Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Jugendgericht: Prügel, entblößte Genitalien und ein mysteriöses Trio

Vorm Jugendschöffengericht müssen sich zwei Männer wegen eines Übergriffs in Zweibrücken verantworten.
Vorm Jugendschöffengericht müssen sich zwei Männer wegen eines Übergriffs in Zweibrücken verantworten.

Haben zwei Männer in einem Racheakt einen dritten verprügelt, ausgeraubt und gedemütigt? Oder hat das nur einer der beiden getan, angestiftet vom anderen? Mit dieser Frage befasst sich das Jugendschöffengericht. Der Verhandlungsauftakt am Dienstag geriet teilweise zur Milieustudie.

Vor Gericht verantworten müssen sich zwei Männer, beide aus Syrien, einer 1989 geboren, der andere 2003. Die Sache wird vor dem Jugendschöffengericht verhandelt, weil der Jüngere zum Tatzeitpunkt noch unter 21 war und als Heranwachsender behandelt wird. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und dem älteren Angeklagten vor, am späten Abend des 7. Juli 2023 in der Landstuhler Straße einen dritten Mann zusammengeschlagen zu haben. Außerdem hätten sie seinen Unterleib entblößt, seine Genitalien gefilmt und das Video weiterverbreitet. Auch sollen sie ihn bestohlen haben.

Der jüngere Angeklagte, der in Unna wohnt, räumte die Tat vor dem Zweibrücker Gericht weitgehend ein. Er habe unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol gestanden und sich am Tatabend nicht unter Kontrolle gehabt. Er habe den Geschädigten zweimal mit der Faust geschlagen, und er habe auch das Video gedreht – angestachelt von seinem älteren Kumpan, wie er auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft angab. Die ganze Aktion sei nicht geplant gewesen, eher eine spontane Idee des älteren Angeklagten. Dieser habe auch öfter und härter zugeschlagen und dafür eine Art Holzlatte benutzt.

Mitangeklagter: „Ich war nicht dabei“

Dann die Überraschung bei der Befragung des älteren Angeklagten: Er bestritt die Tatbeteiligung komplett, er sei zum Tatzeitpunkt zu Hause gewesen. Seine Lebensgefährtin („Wir sind islamisch verheiratet, das wird hier aber nicht anerkannt“) bestätigte dies. Der Vater ihrer Kinder sei an dem Abend maximal eine halbe Stunde weg gewesen, um ihr Medikamente zu besorgen und für die Familie einzukaufen. Richterin Sabrina Balz konfrontierte sie mit ihrer Aussage bei der Polizei vom Juli 2023, laut der ihr Partner die Wohnung am frühen Abend in Rage verließ und erst gegen 0.30 Uhr wieder zurückkam. Auch als der Staatsanwalt die Zeugin auf ihre Wahrheitspflicht hinwies, blieb sie dabei: Der Polizist habe das falsch protokolliert, sie habe das so nicht gesagt, und ihr Lebensgefährte sei zum Tatzeitpunkt daheim gewesen.

Dass der ältere Angeklagte der Haupttäter war, sagten neben dem Mitangeklagten aus Unna auch der damals 27-jährige Geschädigte, ebenfalls aus Syrien, und dessen Ex-Freundin aus, in deren Wohnung sich das spätere Opfer zum Tatzeitpunkt aufhielt. Den Mann, der das Video drehte, konnte die Zeugin vor Gericht nicht zweifelsfrei identifizieren. Bei dem älteren Angeklagten, den sie schon länger kenne, weil er einst ein Freund ihres damaligen Partners gewesen sei, sei sie sich aber ganz sicher, so die Zweibrückerin.

Männer ohne Nachnamen, aber mit Wut

Warum wohl der Mann aus Unna sage, dass der ältere Angeklagte bei der Tat dabei war, wenn das gar nicht stimme, bohrte die Richterin nach. Dafür lieferte der ältere Angeklagte folgende Erklärung: Die Täter hätten Masken getragen, so dass der Mitangeklagte ihn vielleicht verwechselt habe. Dass er das mit den Masken wusste, erklärte der Beschuldigte so: Am Tattag habe er in der Nähe des Tatorts drei Männer getroffen, von denen er nur die Vornamen kenne und keine Kontaktdaten habe. Alle drei aber hätten eine Wut auf den später Zusammengeschlagenen gehabt und diesen „fertigmachen“ wollen. Um wen es sich bei dem mysteriösen Trio handelte, konnte vor Gericht nicht geklärt werden.

Wieso war der junge Mann aus Unna überhaupt am Tatabend in Zweibrücken? Auch dazu verstrickten sich die beiden Angeklagte in Widersprüchen. Übereinstimmend erzählten sie, dass dem Vorfall am 7. Juli 2023 ein seit Längerem bestehender Streit des älteren Angeklagten mit dem späteren Opfer voranging. Nicht zurückgezahltes Geld, Beleidigungen und Telefonterror spielten dabei angeblich eine Rolle. Der ältere Angeklagte gab an, die Sache sei eskaliert, als sein Widersacher ihn auf der Straße attackiert und den Kinderwagen umgeschubst habe, in dem sein zehn Monate altes Kind saß. Das Kind sei dabei herausgefallen. Auch habe der später Zusammengeschlagene ein Messer dabei gehabt. Das mutmaßliche Opfer bestritt im Zeugenstand beides.

Widersprüchliche Aussagen

Nach dem Vorfall habe er sich voller Entsetzen mit allen in Verbindung gesetzt, die er in seinen Handykontakten fand, so der ältere Angeklagte, „um zu reden“. Der Angeklagte aus Unna, mit dessen Mutter er befreundet sei, sei dann am nächsten Tag persönlich gekommen. Er habe ihn nicht bei sich wohnen lassen, weil es seiner Lebensgefährtin nicht gut ging und wegen der Kinder. Er habe sich mit ihm und dem ominösen Trio außerhalb der Wohnung getroffen, sei dann aber wieder heimgegangen, so der ältere Angeklagte, der beteuerte, mit der späteren Gewalttat nichts zu tun zu haben.

Der junge Mann aus Unna sagte aus, er habe dem älteren Angeklagten beistehen wollen. In Zweibrücken angekommen, habe man über den Streit mit dem Dritten geredet und sei zu dem Schluss gekommen, dass man ihn aufsuche, um ihn zur Rede zu stellen. „Es kam dann aber anders“, so der Mann aus Unna lapidar. In jedem Fall sei sein älterer Mitangeklagter aber der Drahtzieher gewesen, er selbst nur Mitläufer.

Zu einem Urteil kam es am Dienstag nicht, die Verhandlung wird Mitte August fortgesetzt.

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