Die Wochenend-Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Haus mit Rissen, schimmliger Kindergarten – und keine Entscheidung

An der Baustelle im Schwarzbach wird seit zweieinhalb Jahren nicht mehr gearbeitet.
An der Baustelle im Schwarzbach wird seit zweieinhalb Jahren nicht mehr gearbeitet.

Ein Haus mit Rissen, ein schimmliger Kindergarten, eine Extrawurst fürs Outlet – was haben alle drei gemeinsam? Die Gerichtsverfahren dauern lange. Zu lange!

Im Grunde ist es eine Binsenweisheit: Ein Gerichtsverfahren darf sich nicht ewig in die Länge ziehen. Irgendwann muss auch mal eine Entscheidung fallen. Doch es gibt genug Verfahren, bei denen man sich fragt, ob man selbst noch erleben wird, wie sie enden. Ein Beispiel aus dieser Woche: der Streit um das Haus in der Zweibrücker Schillerstraße. Die Sache mit der Spundwand. Nächste Woche sollte ein Urteil fallen. Nun wird es Ende September, und schon jetzt rechnet der Anwalt der Hauseigentümer mit einem Berufungsverfahren.

Im Mai 2021 hatten dort die Arbeiten begonnen, ein halbes Jahr später hatten sich Risse an dem Gebäude gebildet. Seit zweieinhalb Jahren wird dort gar nicht mehr gearbeitet. Die Versicherung will nicht zahlen. Sie bezweifelt, dass die Risse im Haus dadurch entstanden sind, dass wenige Meter entfernt schweres Gerät immer wieder Metallteile in den Untergrund gerammt hat. Die Eigentümer haben deshalb den Auftraggeber, die Stadt, verklagt. Die hat im Juni ein weiteres Gutachten verlangt, obwohl sie selbst bereits eins in Auftrag gegeben hatte, das im Januar 2023 zu einem sehr deutlichen Ergebnis kam. Der Zweibrücker Rechtsanwalt Thomas Besenbruch, der im Auftrag der Stadt handelt, zog damals ein Fazit: „Typische Baufehler und typische Planungsfehler – relativ dicke aus meiner Sicht“. Der Sachverständige stieß ins gleiche Horn: „Hier wurde gegen Normen verstoßen.“

Der Stadt passt das eigene Gutachten nicht mehr

Nur um das noch mal deutlich zu sagen, weil man es sonst nicht glauben mag: Die Stadt beauftragt einen Sachverständigen, der ganz deutlich sagt, dass die Baufirma Mist gebaut hat. Aber als sich die Versicherung querstellt, passt der Stadt das eigene Gutachten nicht mehr. Sie stellt sich quer und verlangt ein weiteres Gutachten. Nebenbei: Der erste Gutachter war nicht irgendwer, sondern das Darmstädter Büro Katzenbach. Das hat auch den Einsturz des Kölner Stadtarchivs im Zusammenhang mit dem U-Bahn-Bau vor 15 Jahren untersucht. Zur Schuldfrage wollte der Gutachter damals übrigens nichts sagen. Seine Begründung: „Ich bin Sachverständiger und nicht der Jurist.“

Natürlich muss die Stadt mit dem Geld der Zweibrücker verantwortungsvoll umgehen. Natürlich ist es gut und richtig, dass die Gerichte in Deutschland nicht nach Gutdünken entscheiden und dass es weitere Instanzen gibt. Aber es kann doch nicht sein, dass sich Verfahren so dermaßen in die Länge ziehen, dass sie sich irgendwann von alleine erledigt haben.

Auch in Contwig und am Outlet geht es nicht voran

Die Sache mit der Spundwand ist ja nicht das einzige Beispiel. In Contwig sollte die neue Kita 2020 in Betrieb gehen. Am Montag kommen Kinder in die Grundschule, die ihre Kindergartenzeit im umfunktionierten Rathaus verbracht haben, weil es mit dem Neubau seit vier Jahren einfach nicht weitergeht. Stattdessen wartet die Gemeinde darauf, endlich Klarheit zu bekommen, wessen Schuld es ist, dass schon der Rohbau angefangen hatte zu schimmeln.

Oder die Sache mit den Sonntagsöffnungszeiten im Outlet. Dass der Fall durch mehrere Instanzen geht – Landgericht, Oberlandesgericht (OLG), Bundesgerichtshof (BGH) und wieder zurück ans OLG – ist noch verständlich. Zumal die zwei Jahre, die der Rechtsstreit nun schon andauert, für vier Instanzen und verglichen mit den beiden Beispielen oben gar keine so lange Zeit sind. Aber jetzt hat die Gutachteritis auch das OLG erwischt: Das hatte aus Karlsruhe vom BGH den Auftrag bekommen, seine Entscheidung vom Vorjahr noch mal zu überprüfen. Zu schauen, ob die Ausnahmeregelung wirklich noch rechtens ist, obwohl in Zweibrücken keine Urlaubsflieger mehr abheben. Und was macht das OLG? Anstatt eine Entscheidung zu treffen, bekommt es auf einmal Zweifel, ob der Kläger aus Grünstadt überhaupt einen Grund zum Klagen hat. Das soll jetzt ein Gutachten klären. Das kann dauern: Die beiden Parteien finden nicht mal einen Gutachter, auf den sich beide einigen können.

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