Zweibrücken
Stadt siegt vor Gericht gegen Möbelhaus-Investor
Auf der Internetseite des Solinger Projektentwicklers André Kleinpoppen steht das Vorhaben immer noch, obwohl die Stadt und der Landkreis dem Ganzen längst eine Absage erteilt haben: „Einrichtungshaus Zweibrücken – Steinhauser Straße“ und „Realisierung eines gehobenen Vollsortimenters im neu entstehenden Gewerbegebiet auf dem Grundstück des Flugplatz Zweibrücken“. Die Idee: Auf der Truppacher Höhe, gegenüber dem Outlet, auf der anderen Seite der Autobahn, sollte ein großes Möbelhaus entstehen. Vor zweieinhalb Jahren jedoch entschied der Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz (Zef), dass er die Pläne nicht weiter verfolgen möchte. Für ein riesiges Möbelhaus auf der grünen Wiese gebe es in Zweibrücken keinen Bedarf, und solche Pläne würden mit den Vorstellungen des Landes kollidieren.
Die Fläche ist 60.000 Quadratmeter groß
Das Problem: Stadt und Kreis können derzeit nicht frei über das Gelände verfügen, obwohl es immer noch dem Zweckverband gehört. 2016 hatten Zef und Kleinpoppen vereinbart, dass der Projektentwickler das Gelände auf seine Kosten erschließt und es dafür vermarkten darf. Kleinpoppen-Projekte hat es nicht gekauft, aber es gibt einen sogenannten Auflassungsvermerk im Grundbuch. Sollte es irgendwann einmal Baurecht für das Möbelhaus geben, würde dieser Vermerk Kleinpoppen quasi zum Eigentümer der 60.000 Quadratmeter großen Fläche machen. Diesen Vermerk wollte der Zef löschen lassen. Weil Kleinpoppen diesem Wunsch nicht nachkam, zog der Zweckverband vor Gericht.
Das hat nun entschieden und dem Zef Recht gegeben. Kleinpoppen muss zustimmen, dass der Vermerk im Grundbuch gelöscht wird. Damit würde der Zweckverband wieder Herr über sein Gelände, und der Projektentwickler würde das Vermarktungsrecht für das Gelände verlieren. Gleichzeitig stellte das Gericht fest, dass das Angebot erloschen ist, das der Zef Kleinpoppen gemacht hatte.
Der Projektentwickler kann Berufung einlegen
Rechtskräftig ist das Urteil, das am Freitagmittag am Zweibrücker Landgericht verkündet wurde, noch nicht. Laut Gerichtssprecher Uwe Fischer kann Kleinpoppen Berufung einlegen. Die nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht. André Kleinpoppen hatte im Juli gegenüber der RHEINPFALZ gesagt, dass er an seinen Plänen festhalte, auf der Truppacher Höhe einen knapp 40.000 Quadratmeter großen Einrichtungsmarkt und weiteres Gewerbe anzusiedeln. Zum verkündeten Urteil des Landgerichts konnte eine Unternehmenssprecherin am Freitagmittag noch keine Stellung nehmen.
Zum Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz gehören neben der Stadt Zweibrücken und dem Landkreis Südwestpfalz auch Althornbach, Contwig und Mauschbach, auf deren Gebiet ein großer Teil des Flugplatzgeländes liegt. Verbandsvorsteherin ist seit vergangener Woche Landrätin Susanne Ganster, die turnusgemäß den Zweibrücker Oberbürgermeister Marold Wosnitza in dieser Position abgelöst hatte.