Zweibrücken Land sagt Ja zur Outlet-Erweiterung
Mitte März 2022 hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd als zuständige Landesbehörde mit dem Genehmigungsverfahren für den Ausbau des Zweibrücker Outlets begonnen. Dieses Verfahren endet nun mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, um den 2001 eröffneten Fabrikverkauf um 40 bis 50 Läden erweitern zu können. Dies verkündete Landrätin Susanne Ganster bereits am Mittwochabend in einer Sitzung des Flughafen-Zweckverbandes ZEF. Beantragt wurde der Ausbau von heute 21.000 Quadratmeter Verkaufsfläche auf 29.500. „Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat jetzt der beantragten Verkaufsflächenerweiterung unter bestimmten Auflagen zugestimmt“, erklärte am Donnerstag Ulrike Schneider, Sprecherin der SGD Süd in Neustadt.
Die Behörde habe in einem „Raumordnungsverfahren mit integriertem Zielabweichungsverfahren“ geprüft, ob der angestrebte Zuwachs an Verkaufsfläche „raumverträglich“ ist. Sprich, ob der regionale Einzelhandel dies verkraften kann. Untersucht wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf umliegende Städte und Gemeinden. In einem öffentlichen Verfahren, so Schneider, hatten von März bis August 2022 insgesamt 106 Träger öffentlicher Belange – also betroffene Kommunen, Behörden, Verbände und Kammern – sowie die Bevölkerung die Möglichkeit, sich schriftlich zu den Ausbauplänen zu äußern.
So sehen die Auflagen aus
Wie SGD-Präsident Hannes Kopf erklärt, habe seine Behörde „über 1000 Seiten gutachterliche Stellungnahmen geprüft und abgewogen“. Als Ergebnis werde der Erweiterung auf 29.500 Quadratmeter Verkaufsfläche „unter bestimmten Auflagen“ zugestimmt. Diese sehen vor, dass die SGD Obergrenzen für die jeweilige Verkaufsfläche bei den „einzelnen Kernsortimenten“ festlegt. So darf im vergrößerten Outlet auf maximal 22.000 Quadratmetern Fläche Bekleidung angeboten werden sowie auf höchstens 4200 Quadratmetern Schuhe und Lederwaren. Bei Sportbekleidung und -schuhen darf das künftige Gesamtangebot im Outlet das Maximum von 500 Quadratmetern nicht überschreiten. Für andere Warengruppen – das sogenannte Randsortiment – gilt eine Höchstgrenze von zusammen 2300 Quadratmetern. Die Gesamtverkaufsfläche bei innenstadtrelevanten Sortimenten beträgt nach dem Ausbau nicht mehr als 800 Quadratmeter. Was als innenstadtrelevant gilt und was nicht, richtet sich nach der Sortimentsliste des Einzelhandelskonzepts, das die Stadt Zweibrücken im Jahr 2020 beschlossen hat: Dort finden sich unter anderem Spielwaren, Elektro-Kleingeräte, Sportartikel, Fahrräder, Geschirr und Schmuck.
Und was unter Luxussortiment zu verstehen ist – gerade in dieser Sparte wollen die Outlet-Verantwortlichen in ihrer Verkaufseinrichtung am Flughafen zulegen – müsse in einem städtebaulichen Vertrag gesondert festgelegt werden.
Minister begrüßt die Entscheidung
Die Auflagen, die „im raumordnerischen Entscheid und im Zielabweichungsbescheid“ ausgesprochen wurden, so Ulrike Schneider, müssen „in der kommunalen Bauleitplanung der Stadt Zweibrücken und des Zweckverbandes Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken entsprechend umgesetzt werden“.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) nannte das Zweibrücker Fashion Outlet am Donnerstag einen „wichtigen Arbeitgeber vor Ort. Eine Erweiterung dürfte die Wettbewerbsfähigkeit des Outlets langfristig sichern und damit zur Stärkung der Region beitragen.“ Es sei aber „richtig, dass die zuständige SGD Süd intensiv abgewogen hat, unter welchen Voraussetzungen einer Erweiterung zugestimmt wird“.
Neunkirchen und Homburg: Anwalt eingeschaltet
Kritisch wird die Outlet-Erweiterung in der saarländischen Kreisstadt Neunkirchen gesehen. Deren Sprecher Deniz Alavanda erklärte auf Anfrage, dass Neunkirchen gegen den Zielabweichungsbescheid im Raumordnungsverfahren nicht vorgehen könne, „da dieser keinen Drittschutz gegenüber den Nachbarkommunen vermittelt. Es bleibt daher nun die Reaktion der Stadt Zweibrücken abzuwarten. Sollte diese den Bebauungsplan ändern oder eine Baugenehmigung erteilen – womit zu rechnen sein wird – dann werden die rechtlichen Schritte hiergegen sorgfältig geprüft werden müssen.“ Der Rathaussprecher: „Die Stadt Neunkirchen hatte gemeinsam mit der Stadt Homburg hier bereits eine Rechtsanwaltskanzlei im Raumordnungsverfahren mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beider Nachbarstädte beauftragt. Daher wird auch das weitere Vorgehen weiterhin eng abgestimmt werden. Nach wie vor sehen wir das Erweiterungsvorhaben kritisch.“
Auch die Stadt Homburg „hält grundsätzlich an ihrer ablehnenden Einschätzung fest“. Gegenüber der RHEINPFALZ zeigt man sich dort „sehr verwundert über die jüngste Entwicklung“. Bürgermeister Michael Forster: „Für Homburg ist die Erweiterung des Outlet-Zentrums, für die die rheinland-pfälzische Landesregierung mittels Ausnahmegenehmigung offenbar grünes Licht gegeben hat, so nicht hinzunehmen, weshalb wir uns – sicherlich im Verbund mit anderen benachbarten Kommunen – jegliche weiteren Schritte offenhalten. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die beabsichtigte deutliche Vergrößerung der Verkaufsfläche die nachhaltige Entwicklung der Innenstädte in Homburg, aber auch in den Kommunen St. Ingbert, Blieskastel und Neunkirchen gefährdet – von Zweibrücken selbst erst gar nicht zu reden.“ „Einigermaßen erstaunt“ sieht Forster die SGD-Entscheidung auch vor dem Hintergrund, „dass beispielsweise auch noch eine Entscheidung zu den grundsätzlichen Sonntagsöffnungszeiten aussteht, die die bisherige Positionierung des Designer Outlet deutlich tangiert“.
Der Stadt Pirmasens liegt die SGD-Entscheidung bislang noch nicht vor. Deshalb, so Rathaussprecherin Talea Meenken, könne man dort noch nicht sagen, „ob wir gerichtlich gegen die Erweiterung vorgehen“. Im Raumordnungsverfahren habe Pirmasens die Erweiterung „erwartungsgemäß abgelehnt“.
Das Verfahren: Daten und Zahlen
21. Februar 2022: Antrag der Stadt Zweibrücken auf Zulassung eines Raumordnungs- und eines Zielabweichungsverfahrens
15. März 2022: Die SGD Süd leitet beide Verfahren ein.
16. März bis 29. Juli 2022: Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange (TÖB) beziehen Stellung. Letztere reichen 40 Stellungnahmen ein, die Öffentlichkeit beteiligt sich mit drei.
1. Februar 2023: Der Zweibrücker Stadtrat ändert den Flächennutzungsplan, um den Ausbau zu ermöglichen.
7. September 2023: Die SGD Süd stimmt der Erweiterung zu.