Zweibrücken
Steuergeld verschleudert: Kein Kostenstopp für unnütze Flüchtlingshäuser in Sicht
Seit knapp zehn Jahren stehen 40 Flüchtlingshäuschen auf dem Zweibrücker Flugplatz. Genutzt wurden sie kaum. 2016 hatte das Land auf dem Flugplatz 42 kleine Beton-Shelter aufgestellt, die als Notunterkünfte für syrische Flüchtlinge gedacht waren. 2,3 Millionen Euro hat es dafür ausgegeben. Nachdem sich kein Käufer für die Häuschen fand, hat sie das Land 2018 der Bundespolizei geschenkt. Gerade mal zwei der Beton-Shelter haben eine neue Verwendung gefunden: Die Bundespolizei hat sie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung gestellt – als Warteraum für dessen Standort in Trier. Die übrigen 40 Häuschen stehen weiterhin ohne jegliche Funktion auf dem Gelände der Firma Triwo auf dem Zweibrücker Flugplatz rum. Und sie kosten Geld.
18.000 Euro Kosten monatlich
Seit 2018 zahlt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) knapp 16.000 Euro Miete pro Monat. Dazu kommen 2000 Euro Betriebskosten. „Die monatliche Betriebskostenpauschale wird anteilig erhoben für anteilige Grundsteuer, Oberflächenwasserbeseitigung und Haftpflichtversicherung“, erklärt die Bima-Pressestelle auf RHEINPFALZ-Nachfrage.
„Fehlausgaben von mehr als 4,7 Millionen Euro“, kritisierte der Bund der Steuerzahler das Projekt in seinem Schwarzbuch im Oktober vergangenen Jahres. Die Lobbyorganisation macht darin jährlich auf den verschwenderischen Umgang mit Steuergeldern aufmerksam.
Mit den unnötigen Ausgaben sollte eigentlich im Oktober dieses Jahr Schluss sein. Dann sollten die Häuschen sukzessive auf Standorte der Bundespolizei als Lagerflächen verteilt werden, sagte eine Bima-Sprecherin vor rund zwei Monaten auf RHEINPFALZ-Nachfrage. Der Oktober ist jetzt vorbei. Die Häuschen stehen noch immer auf dem Flugplatz.
Auftrag für Abtransport ist noch nicht vergeben
Wo liegt das Problem? „Das Vergabeverfahren für die Liefer- und Transportleistung zum Umsetzen der Shelter läuft derzeit noch“, erklärt die Bima-Pressestelle auf RHEINPFALZ-Nachfrage. Weitere Einzelheiten zum laufenden Vergabeverfahren könnten aufgrund des Geheimhaltungsgrundsatzes nicht erteilt werden. Nach der Zuschlagserteilung und dem Abschluss des Vergabeverfahrens würden die Termine zum Abtransport der Shelter „zeitnah“ festgelegt.