Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Jugendgericht: Haftstrafen nach Angriff und Demütigung

Einer der Angeklagten musste für den Prozess am Zweibrücker Amtsgericht rund 350 Kilometer anreisen.
Einer der Angeklagten musste für den Prozess am Zweibrücker Amtsgericht rund 350 Kilometer anreisen.

Nachdem zwei junge Männer einen dritten geschlagen und mit einem Video gedemütigt haben, fiel am Montag das Urteil vorm Jugendschöffengericht. Beide müssen ins Gefängnis.

Am Montag mussten sich zwei junge Männer am Zweibrücker Amtsgericht verantworten. Den beiden – Anfang 30 und Mitte 20 – wirft die Staatsanwaltschaft vor, am späten Abend des 7. Juli 2023 in der Landstuhler Straße einen dritten Mann zusammengeschlagen zu haben. Außerdem hätten sie seinen Unterleib entblößt, seine Genitalien gefilmt und das Video weiterverbreitet. Da der jüngere Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch unter 21 war und als Heranwachsender behandelt wird, wurde der Fall vor dem Jugendschöffengericht verhandelt. Auslöser für die Tat soll ein schon länger bestehender Streit zwischen dem älteren Angeklagten und dem Opfer sein. Dabei sollen nicht zurückgezahltes Geld, Beleidigungen und Telefonterror eine Rolle gespielt haben. Zudem soll der später Geschädigte den Kinderwagen umgestoßen haben, in dem der damals zehn Monate alte Sohn des älteren Angeklagten saß.

Am ersten Prozesstag Ende Juli zeigte sich der Jüngere der beiden Angeklagten, der im nordrhein-westfälischen Unna lebt, geständig. Er räumte vor Gericht ein, das Opfer zweimal mit der Faust geschlagen zu haben. Auch das entblößende Video habe er gedreht. Aufgrund von Alkohol und Drogen habe er sich nicht unter Kontrolle gehabt, berichtete er. Sein Mitangeklagter schilderte die Situation anders: Er bestritt, bei der Tat überhaupt anwesend gewesen zu sein.

350 Kilometer Fahrt nach Hilferuf

Am Montag trat die Mutter des jüngeren Angeklagten in den Zeugenstand. Die Frau erzählte dem Gericht, dass ihr Sohn ihr von dem Streit erzählt habe: „Ich habe mit ihm geschimpft, weil man niemanden schlagen darf.“ Ihr Sohn habe die rund 350 Kilometer von Unna nach Zweibrücken auf sich genommen, weil sein jetziger Mitangeklagter ihn um Hilfe gebeten habe. Der ältere Angeklagte sei – entgegen seiner eigenen Darstellung – sehr wohl an der Tat beteiligt gewesen, schilderte die Zeugin. Er habe ihr selbst davon erzählt und eingeräumt, den Geschädigten geschlagen zu haben.

In Folge der Zeugenaussage ruderte der Ältere zurück. Über seine Verteidigerin ließ er dem Gericht mitteilen, nun doch zur Tatzeit vor Ort gewesen zu sein. Das Opfer geschlagen zu haben, stritt er allerdings weiterhin hab. Richterin Sabrina Balz fragte ihn, warum er das erst jetzt sagt und nicht schon am ersten Prozesstag. „Ich hatte Angst“, so der ältere Angeklagte, der aufgrund anderer Taten unter Bewährung steht.

In Vergangenheit „viel Scheiße gebaut“

Die Staatsanwaltschaft forderte, beide Angeklagten zu Freiheitsstrafen zu verurteilen. Beim Jüngeren solle – auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe – Jugendstrafrecht angewandt werden. Obwohl sein Geständnis positiv zu bewerten sei, „halte ich eine Jugendstrafe von acht Monaten ohne Bewährung für angemessen“, so der Staatsanwalt in seinem Abschlussplädoyer. Beim Älteren sei es schwer, positive Aspekte zu finden. Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass es keine Spontantat gewesen sei. Einsicht und Reue vermisste er ebenso. Die Forderung: zwei Jahre und zwei Monate Haft.

Die Verteidiger der beiden Angeklagten waren naturgemäß anderer Auffassung. Beim Jüngeren reiche eine Verwarnung aus sowie die Auflage, Arbeitsstunden zu leisten und mit einer Therapie an seinem Drogenproblem zu arbeiten. Die Rechtsanwältin des Älteren sagte vor Gericht, dass es ihr schwerfalle, eine Strafe zu beantragen. Ihr Mandant habe zwar in der Vergangenheit „viel Scheiße gebaut“, dennoch plädiere sie für eine erneute Bewährungsstrafe.

Nach knapp 20-minütiger Beratung verkündete Richterin Sabrina Balz das Urteil und schloss sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Der ältere Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Jüngere, der sich durch das Anfertigen und Verbreiten des Videos zusätzlich der Verletzung des Intimbereichs schuldig gemacht habe, muss acht Monate im Jugendstrafvollzug verbringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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