Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Vergewaltigungsprozess: Gutachterin hält Ex-Soldatin für glaubwürdig

Die Vergewaltigung soll sich im Umfeld der Zweibrücker Kaserne abgespielt haben.
Die Vergewaltigung soll sich im Umfeld der Zweibrücker Kaserne abgespielt haben.

„Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“, sagte Psychologin Eva Steinbach am Dienstag im Soldaten-Vergewaltigungsprozess, sei von der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers auszugehen.

Die beiden heute 29-jährigen Männer sollen laut Staatsanwaltschaft im Juni 2018 ihre damals 18-jährige Kameradin nach einer Kneipentour in Zweibrücken vergewaltigt haben. Einer der Angeklagten – er lebt heute in Meckenheim – bestreitet nicht, damals Sex mit der Frau gehabt zu haben. Der sei aber einvernehmlich gewesen. Der Solinger Mitangeklagte schweigt zu den Vorwürfen.

Die heute 22-jährige Ex-Soldatin musste schon einmal vor Gericht aussagen. Am Dienstag trat sie erneut nichtöffentlich in den Zeugenstand. Später trug die Psychologin Eva Steinbach die Ergebnisse ihrer Untersuchung zur Glaubwürdigkeit der Frau vor. Sie verglich deren Aussagen bei der Polizei, beim damaligen Vorgesetzten und bei ihr, der Psychologin. Demnach gebe es zwar Abweichungen, doch diese seien nicht als widersprüchlich zu werten. Die Worte der Frau hätten „Erlebnisgehalt“, seien „von hoher Konstanz, nicht von Beeinflussung geprägt“ und zeugten nicht von „Belastungseifer“. Ein hohes Maß an Übereinstimmungen und Differenziertheit liege vor. Die Psychologin hält die Zeugin mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ für glaubwürdig.

Bad Kreuznacher Richter macht Zeugenaussage

Bereits im März 2018, drei Monate vor den Zweibrücker Vorgängen, war die Frau von dem Solinger und einem Pirmasenser Soldaten in der Kaserne Baumholder vergewaltigt worden. Dafür wurden jene beiden Soldaten im Februar 2021 vom Bad Kreuznacher Gericht zu je drei Jahren Haft verurteilt. Der damalige Bad Kreuznacher Richter sagte gestern als Zeuge in Zweibrücken auf Antrag der Staatsanwaltschaft aus. Der Richter nannte die Bad Kreuznacher Aussagen der Zeugin „deckungsgleich“ mit den Anklagevorwürfen des Zweibrücker Staatsanwaltes. Er bestätigte, dass die beiden Soldaten vom Wehrdienst suspendiert seien. Die Soldatin leide „nach einem Zusammenbruch an einer posttraumatischen Belastungsstörung“. In Bad Kreuznach habe der Solinger gesagt, dass er gelegentlich Amphetamin konsumiere. Jetzt, in Zweibrücken, macht er geltend, dass er sich wegen Drogenabhängigkeit in Therapie begeben wolle. Ein Psychiater in Zweibrücken sieht die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt als gegeben an.

Der Prozess geht am 28. März weiter.

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