Zweibrücken Vergewaltigung: Soldatin sagt aus, Öffentlichkeit bleibt draußen

Es geht um den Vorwurf der Vergewaltigung unter Soldaten.
Es geht um den Vorwurf der Vergewaltigung unter Soldaten.

Der Vergewaltigungsprozess gegen zwei 29-jährige Ex-Soldaten am Zweibrücker Landgericht wurde am Donnerstag fortgesetzt.

Die Männer sollen während ihrer Zweibrücker Fallschirmjäger-Zeit in der Nacht des 13. Juni 2018 nach einer Kneipentour eine damals 18-jährige Soldatin vergewaltigt haben. Am Donnerstag wurde im Prozess das Urteil verlesen, das bereits im Februar 2021 am Landgericht Bad Kreuznach gegen einen der beiden jetzt Angeklagten gefällt wurde. Dieser Mann hatte im März 2018, also drei Monate vor dem Zweibrücker Geschehen, zusammen mit einem anderen Kameraden aus Pirmasens dieselbe Soldatin auf ihrer Stube in Baumholder vergewaltigt. Dafür wurden die beiden Täter 2021 vom Bad Kreuznacher Gericht zu je drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die mutmaßliche spätere Vergewaltigung in Zweibrücken wurde erst am 19. Juni 2018 dem stellvertretenden Kompaniechef in der Zweibrücker Kaserne mitgeteilt. Sofort setzte der Hauptmann die Polizei und die Zweibrücker Staatsanwaltschaft in Kenntnis. Damit begannen die Ermittlungen sowohl wegen der Vergewaltigung in Baumholder als auch wegen des Vorfalls in Zweibrücken.

Laut dem Bad Kreuznacher Urteil musste sich, wie am Donnerstag verlesen, das Opfer denselben Ermittlungen wie jetzt unterziehen. So wurde die Frau bereits in Bad Kreuznach von einem Gutachter überprüft, der damals keine Zweifel an ihrer Aussagetüchtigkeit feststellte. Dieselbe Prozedur steht ihr nun auch im Zweibrücker Prozess bevor. Hier wurde die Soldatin bereits als Zeugin zu den Vergewaltigungsvorwürfen um die Nacht des 13. Juni 2018 vernommen. Um ihre Intimsphäre zu schützen, hat sie ihre Zeugenaussage vor den Zweibrücker Richtern unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht. Der Prozess wird am 21. März fortgesetzt.

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