Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Prozessauftakt drei Jahre nach lebensbedrohlichem Messerangriff

Die Stichverletzung im Bauch war lebensbedrohlich und machte laut Staatsanwaltschaft eine Notoperation erforderlich.
Die Stichverletzung im Bauch war lebensbedrohlich und machte laut Staatsanwaltschaft eine Notoperation erforderlich.

„Ich bin 27 Jahre alt und schon vom Leben gezeichnet.“ Das sagt ein Mann, der im Juni 2021 durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt wurde. Mehr als drei Jahre später beginnt diese Woche der Prozess gegen den Tatverdächtigen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alten Angeklagten vor, am 13. Juni 2021 nach einem Streit in einer Kneipe in der Zweibrücker Maxstraße einem damals 24-Jährigen mehrere Stichverletzungen zugefügt zu haben. „Mit einem Einhandmesser mit einer Klingenlänge von circa acht Zentimetern in die linke Brustkorbaußenseite, in den linken Unterbauch mit Verletzung von Gefäßen innerhalb der Bauchhöhle sowie drei Stichen in den Oberschenkel“, heißt es in der Anklageschrift. Die Stichverletzung im Bauch war lebensbedrohlich und machte laut Staatsanwaltschaft eine Notoperation erforderlich.

Der 2002 geborene Tatverdächtige muss sich jetzt wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten. Der Prozess wird am Freitag am Zweibrücker Landgericht eröffnet, es folgen weitere sieben Verhandlungstermine. „Ich hoffe, dass ich dann endlich Gerechtigkeit erfahre“, sagt im Vorfeld das eingangs zitierte, mittlerweile 27-jährige Opfer der Messerattacke. Der Mann ist seit dem Vorfall gesundheitlich schwer eingeschränkt, kann seinem Beruf als Dachdecker nicht mehr nachgehen. Im März dieses Jahres hatte er sich an die RHEINPFALZ gewandt, weil er nach eigenen Worten rat- und fassungslos darüber war, dass die Tat nach zweieinhalb Jahren immer noch nicht juristisch aufgearbeitet war.

Gericht: Es gab dringlichere Verfahren

Er sei damals fast gestorben, was ihn schwer traumatisiert habe, sagt der 27-Jährige. Sein komplettes Leben sei auf den Kopf gestellt worden. Bis heute habe er Schmerzen, vor allem im Bauch, wo das Messer ihn am häufigsten traf. Im Oberschenkel sei ein Nerv durchtrennt worden, was ebenfalls dauerhafte Beschwerden verursache, erklärt der junge Vater. Er bezeichnet sich selbst als „vom Leben gezeichnet“. Vor diesem Hintergrund empfindet er es als „Frechheit“, wie er sagt, dass es so lange gedauert hat, bis die Straftat endlich vor Gericht kommt.

Das Zweibrücker Landgericht hatte die Verzögerung im März auf Anfrage der RHEINPFALZ mit der hohen Belastung der zuständigen Kammer begründet. Vizepräsident Uwe Fischer erklärte, die Kammer sei mit einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren und vorrangigen Haftsachen belastet. Überdies seien nach Eingang der Anklageschrift weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nötig gewesen, und ein Sachverständigen-Gutachten habe eingeholt werden müssen. Laut Fischer ist das Unverständnis des Messerangriff-Opfers nachvollziehbar. Andere Verfahren seien aber noch dringlicher gewesen.

x