Zweibrücken Durch Messerstiche fast Getöteter wartet seit Jahren auf den Strafprozess

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Am 13. Juni 2021 wurde in der Zweibrücker Maxstraße ein junger Mann durch Messerstiche lebensbedrohlich verletzt. Der mutmaßliche Täter war schnell ermittelt, doch zweieinhalb Jahre später gibt es immer noch keinen Verhandlungstermin – was dem Opfer schwer zu schaffen macht.

Laut Polizei stritten in der Nacht zum 13. Juni 2021 gegen 4 Uhr morgens 30 bis 35 Personen lautstark vor einem Lokal in der Maxstraße. Die Auseinandersetzung eskalierte, ein damals 19-Jähriger fügte einem damals 24-Jährigen mehrere Messerstiche zu und verletzte ihn so schwer, dass er notoperiert werden musste. Der junge Mann ist inzwischen 26 Jahre alt und kann es nach eigenen Worten nicht fassen, dass die Straftat immer noch nicht vor Gericht war.

„Für mich ist das sehr schwer“, sagt der 26-Jährige, der früher als Dachdecker arbeitete. Das könne er seit der Messerattacke nicht mehr, er habe den Beruf wechseln müssen. Auch sonst sei nichts mehr wie zuvor, sagt der junge Vater im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Bis heute habe er gesundheitliche Probleme und Schmerzen, vor allem im Bauch, wo das Messer ihn am häufigsten traf. Am linken Bein sei ein Nerv durchtrennt worden, was ebenfalls immer noch Beschwerden verursache.

Schwer verletzt und traumatisiert

Am meisten aber mache ihm zu schaffen, „dass ich gar nicht mit der Sache abschließen kann, weil der Täter noch immer nicht zur Verantwortung gezogen wurde“, sagt er. Mehrfach habe er sich beim Gericht erkundigt, aber keine Auskunft erhalten. Der mutmaßliche Täter sei auf freiem Fuß, „und das seit zweieinhalb Jahren“, sagt der 26-Jährige, der nach eigenem Bekunden traumatisiert ist. „Ich habe das damals nur knapp überlebt“, erinnert er sich an die schweren Stichverletzungen. Alleine sein Darm sei an drei verschiedenen Stellen aufgeschnitten gewesen. Seine damals einjährige Tochter habe er lange Zeit nicht halten können. Auch fühle er sich seit dem Vorfall generell nicht mehr sicher.

Der 26-Jährige ist inzwischen rat- und fassungslos. „Es kann doch nicht sein, dass man bei so einer schweren Straftat so lange auf die Verhandlung warten muss“, sagt er.

Gericht macht wenig Hoffnung auf baldigen Termin

Das Zweibrücker Landgericht begründete die Verzögerung auf RHEINPFALZ-Anfrage mit einer hohen Belastung der zuständigen Kammer. „Sie ist unter anderem mit einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren und vorrangigen Haftsachen belastet“, so Uwe Fischer, Sprecher und Vize-Präsident des Landgerichts. An einen Termin für die Verhandlung im vorliegenden Fall ist nach seiner Aussage erst ab September zu denken, und das auch nur, „wenn nicht weitere vorrangige Verfahren dazu kommen“.

Nach Eingang der Anklageschrift seien noch weitere Ermittlungen erforderlich gewesen, die die Staatsanwaltschaft geführt habe, so Fischer. Die zweite Strafkammer habe anschließend zur Vorbereitung der Hauptverhandlung auch noch ein Sachverständigen-Gutachten eingeholt. Nach dessen Eingang stehe nun das Strafverfahren zur Terminierung an, „die bereits erfolgt wäre, wenn es nicht die bereits erwähnten vorrangigen Verfahren gegeben hätte“, so Fischer.

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