergewaltigt haben. Der Angeklagte aus Meckenheim bestreitet nicht den Sex mit der damaligen Kameradin in der Nacht. Der Sex mit ihr sei aber einvernehmlich gewesen, hatte er zu Beginn des Prozesses behauptet.

Der andere Angeklagte schweigt seit Beginn des Prozesses zu den Anklagevorwürfen. Die Anklage geht davon aus, dass der Meckenheimer die Soldatin vergewaltigt hat, während sein Kamerad sie dabei festgehalten hat. Der Kamerad ist wegen Vergewaltigung vorbestraft. Er hat dieselbe Soldatin drei Monate zuvor, im März 2018, in der Kaserne in Baumholder auf ihrer Stube gemeinsam mit einem Soldaten aus Pirmasens vergewaltigt. Beide wurden deswegen im Februar 2021 vom Landgericht Bad Kreuznach zu je drei Haft verurteilt. Der Mann aus Solingen sitzt zur Zeit die drei Jahre Haft ab und wird aus der Haftanstalt zum Prozess und wieder zurück gebracht. Der Prozess wird am Montag, 6. Februar fortgesetzt.

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