Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Kippe wegschnippen? Umweltsünden kosten auch in Zweibrücken Geld

Es ist nicht schön, auf weggeworfene Kippen zu treten.
Es ist nicht schön, auf weggeworfene Kippen zu treten.

Zweibrücken legt keine eigenen Strafgebühren fürs Wegwerfen von Abfällen oder Zigarettenstummeln fest. Für Dreckspatzen kann’s trotzdem teuer werden.

„Wer überall seine Kaugummis hinspuckt, hat ein ganz kleines Würstchen.“ Mit provokanten Slogans wie diesem versucht die saarländische Hauptstadt Saarbrücken, die Leute zur Sauberkeit im Alltag anzuhalten. Dass jener Spruch nicht ernst gemeint und „natürlich Blödsinn“ sei, schiebt die Stadt auf ihrer Internetseite gleich hinterher: „Wissen wir selbst. Aber jeder, der sein Kaugummi irgendwo hinspuckt, vergiftet mit dem enthaltenen Plastik unser Grundwasser.“ Weil sich nicht nur die ganz großen Umweltskandale dieser Welt, sondern auch schon das alltägliche gedankenlose Verhalten von Dreckspatzen zum Problem summieren, rückt die Stadt Saarbrücken ihren Müllsündern seit 2007 mit Geldbußen auf die Pelle. Fällt dort einer Ordnungsdienst-Streife jemand auf, der Zigarettenstummel, Flaschen, Dosen oder Essensverpackungen in die Landschaft pfeffert, wird ein Verwarnungsgeld fällig. Allein das Wegschnippen einer Kippe wird laut Saarbrücker Satzung mit 25 Euro geahndet. Lässt man das Häufchen seines Hundes liegen, kostet das mindestens 30 Euro.

Kein eigener Bußgeldkatalog

Und in Zweibrücken? Die Rosenstadt, so deren Sprecher Jens John auf Anfrage, hat keine „explizite Regelung zum Beispiel durch eine Satzung“. In Planung sei so ein Bußgeldkatalog für Dreckspatzen derzeit auch nicht. Aber wer deshalb meint, er könne einfach seine aufgerauchte Zigarette in der Fußgängerzone wegwerfen, Sandwich-Papier am Busbahnhof fallen lassen oder am Hauptbahnhof Abfall hinterlassen, ist auf dem Holzweg. Denn statt eines eigenen Regelwerks stützt sich die Stadt Zweibrücken auf den für ganz Rheinland-Pfalz gültigen „Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes“. Dort stehen Gebührensätze drin, die je nach Delikt gestaffelt sind. Wer gesehen wird, wie er Kippen, Zigarettenschachteln, Kaugummis, Taschentücher, Verpackungen oder Lebensmittelreste wie Bananenschalen wegwirft, kann demnach mit 50 bis 250 Euro zur Kasse gebeten werden.

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

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„Die Höhe des Bußgeldes ist abhängig vom Einzelfall und natürlich davon, ob eine Person ,in flagranti’ erwischt wird“, sagt Jens John. Denn auch im Zweibrücker Rathaus weiß man, wie schwierig es oft ist, die Verursacher zu ertappen beziehungsweise ihr Fehlverhalten hinterher zu beweisen. Fürs Ahnden von Umweltdelikten ist bei der Stadtverwaltung die Untere Abfallbehörde zuständig. Weil diese aber nur mit zwei Sachbearbeitern besetzt ist, können Kontrollen im Stadtgebiet nach Jens Johns Worten von ihr „personell nur in Einzelfällen durchgeführt werden“.

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