Zweibrücken / Contwig RHEINPFALZ Plus Artikel Kleinpoppen lässt nicht locker: Berufung zum OLG

gewerbegebiet truppach 2017

Der Solinger Projektentwickler André Kleinpoppen lässt nicht locker: Gegen ein Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 7. Oktober, das ihm den Zugriff auf das geplante künftige Gewerbegebiet Truppacher Höhe verwehrt, hat er nun Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken eingelegt. Den Eingang bestätigte das OLG am Freitag. Der Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (Zef), der Eigentümer der Truppacher Höhe, hatte gegen Kleinpoppen geklagt und erstinstanzlich gewonnen. Die Richter des Landgerichts hatten vor fünf Wochen geurteilt, dass eine 2016 zugunsten Kleinpoppens im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung, der Wirkung nach ein Vorkaufsrecht, zu löschen sei. Nach Meinung der Richter ist es ausgeschlossen, dass Kleinpoppen seine Pläne (Grafik), ein Möbelhaus mit fast 40.000 Quadratmetern Verkaufsfläche auf Contwiger Gemarkung zu errichten und weiteren Einzelhandel anzusiedeln, verwirklichen kann. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt, hatte dem Gericht die Unvereinbarkeit mit Zielen der Landesplanung bescheinigt. Damit sei die Grundlage der Verträge mit dem Projektentwickler hinfällig, so der Zef. Der Zef will die 60.000 Quadratmeter an der Autobahn, gegenüber dem Outlet, nun selbst entwickeln und vermarkten. Beim OLG wird sich nun der 6. Zivilsenat dem Rechtsstreit annehmen. Kleinpoppen äußerte sich auch am Freitag nicht zur Sache.

x