Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Heim wirft sozial schwache Bewohner raus: Ist Kündigung gültig?

Christian ist ein Bewohner des Melanchthonheims, dem fristlos gekündigt wurde.
Christian ist ein Bewohner des Melanchthonheims, dem fristlos gekündigt wurde.

Alle Bewohner eines Wohnheims werden Ende der Woche rausgeworfen. Juristen sind unterschiedlicher Meinung, ob die Kündigung rechtlich Bestand hat.

Das Melanchthonheim bietet sozial schwachen Menschen ein Zuhause. Vergangene Woche wurde jedem der 29 Mieter ein Zettel unter der Zimmertür durchgeschoben, auf dem stand, dass er das Haus wegen Brandschutzmängeln in den nächsten elf Tagen verlassen muss. Denn nur so lange ist eine Brandwache organisiert. In diesem Zusammenhang kamen Diskussionen auf, ob der Melanchthonverein, der das Haus betreibt, notwendige Sanierungsmaßnahmen zu lange aufgeschoben hat. Unklar ist, ob die fristlose Kündigung des Vereins rechtens ist und die Bewohner tatsächlich in so kurzer Zeit das Haus verlassen müssen.

Wie die Rechtslage aussieht: „Wir mussten erst mal den Schock verarbeiten und realisieren, was hier passiert“, erzählt die Mutter eines Bewohners. Seit Dienstag hat sie einen Anwalt gesucht, der sich dem Problem annimmt. Vergeblich. Drei Zweibrücker Anwälte hat sie angefragt. Die Antwort war immer die gleiche: „Jeder sagte, er könne den Fall nicht übernehmen, weil das viel zu kurzfristig sei und zu komplex“, erzählt die Mutter. Die Mieterhilfe habe ihr aus ähnlichen Gründen eine Absage erteilt. „In so kurzer Zeit ist es einfach unmöglich, einen rechtlichen Beistand zu organisieren. Die Bewohner im Heim sind hilfsbedürftig, haben gesundheitliche Probleme oder sind Ausländer und sprechen kein Deutsch. Die haben keine Chance, einen Anwalt zu bekommen“, ergänzt sie.

Nach Kündigung müssen Mieter nicht raus

Die fristlose Kündigung des Melanchthonvereins sei rechtens, weil ohne Brandschutz in dem Gebäude akute Lebensgefahr für die Bewohner bestehe, sagt der stellvertretende Vorsitzende Wolfgang Ohler, der vor seiner Pensionierung Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken war. Wenn die Bewohner daraufhin das Gebäude nicht verlassen, könne der Verein keine Zwangsräumung veranlassen, sondern müsse erst eine Räumungsklage anstreben. „Das kann Monate dauern.“

Kündigung ohne Unterschrift nicht rechtskräftig

Die RHEINPFALZ hat bei zwei Anwälten nachgefragt. Beide sind sich einig: Die Kündigung sei keinesfalls rechtskräftig, weil das Schreiben nicht unterschrieben sei. Zudem sei die Kündigung nicht an einen bestimmten, namentlich benannten Adressaten, sondern nur an „die Mieter“ gerichtet. Das reiche nicht aus.

Die Kündigung ist nicht rechtlich wirksam, sagt ein Anwalt, weil sie sich nicht mit Namensnennung persönlich an einzelne Mieter
Die Kündigung ist nicht rechtlich wirksam, sagt ein Anwalt, weil sie sich nicht mit Namensnennung persönlich an einzelne Mieter sichtet.

Verein muss Ersatzwohnungen stellen

Außerdem: „Sollte Gefahr in Verzug sein wegen des Brandschutzes, müsste die Nachricht vom Bauamt selbst kommen“, ergänzt einer der beiden Anwälte. „Derzeit sehe ich keine wirksame Beendigung des Mietverhältnisses. Falls bauliche Gegebenheiten die Einheit unbewohnbar machen, ist der Vermieter in der Pflicht, notfalls Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen, denn der Mieter hat sicher nicht die bauliche Situation zu vertreten“, ergänzt sein Kollege. „Für mich ist das ein klarer und unseriöser Einschüchterungsversuch gegenüber sozial schwachen Menschen.“

„Die Stadt ist verpflichtet, die Bewohner zur Not auch von der Polizei aus dem Haus holen zu lassen“, sagt der ehemalige Richter Ohler. Denn Mieter, die sich in dem Haus ohne Brandschutz aufhalten, verursachten sie für sich selbst eine Gefahrenlage und das verstoße gegen die öffentliche Ordnung. Alternativ kann die Stadt aber auch die Brandwache verlängern und die Kosten dafür dem Verein in Rechnung stellen.

Was die Stadt dazu sagt: Die Stadtverwaltung und insbesondere die Mitarbeiter des Amts für soziale Leistungen arbeiteten aktuell unter hohem Einsatz daran, für die Betroffenen passende Lösungen zu finden, betont Stadtsprecher Jens John.

Stadt sucht nach Lösungen

Bereits einen Tag, nachdem der Zettel in den Zimmern der Bewohner gelegen hatte, sei in einem Gespräch mit zwei Vertretern der Hausgemeinschaft deutlich gemacht worden, dass die Stadt Unterstützung leiste, „aber in erster Linie der Melanchthonverein die Verantwortung dafür trägt“, berichtet John. „Die Stadt hat proaktiv Hilfe angeboten und sucht weiterhin aktiv nach Lösungen.“ Überdies stehe die Stadt mit der Gewobau, die Sozialwohnungen vorhält, permanent im Austausch.

Stadt übernimmt Aufgaben des Vereins

Dass eine Mitarbeiterin des Sozialamts einem Bewohner eine Liste mit Immobilienmaklern und Wohnungsbaugesellschaften zum Verteilen und Abtelefonieren gegeben hatte, begründet John damit, dass sie diese „aufgrund der Kurzfristigkeit des Gesprächs schnell zusammengesucht“ habe, um den Bewohnern schnell etwas an die Hand zu geben und vielleicht selbst eine Lösung zu finden. Parallel seien auch intern Lösungen gesucht worden. John ergänzt, dass die besagte Mitarbeiterin auch innerhalb einer Stunde die Brandwache organisiert und so dafür gesorgt habe, dass die Bewohner des Heims nicht schon mit Eingang des Brandschutzgutachtens ihre Wohnungen verlassen mussten.

John hebt die Rolle des Melanchthonvereins als Vermieter hervor. „Es wäre die Aufgabe des Vereins gewesen, bei absehbarem Sanierungsbedarf rechtzeitig Alternativen zu schaffen oder zumindest Übergangslösungen anzubieten.“ Die Stadtverwaltung übernehme nun Aufgaben, die eigentlich nicht in ihren unmittelbaren Zuständigkeitsbereich fallen. „Dennoch sehen wir uns natürlich verantwortlich für die Bewohner dieser Stadt und helfen gern im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.“

Elf Bewohner haben um Hilfe gebeten

Die Stadt verfüge über ausreichend beschlagnahmten Wohnraum, um kurzfristig alle Bedürftigen unterzubringen – teils auch außerhalb der Webenheimstraße. „Diese Wohnungen stehen grundsätzlich für Menschen in Not zur Verfügung, wobei wir natürlich versuchen, Rücksicht auf besondere Lebenssituationen – zum Beispiel Schwangerschaft – zu nehmen.“ Einige Wohnungen befinden sich laut John zwar in Brennpunktlagen, „jedoch ist die pauschale Diffamierung ganzer Wohngebiete weder sachlich noch lösungsorientiert“.

Laut John haben bisher elf der 29 Bewohner Kontakt mit dem Amt für soziale Leistungen aufgenommen und Unterstützung angefordert. Ihnen seien Übergangswohnungen angeboten worden. Ihren Umzug müssten die Betroffenen zwar selbst organisieren, aber die Stadt stehe ihnen dabei „beratend und unterstützend“ zur Seite. „Die Stadtverwaltung ist weiterhin bereit, in jedem Einzelfall zu helfen.“

Was der Melanchthonverein dazu sagt: „Das ist eine dramatische Situation, aber uns wurde von der Stadtverwaltung vorgeschrieben, dass wir das Haus sofort räumen müssen“, sagt Wolfgang Ohler, der zweite Vorsitzende des Melanchthonvereins. Der Verein könne nicht mehr tun. Die Bewohner hätten die fristlose Kündigung auf diesem Weg erhalten, weil dieser Weg der schnellste sei und die Kommunikation mit den Bewohnern zum Teil „problematisch“.

Den Vorwurf, dass der Verein sich zu lange nicht um das Haus gekümmert hat und selbst schuld an dem Sanierungsstau ist, weist er entschieden zurück: „Wir erneuern, renovieren und verbessern ständig Dinge in dem Heim.“ In den vergangenen Jahren habe das Haus ein neues Dach bekommen, neue Fenster, eine neue Kücheneinrichtung und neue Toilettenanlagen. Auch, weil die Bewohner dort immer wieder Dinge zerstörten. Seit vergangenem Jahr habe der Verein mehr als 18.000 Euro für Reparaturen aufwenden müssen, die durch mutwillige Zerstörungen veranlasst wurden. In diesem Jahr sei mehrfach Polizei wegen Randale, Schlägereien und Ähnlichem angefordert worden. Im Januar habe die Stadt dem Verein nahegelegt, ein Brandschutzgutachten in Auftrag zu geben. Das hat laut Ohler 4000 Euro gekostet und rund vier Monate gedauert.

„Brandschutz war immer in Ordnung“

Während dieser Zeit habe man in Absprache mit dem Sachverständigen neue Brandmelder in den Zimmern angebracht und eine Brandschutztür erneuert. Aber das war laut Gutachten zu wenig: Eine neue Brandmeldeanlage müsse her und Brandschutztüren. Kosten: mehr als 200.000 Euro.

Von dem Ergebnis des Gutachtens sei der Verein „total überrascht“ worden. Schließlich habe das Bauamt auch in der Vergangenheit immer mal wieder den Brandschutz kontrolliert. „Da war immer alles in Ordnung.“ Doch nach den neuen Vorgaben ist das nicht mehr der Fall.

Der Verein habe nicht genügend Geld, um die geforderten Maßnahmen umzusetzen, sagt Ohler. „Mit dem Heim verdient niemand Geld. Wir betreiben das ehrenamtlich.“

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